Meine Aussage betrifft nur Eigenheime und Eigentumswohnungen in Bayern!
Hier drei konkrete Beispiele:
Einfamilienreihenhaus:
ALT:
Grundsteuermessbetrag 63,01 € x Hebesatz 555 % = 349,68 € (Jahresbetrag)
NEU:
Grundsteuermessbetrag 45,46 € x Hebesatz 555 % = 252,30 € (Jahresbetrag)
Damit die Gemeinde nicht weniger Grundsteuer einnimmt,
muss der Hebesatz auf 769 % erhöht werden.
Eigentumswohnung A:
ALT:
Grundsteuermessbetrag 39,90 € x Hebesatz 555 % = 221,44 € (Jahresbetrag)
NEU:
Grundsteuermessbetrag 22,71 € x Hebesatz 555 % = 126,04 € (Jahresbetrag)
Damit die Gemeinde nicht weniger Grundsteuer einnimmt,
muss der Hebesatz auf 975 % erhöht werden.
Eigentumswohnung V:
ALT:
Grundsteuermessbetrag 59,41 € x Hebesatz 555 % = 329,72 € (Jahresbetrag
NEU:
Grundsteuermessbetrag 29,32 € x Hebesatz 555 % = 162,73 € (Jahresbetrag)
Damit die Gemeinde nicht weniger Grundsteuer einnimmt,
muss der Hebesatz auf 1125 % erhöht werden.
Da davon auszugehen ist, dass viele eine nicht korrekte Grundsteuererklärung abgeben werden und die Lagefinanzämter politisch gewollt das nicht auf die Schnelle prüfen können, müssen die Gemeinden ihre Hebesätze mindestens verdreifachen, um keine Mindereinnahmen zu haben.
Diejenigen, die bei der Grundsteuererklärung vollständige und korrekte Angaben gemacht haben, sind die Looser.