Interpretationen für Wohnfläche für die Grundsteuererklärung Bayern

  • In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gibt es das Wort Vollgeschoß.

    Wenn es kein Vollgeschoß ist, hat das im Baurecht gewisse „Auswirkungen“.

    Ein Nachbar der im Bereich Architektur/Bauwesen arbeitet sagt:

    Das ausgebaute Dachgeschoß zählt NICHT zur Wohnfläche, da das Dachgeschoß kein Vollgeschoß ist.


    Ein anderer Nachbar sagt: Wohnfläche = Länge x Breite vom Haus.

    Das erste Obergeschoß und das Dachgeschoß darf man nicht berücksichtigen,

    denn sonst zahle ich ja Doppelt bzw. Dreifach.


    Sehr interessant sind die Argumente des nächsten Nachbarn:

    Wohnfläche = nur Wohnräume.

    Nach seiner Definition sind KEINE Wohnfläche im Sinne der Grundsteuererklärung Bayern:

    Küche, Flur, WC/Bad, Arbeitszimmer, Bügelraum, Schlafzimmer,

    denn in diesen Räumen wohnt man nicht!


    Auf den Einwand, dass in der „BayGrSt_2_Anleitung_Anlage_Grundstueck.pdf“ doch sehr genau und gut allgemeinverständlich geschrieben ist, wie die Wohnfläche für die Grundsteuererklärung Bayern zu berechnen ist,

    kam ein stures „das interessiert mich nicht“ – es ist so wie ich sage.

  • Das ausgebaute Dachgeschoß zählt NICHT zur Wohnfläche, da das Dachgeschoß kein Vollgeschoß ist.

    Unsinn ! Wie im Dachgeschoss zu rechnen ist, regelt die Wohnflächenverordnung.


    Nach seiner Definition sind KEINE Wohnfläche im Sinne der Grundsteuererklärung Bayern:

    Küche, Flur, WC/Bad, Arbeitszimmer, Bügelraum, Schlafzimmer,

    Ebenfalls Unsinn ! Alle Räume innerhalb einer Wohnung rechnen zur Wohnfläche.

    Bei den meisten Objekten haben die Finanzämter bereits heute die Daten zur Wohnfläche in den Akten, allerdings nicht bei allen

  • Hallo Charlie24,

    "Bei den meisten Objekten haben die Finanzämter bereits heute die Daten zur Wohnfläche in den Akten"

    In einem Fall kann man das bestätige: Beim Vollgeschoß-Nachbarn.

    Der Profi aus dem Baugewerbe hat im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung mit dem Vollgeschoß-Trick den Flächenanteil von seinem häuslichen Arbeitszimmer extrem groß gerechnet.

  • Der Profi aus dem Baugewerbe hat im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung mit dem Vollgeschoß-Trick den Flächenanteil von seinem häuslichen Arbeitszimmer extrem groß gerechnet.

    Auch das kann Steuerhinterziehung sein. Ein Profi ist das im Übrigen nicht, da fehlt es an Basiswissen.

  • Siehe

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