Zusammenfassung von Steuerbescheiden in einem Programm

  • Ich habe mit Steuertipps meine Einkommensteuer erklärt, per Elster abgegeben und auch den Bescheid erhalten. Soweit in Ordnung. Dann habe ich mit dem Elsterprogramm meine Grundsteuererklärung erstellt (war nicht ganz so einfach), aber auch hier meinen Bescheid erhalten, der für den Laien brauchbar aussieht.
    Das Grundsteuerprogramm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft gab es bei der Öffnung der Elsterprogrammes noch nicht, weshalb ich nur mit Elster gearbeitet habe.

    Meine Frage: Ich habe jetzt 2 Bescheide (Einkommensteuer und Grundsteuer) auf meinem Rechner, die beide unter dem gleichen Elstercode bearbeitet wurden. Kann ich die in die Steuertipps integrieren, so dass ich alle Steuererklärungen dort finde?

  • Worin soll denn hier der Nutzen liegen, zwei völlig unterschiedliche Steuerarten. Hier Einkommensteuer und Grundsteuer in einer Anwendung zusammenzufassen? Die Grundsteuer werde nun künftig aller zehn Jahre neu bewertet. Wofür dann der besagte „Grundsteuerbescheid“ ausgegeben wird. Genauso könne man fragen, ob auch die Kfz-Steuer oder jede beliebige andere Steuer bis hin zu Bagatellsteuern noch in einem einzigen Programm integriert sein sollten. Derlei Funktionen machen jede Anwendung, die sich mit wiederkehrenden Veränderungen (steuer)rechtlicher Gegebenheiten befassen und aktuell halten soll, ungleich teurer. Für die Grundsteuer haben die Hersteller eigene Programme entwickelt und herausgegeben. In zehn Jahren, wenn wieder eine Grundsteuererklärung bzw. ein Bescheid der Bewertung anliegt, wird man sich wieder diesen Fragen zuwenden müssen.

    Steuererklärung ist nicht gleich Steuererklärung. Ihren Grundsteuerbescheid mit Hebesatz, den Sie von Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhalten und an diese zu entrichten haben, wird nicht auf dem Elsterportal ausgegeben. Ob sich das einmal in ferner oder naher Zukunft ändert, weiß man nicht.

    Der Wunsch nach einer einzigen Plattform treibt die Diskussionen stets auseinander. Eigentlich kann das gar nicht gewollt sein. Besser wäre eine Interoperabilität verschiedener Akteure unter den Anbietern und Plattformbetreibern. Aber die kann es nicht geschenkt geben. So müssten dann nicht nur für verschiedene Zubuchoptionen eigene Angebote bereitgehalten werden, sondern auch für die bloße Möglichkeit, eine solche zu haben, Aufpreise in die Grundausstattungen eingepreist werden. Man zahlt dann auch einen Mehrpreis, obwohl man diese Optionen in der Mehrzahl der Fälle niemals nutzen wird. Beispiele kann man ja auch gerade in den Staffelungen hiesiger Softwareprodukte nicht nur bei en Steuererklärungsanwendungen finden. Während Anbieter von Brandingsoftware gerade noch die Grundfunktionen vorhalten, bieten manche Hersteller über ihre Originalsoftware weiter Features an, um eben übergreifenden Nutzen und Austausch mit anderen Anwendungen zu erhalten. Diese Anwendungen haben dann oft auch den fünffachen Preis. Das sollte man immer mitbedenken, bevor man mit Erwartungen schwanger gehen will.

    Sie können doch jederzeit Ausgaben von beliebigen Anwendungen in einem beliebigen Ordner sammeln und dort aufbewahren. Sie werden ihre Steuerbescheide kaum noch einmal, außer diese sich anzuschauen oder anderswo vorzulegen, in zukünftigen Anwendungen verwenden können.

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