Laufende Nummer des Flurstücks

  • Hallo!

    Die Angabe zur "laufenden Nummer des Flurstücks" sorgt hier für Verwirrung. Es ist dort zwingend notwendig eine bei 1 beginnende fortlaufende Nummerierung zu verwenden. In unserem Grundbuchauszug sind mehrere Flurstücke aufgelistet. Dabei wiederholt sich die Angabe aus "1" und "2" allerdings in "3" (keine Ahnung warum). Die folgenden 3 Flurstücke sind dann mit "4 zu 3", "5 zu 3" und "6 zu 3" benannt. Ich habe keine Möglichkeit das passend im Programm einzugeben.

    Ich habe mir dazu mal die "Anlage Grundstück (NIGrSt 2)" angeschaut (siehe Anhang). Dort ist die Angabe der laufenden Nummer gar nicht erforderlich?!
    Ich möchte nun im Programm ungern einfach 1-5 eintragen, da sich das nicht 100% mit dem Grundbuchauszug deckt.

    Wie soll ich hier weiter vorgehen?

    Freundliche Grüße,
    MF

  • Hallo Rev,

    das was du im Grundbuchauszug irrtümlicherweise als Nummerierung auffasst,

    hat gar nichts mit der >>> fortlaufenden Nummerierung der Grundstücke in der Grundsteuererklärung <<<

    "je Witschaftseinheit" zu tun.

    Ignoriere alles, was im Grundbuchauszug in der ganz linken Spalte steht.

    Wichtig ist, dass du die richtigen, gegebenfalls korrigierten !!! Grundstücksgrößen

    in deiner Grundsteuererklärung einträgst.

    In Bayern kann man die "amtlichen" Grundstücksgrößen Online über den Bayernatlas abrufen.

    In anderen Bundesländern nennt sich das nur anders.

    Steht in manchen Bundesländer in dem Infomationsschreiben zur Grundsteuererklärung.

    Bitte Rückmeldung,

    ob du das verstanden hast

    und ob es jetzt bei dir funktioniert.

    Einmal editiert, zuletzt von WMenzel (30. September 2022 um 12:24)

  • Hallo WMenzel,

    danke für die Rückmeldung. Vielleicht wäre an der Stelle ein Hinweis hilfreich, dass NICHT die "Laufende Nummer der Grundstücke" aus dem Grundbuch gemeint ist. Da ein Grundstück ja meist auch einem Flurstück entspricht kann das meiner Meinung nach leicht für Verwirrung sorgen.

    Dann also einfach 1..n durch nummerieren, OK.

    Zitat

    "Wichtig ist, dass du die richtigen, gegebenfalls korrigierten !!! Grundstücksgrößen in deiner Grundsteuererklärung einträgst."

    Gibt es da so häufig Abweichungen? Ich habe auf https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/ alle Flurstücke kontrolliert und die Größen stimmen mit den Angaben aus dem Grundbuch überein. Oder was war damit gemeint?

    Noch eine andere Frage: Kann man irgendwo die generierten/ausgefüllten "Formblätter" in der Grundsteuer-Software sehen, bevor diese verschickt werden? Wäre ggf. interessant. Das geht doch glaube ich bei der Steuererklärung auch?

    Grüße,

    MF

  • Hallo Rev,


    "ein Grundstück ja meist auch einem Flurstück entspricht"

    Nein,

    das ist häufig nicht so.

    Zu einem Hausgrundstück gehören oft mehrere Flurnummern.

    Zum Beispiel:

    Hausgrundstück

    - seprarate eigene Garage auf eigener Flurnummer

    - seltsamerweise auch manchmal die Tiefgarage IM Mehrfamilienhaus (anteilig)

    - gemeinschaftlicher Garagenhof (anteilig)

    - separater gemeinschaftlicher Mülltonnenstellplatz (anteilig)

    - gemeinschaftliche Gehwege (anteilig) - manchmal mehrere Flurnummern


    Abweichungen bei Grundstückksgrößen kann es nur geben,

    wenn man keinen wirklich ganz aktuellen Grundbuchauszug hat.


    Ich habe mir kein Programm für die Grundsteuererklärung gekauft,

    sondern die Grundsteuererklärung für Bayern direkt über http://www.ELSTER.DE völlig problemlos abgegeben.

    In http://www.ELSTER.DE kann man einen gespeicherten Entwurf ausdrucken

    und nachher das Gesendete.

  • Hallo WMenzel,

    bei mir im Grundbuch sieht es quasi so aus:

    Lfd. NummerBisherige lfd. NummerFlurstück
    1-aaaa/xx
    2-bbbb/xx
    31, 2aaaa/xx, bbbb/xx
    4 zu 3-cccc/xx
    5 zu 3-dddd/xx
    6 zu 3-ffff/xx

    Keine Ahnung was der Eintrag 3 genau soll. aaaa ist das Hauptgrundstück und bbbb die Garage, welche sich aber 50m entfernt vom Haus befindet. Die anderen sind "Gemeinschaftsflächen" der Wohlsiedlung und nur entsprechend Anteilig.

    Also trage ich demnach einfach die 5 Flurstücke aaaa bis ffff ein.

  • Hallo Rev,

    zu den laufenden Nummern IM Grundbuchauszug gibt es "Bemerkungen", die den jeweiligen Eintrag bzw. Änderungen erklären.

    Diese Bemerkungen stehen auf der Folgeseite!

    Ohne diese "Bemerkungen" kann man deine neue Frage (Beitrag Nr. 3) nicht beantworten!

    Siehe

    WMenzel
    1. Oktober 2022 um 10:07

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