Eingabe Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung

  • Hallo Zusammen,


    leider hat die Recherche zu meinem Problem keine hilfreichen Ergebnisse geliefert, weshalb ich hoffe, hier kompetente Unterstützung zu bekommen.

    Vielen Dank schon mal vorab!


    Zu meiner Situation:


    Ich wohne 275 km von meinem Wohnort weg, pendle wöchentlich für 1, 2 oder auch 3 Tage (manchmal auch 100% HO) nach Stuttgart und übernachte dort dann in einem Hotel.

    Dass ich hier die doppelte Haushaltsführung ansetzen kann, habe ich soweit herausgefunden und umgesetzt.

    Mein konkretes Problem ist nun, dass ich nicht weiß, wie ich die Verpflegungspauschale ansetzen kann. Ich weiß, dass es eine 3-Monatsfrist gibt, für welche ich Spesen ansetzen kann. Jedoch geht diese wieder los, wenn ich eine mind. 4-wöchige Unterbrechung habe (z.B. Urlaub aufgrund Geburt des Kindes oder Elternzeit).

    Zusätzlich bin ich beruflich pro Jahr 9 Wochen im In- und Ausland dienstlich unterwegs (aufs Jahr verteilt) und bekomme hierfür von der Fa. direkt im Anschluss über die Reisekosten Spesen bezahlt. Und eben genau das Eintragen der Spesen für die 2 x 3-Monatszeiträume in Kombination mit den Spesen der Dienstreisen bereitet mir Schwierigkeiten und ich finde leider in der Software von 2022 keine ausreichenden Hinweise.


    - wie kann ich die 4-wöchige Unterbrechung dokumentieren? Muss ich zwei Zeiträume der doppelten Haushaltsführung ansetzen?

    - Wie berücksichitge ich die 3-Monatsfrist? Müssen die Tage (ungekürzt) den 3-Monaten entsprechen?

    - oder muss ich den Zeitraum auf 3 Monate beschränken? Dann frage ich mich, wie ich die Familienheimfahrten dokumentiere, weil diese ja über die 3-Monate hinaus ansetzbar sind

    - Wenn die Spesen der Dienstreisen als Kürzung eingetragen werden, müssen diese dann bei den ungekürzten wieder draufgeschlagen werden? (Dienstreisen habe ich außerdem bei Auswärtstätigkeiten dokumentiert)


    Das sind so die Fragen, die mir im Kopf rumschwirren. Ich hoffe dadurch wird euch mein Problem klar und ihr versteht, woran ich hänge und habt hoffentlich eine gute Lösung bereit. :)


    Da ich nicht so forumerfahren bin, verzeiht mir wenn noch ein paar Infos fehlen. Die liefere ich gerne nach!


    Vorab besten Dank!

  • Lassen Sie sich von der Programmhilfe unterstützen und beachten Sie die Hinweise im Ratgeber auf der rechten Seite Schritt für Schritt. Navigieren Sie bewusst auch auf Felder, die Sie vielleicht nicht für beachtlich halten und schauen die Hinweise an, die Ihnen dort gegeben werden.


    #Prüfung doppelter Haushalt


    Wenn Sie nämlich Ihren doppelten Haushalt anlegen und Ihre Familienheimfahrten anbringen wollen, merken Sie, dass Ihnen diese bei den Kosten zum doppelten Haushalt in die Quere kommen. Formulieren Sie gelegentlich Ihre Fragestellungen anders herum. Wenn Sie nämlich 2 bis dreimal zu Ihrem Arbeitsort nach Stuttgart pendeln, dann haben Sie dort keinen doppelten Haushalt mehr, weil Sie ja ebenso mehr als einmal wieder zurückfahren. Beim doppelten Haushalt pendeln Sie nur am Arbeitsort von der Zweitwohnung (Hotel?) zum Arbeitsort. Dafür setzen Sie die Kosten der Zweitwohnung oder möglicherweise des Hotels an. Im Grunde ist damit die Begünstigung auch schon erfüllt. Aber es gibt Ausnahmen, wenn die Haushaltsführung für mehr als vier Wochen unterbrochen wird, können nämlich erst Mehrverpflegungsaufwendungen geltend gemacht werden. Diese haben einen festen Betrag und werden durch das Programm als Verpflegungspauschbeträge berechnet. Bei einer Hotelübernachtung könnte die Unterbrechung der Haushaltsführung glimpflich ausgehen. Sie buchen einfach kein Hotelzimmer mehr. Aber bei der gemieteten Zweitwohnung dürfen Sie die Wohnkosten für die Unterbrechung nicht mehr ansetzen, wenn Sie die Verpflegungspauschbeträge erhalten wollen. Ob sich das rechnet, sagt Ihnen der Arbeitstagerechner. Sie sind ja nicht immer an Ihrem Arbeitsort in Stuttgart. Und auch nur zwei oder dreimal. Und auch sonst noch anderswo, weil Sie ja wieder nach Hause fahren wollen.


    Die Verpflegungspauschbeträge können sich schon rechnen. In wie weit dann laufende Kosten trotzdem noch angesetzt werden können, ist vielleicht für Sie nicht relevant, da Sie im Hotel übernachten. Auch da sei es wieder angeraten sich die Frage einmal anders herum zu stellen und einfach nur bei einer durchgehenden Auswärtstätigkeit die Hotelkosten als Übernachtungskosten anzugeben, die Sie hoffentlich nachweisen können. Denn ein doppelter Haushalt setzt auch eine doppelte Haushaltsführung voraus. Und ein Hotel ist kein Haushalt. Sie sind einfach immer nur auswärts unterwegs.


    #Ergebnis doppelter Haushalt


    Nach Ihrer geschilderten Ausführung haben Sie meiner Meinung nach keinen doppelten Haushalt. Sie kommen letzten Endes aber auf das gleiche Ergebnis bei der Auswärtstätigkeit mit Übernachtungskosten.


    Legen Sie für jede Ihrer Reisen eine eigene Auswärtstätigkeit an und achten auf die darin anzusetzenden Tage. Beginnen Sie im Zweifelsfall lieber wieder von neuem mit Ihrer Auswärtstätigkeit nach Stuttgart, wenn Sie zu beruflich verteilten Einsätzen im Ausland oder Inland sind. Denn wenn Sie für solche Reisen eigene Auswärtstätigkeiten als Dienstreisen aufführen, geht das Nullsummenspiel dann nur in diesem Bereich aus. Auch das geht automatisch im Programm, da Ihr Arbeitgeber diese Erstattungen an die Finanzverwaltung meldet. Schauen Sie auf Ihre Lohnsteuerbescheinigung. Im entsprechenden Bereich weisen Sie die Erstattung aus der Lohnsteuer genau diesen anderen Reisen zu. Wenn Sie die Arbeitstage abschnittsweise mit dem Arbeitstagerechner in den verschiedenen Auswärtstätigkeiten prüfen, machen Sie auch keine Fehler mit der Anzahl der Arbeitstage. Manchmal kann es notwendig sein, bei den Auswärtstätigkeiten, dieselbe Anzahl zu haben, wie es Spesenabrechnungen des Arbeitgebers gegeben hat. Die Prüfschritte des Finanzamtes orientieren sich nach einem Detaillierungsgrad. Dienstreisen, die abschnittsweise detailliert sind, helfen Ihnen und den Sachbearbeitern des Finanzamtes.

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