Stromkosten-Vorsteuer für das Arbeitszimmer in Eigentumswohnung

  • Frage zur Verbuchung in der EÜR: Stromkosten für das Arbeitszimmer


    Ich nutze einen Raum unserer Eigentumsohnung als Arbeitszimmer für meine gewerbliche Tätigkeit - Flächenanteil 15 %. Hier findet 80 % der Arbeit statt (20 % außer Haus). Es gibt keine andere Betriebsstätte.


    Bei der Kostenermittlung habe ich bisher die Stromkosten unter "Anteilige Kosten" als Brutto-Betrag erfasst, weil die Rechnung auf meine Frau lief.

    Nun haben wir das letztes Jahr umgestellt und die Stromrechnung läuft auf meinen Namen.


    Meine Frage: Kann ich nun für die Stromkosten anteilig die Vorsteuer abziehen und wo muss ich das ggf. eintragen?

    Meine Vermutung ist, unter "Direkte Kosten der Betriebsstätte" und zwar 15 % der Kosten bzw. Vorsteuer.

    Korrekt?

  • Hallo,

    eine gute Frage ...

    In einem vergleichbaren Fall gebe ich u.a. die Stromkosten an unter

    -- Raum-und Grundstückskosten --Arbeitszimmer/andere Arbeitsräume. -- anteilige Kosten

    An Hand des angegebenen Flächenanteils berechnet die Software die Verteilung.

    VG

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