Grundstück nicht valide - Eigentumswohnung

  • Das kann ich auch rechnen. Die Frage ist aber, was in das Formular einzutragen ist.

    Das Grundstück hat insgesamt 2261 m² und gehört 16 Eigentümern. Also entfallen auf jeden die genannten 141 m²

    Wie bekomme ich das jetzt richtig in das Formular eingetragen.

  • Du musst doch nur dein Wohnungseigentum erklären, das ist die wirtschaftliche Einheit. Die anderen Einheiten interessieren dich überhaupt

    nicht. Deren Miteigentumsanteile müssen auch nicht deinem Anteil identisch sein, die Anteile variieren je nach Wohnungsgröße.

  • Hallo Charlie, ich sitze auch verzweifelt vor der Eingabe. Vielleicht kannst du mir kurz sagen, was falsch ist. Hier meine Daten:


    Eigentumswohnung, Eigentümer zu je 50% meine Frau und ich, Grundstücksgröße insgesamt 505 m2 - dies habe ich auch bei Gemarkung und Flurstücke eingegeben. Unser Anteil zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler/Nenner 105,45/1000 laut Kaufvertrag. Die Wohnungsgröße ist 59 m2, das entspricht einem Anteil an der Gesamtwohnfläche von 102/1000 . Es gibt insgesamt 7 Wohnungseigentümerparteien.


    Erfasst habe ich keine Bruchteilsgemeinschaft sondern nur Eigentümerinnen/Beteiligte und dort meine Frau und ich.


    Bei Grundstücke habe ich erfasst die Adresse, das Aktenzeichen, ART der WE = 2 bebautes Grundstück und ART des Grundstücks = 5 Wohnungseigentümer


    Ich bekomme immer den Hinweis, das Grundstück ist nicht valide und die Angaben würden nicht passen?

    Was mache ich falsch? Muss ich bei einer mir gehörenden Eigentumswohnung eine Eigentümergemeinschaft erfassen?

  • Was mache ich falsch?

    Eigentümer seid ihr als Ehegatten zu je 1/2. Der rechnerische m²-Anteil der wirtschaftlichen Einheit (euer Wohnungseigentum) am Flurstück

    der Anlage beträgt 53,25 m², abgerundet sind das 53 m². Das ist der Anteil am Grund und Boden, nach dem gefragt wird. Die Gesamtwohnfläche

    aller Eigentumswohnungen ist nicht von Bedeutung, nur die Größe eurer Wohnung ist anzugeben.

  • Das hat schon mal geklappt, danke vielmals. Vielleicht muss ich nochmals was fragen, da ich noch zwei Objekte erfassen muss, die etwas komplizierter sind, da die jeweilige Eigentumswohnung und der dazugehörige Parkplatz/ Garage auf einem anderen Flurstück ist. Ich probiere es mal, ansonsten melde ich mich. Danke Charlie24

  • Moin,


    OK, bin also nicht alleine, habe eine ähnliche Fehlermeldung - siehe Anhang.


    Aber mal ganz ehrlich, ein wenig mehr hätte ich schon erwartet von diesem Programm (mache meine Steuer über die Sparerklärung und da wird wesentlich mehr und besser erklärt). Eigentlich sieht nur die Oberfläche etwas anders aus als Elster, da hätte ich auch gleich dabei bleiben können.

    Tja, das Geld ist weg und ich habe immer noch keine Ahnung, ob ich das richtig mache.


    Zurück zur Ursprungsfehlermeldung - ID ist bei mir "-1" ?!?


    Laut meinem Verwalter müsste ich auch 4 Flächen für eine Eigentumswohnung eingeben (das war auch ein Grund mit, mir diese Software runterzuladen).

    Ist eine sehr große Wohnanlage mit 166 Wohnungen und ca. 140 Eigentümern und nur eine Wohnung davon bewohne ich.

    Nimmt weder Elster noch diese Software.

  • Dieses Programm ist ein Lebenszeitvernichter !

    Ich habe noch niemals ein solch schlechtes, unübersichtliches und fehlerbehaftetes Programm aus Ihrem Hause genutzt.

    Um mir Klarheit zu verschaffen, wählte ich zeitweilig das kostenlose Original Elster um meine Daten zu prüfen.


    Nach x-Versuchen, Recherche im Netz, Updates und Daten Reorganisation usw., usw. ist mir letztendlich die Validierung geglückt.

    Eine saubere Elsterbestätigung suche ich vergebens.


    Eine von vielen Falschmeldungen :

    "Das Grundstück kann noch nicht validiert werden"

    Es folgt dann noch der Hinweis

    GW2.Erbbaurecht.Anschr_Erbauverpflicht.E7424302


    Das Vertrauen in Ihr Haus hat einen Kratzer, erstes Unwohlsein kam beim Ordner-Chaos der SteuerSparErklärung.

    Schade. War immer stolz auf das Programm, habe es vielfach empfohlen.

  • Eigentümer seid ihr als Ehegatten zu je 1/2. Der rechnerische m²-Anteil der wirtschaftlichen Einheit (euer Wohnungseigentum) am Flurstück

    der Anlage beträgt 53,25 m², abgerundet sind das 53 m². Das ist der Anteil am Grund und Boden, nach dem gefragt wird. Die Gesamtwohnfläche

    aller Eigentumswohnungen ist nicht von Bedeutung, nur die Größe eurer Wohnung ist anzugeben.

    Den rechnerischen Anteil zu berechnen ist aber doch nicht korrekt, oder? Die Miteigentumsanteile können anhand der gesamten Wohn-/Nutzfläche berechnet worden sein, können aber auch nach einer anderen Aufteilung erfolgen. Dazu kommt noch, dass es einen Unterschied in der Berechnung der Wohnfläche nach "Wohnungsverodung" und für die Grundsteuer gibt (Balkone/Terassen zu 50 % bzw. 25 %).


    Daher ist der Miteigentumsanteil bei den Angaben zu Grund und Boden wie im Grundbuch/Kaufvertrag anzugeben und die Wohn-/Nutzfläche nach der tatsächlichen Berechnung der Quadratmeter, die sich meistens aus Zeichnungen/Angaben des Architekten ergeben (oder im schlechten Fall durch manuelle Ausmessung der Räume). Eine rechnerische Verprobung zwischen Fläche aus Miteigentumsanteil und angegebener Wohn-/Nutzfläche ist aus meiner Sicht nicht möglich.

  • Den rechnerischen Anteil zu berechnen ist aber doch nicht korrekt, oder?

    Und warum ? Mit dem Sondereigentum an einer Wohnung ist ein Miteigentumsanteil am Flurstück der Wohnanlage verbunden.

    Dieser rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden ist bewertungserheblich und muss berechnet werden. Der Anteil kann kleiner

    oder größer sein als die Wohnfläche der ETW, abhängig ist das von der Baudichte.

  • Und warum ?

    Nice-to-have? Bei der Grundsteuererklärung gebe ich den selbst berechneten Wert aber nicht an. Oder wo soll/muss der erfasst werden? Ich habe die m2 aus den Flurstücken mit dem Miteigentumsanteil bei Grund und Boden und dann die Aufteilung der Wohn-/Nutzfläche bei den Gebäudeteilen erfasst, aber nirgends einen berechneten Wert aus dem Miteigentumsanteil.

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