Schadensersatz DSL Leitung freigeschaltet worden ist?

  • Guten morgen alle,


    nehmen wir mal an, man zieht in ein neues Büro und der Anbieter,

    der dafür verantwortlich ist, dass der DSL Anschluss freigeschaltet wird,

    versäumt 2 mal den Termin und beim 3 mal schafft er es einfach nicht,

    kann man da Schadensersatz verlangen?

  • Da müssen Sie sich von fachkundiger Seite beraten lassen. Bei so wenig und nur allgemein gehaltenen Falldarstellungen können nur falsche Antworten gegeben werden. Hier wird auch mit unspezifischen aber aus der Technikwelt der Anbieter verwendeten Begriffen umhergeschmissen. Weiter müsste der Anbieter gar nicht der Verantwortliche sein, wenn die Leistung „ein DSL-Anschluss“ nicht bereitgestellt werden konnte. Der vorgestellte Begriff wird auch heute nicht mehr im Sinne einer bereitzustellenden Mediendienstleistung erkoren. Heute sind weitestgehend alle Dienstleistungen auf Breitbandleitungen realisiert und entsprechend, außer den Glasfaseranschlüssen oder Funk, DSL-Leitungsanschlüsse.


    In den Verträgen der Anbieter werden die meisten Störungen mit den AGBs abgegolten, weil der Verbraucherschutz der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur), diese dazu verpflichtet hat, aber auch enge Grenzen gesetzt hatte.


    Ja, vielleicht gibt es für Sie Ansprüche auf Schadensersatz, schauen Sie in Ihren Vertrag, falls Sie denn einen haben! Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur, die haben ein gut funktionierendes Verbraucherportal.

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