Frage zur Verbuchung in der EÜR: Stromkosten für das Arbeitszimmer
Ich nutze einen Raum unserer Eigentumsohnung als Arbeitszimmer für meine gewerbliche Tätigkeit - Flächenanteil 15 %. Hier findet 80 % der Arbeit statt (20 % außer Haus). Es gibt keine andere Betriebsstätte.
Bei der Kostenermittlung habe ich bisher die Stromkosten unter "Anteilige Kosten" als Brutto-Betrag erfasst, weil die Rechnung auf meine Frau lief.
Nun haben wir das letztes Jahr umgestellt und die Stromrechnung läuft auf meinen Namen.
Meine Frage: Kann ich nun für die Stromkosten anteilig die Vorsteuer abziehen und wo muss ich das ggf. eintragen?
Meine Vermutung ist, unter "Direkte Kosten der Betriebsstätte" und zwar 15 % der Kosten bzw. Vorsteuer.
Korrekt?