Wegen der neuen Grundsteuer müssen in Bayern die Hebesätze für Grundsteuer B verdoppelt werden, damit die Gemeinden keine Mindereinnahmen haben

  • Meine Aussage betrifft nur Eigenheime und Eigentumswohnungen in Bayern!


    Hier drei konkrete Beispiele:


    Einfamilienreihenhaus:

    ALT:

    Grundsteuermessbetrag 63,01 € x Hebesatz 555 % = 349,68 € (Jahresbetrag)

    NEU:

    Grundsteuermessbetrag 45,46 € x Hebesatz 555 % = 252,30 € (Jahresbetrag)

    Damit die Gemeinde nicht weniger Grundsteuer einnimmt,

    muss der Hebesatz auf 769 % erhöht werden.


    Eigentumswohnung A:

    ALT:

    Grundsteuermessbetrag 39,90 € x Hebesatz 555 % = 221,44 € (Jahresbetrag)

    NEU:

    Grundsteuermessbetrag 22,71 € x Hebesatz 555 % = 126,04 € (Jahresbetrag)

    Damit die Gemeinde nicht weniger Grundsteuer einnimmt,

    muss der Hebesatz auf 975 % erhöht werden.


    Eigentumswohnung V:

    ALT:

    Grundsteuermessbetrag 59,41 € x Hebesatz 555 % = 329,72 € (Jahresbetrag

    NEU:

    Grundsteuermessbetrag 29,32 € x Hebesatz 555 % = 162,73 € (Jahresbetrag)

    Damit die Gemeinde nicht weniger Grundsteuer einnimmt,

    muss der Hebesatz auf 1125 % erhöht werden.


    Da davon auszugehen ist, dass viele eine nicht korrekte Grundsteuererklärung abgeben werden und die Lagefinanzämter politisch gewollt das nicht auf die Schnelle prüfen können, müssen die Gemeinden ihre Hebesätze mindestens verdreifachen, um keine Mindereinnahmen zu haben.


    Diejenigen, die bei der Grundsteuererklärung vollständige und korrekte Angaben gemacht haben, sind die Looser.

  • Ich habe inzwischen für Bayern weitere Ergebnisse für die neuen Grundsteuerbescheide VOM LAGEFINANZAMT von "normalen" Eigentumswohnungen und "normalen" Einfamilienhäusern. Immer kommt mit der neuen Berechnung deutlich weniger heraus!


    Wenn das nicht durch Großgrundbesitzer, Villenbesitzer und Nichtwohngrundstücke kompensiert wird,

    dann müssen die Hebesätze verdoppelt werden.


    Kommen dann noch die "eigenen Ansichten" über Wohnfläche hinzu siehe

    und das bewusste "Reduzieren" von Flächenangaben, so müsste die Hebesätze in Bayern mindestens verdreifacht werden.


    Auch bei der Grundstücksfläche lässt sich gut reduzieren.

    Bei Einfamilienhäusern gibt es z.B. oft Anteile an mehreren gemeinschaftlichen Flächen. Die eigenen Garage kann auf einer eigenen Flurnummer stehen. Wie leicht kann man "vergessen" das einzutragen oder man ist der Meinung das muss nicht angegeben werden.

    Vergleichbares gibt es auch bei Mehrfamilienhäusern und Eignetumswohnungen.

  • Ich habe zwar kein Wohnungseigentum erklären müssen, aber bei allen Objekten, die ich erklärt habe, ist der Grundsteuermessbetrag

    höher ausgefallen als bisher. In 2 Fällen hat er sich sogar verdoppelt. Alles in Bayern !

    Kann ich so qualitativ bestätigen. Der Grundsteuermessbetrag ist um 44 % gestiegen.


    Bezieht sich auf "normales" EFH in Bayern. Kein Großgrund, keine Villa und kein Nichtwohngrundstück.

    Wenn das nicht durch Großgrundbesitzer, Villenbesitzer und Nichtwohngrundstücke kompensiert wird,

    dann müssen die Hebesätze verdoppelt werden.

    Nein, ist hier nicht so. Da braucht die Gemeinde gar nicht den Hebesatz erhöhen, um keine Mindereinnahmen zu erzielen. Im Gegenteil, sie müsste den Hebesatz erniedrigen, damit die Einnahmen gleich bleiben.

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