In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gibt es das Wort Vollgeschoß.
Wenn es kein Vollgeschoß ist, hat das im Baurecht gewisse „Auswirkungen“.
Ein Nachbar der im Bereich Architektur/Bauwesen arbeitet sagt:
Das ausgebaute Dachgeschoß zählt NICHT zur Wohnfläche, da das Dachgeschoß kein Vollgeschoß ist.
Ein anderer Nachbar sagt: Wohnfläche = Länge x Breite vom Haus.
Das erste Obergeschoß und das Dachgeschoß darf man nicht berücksichtigen,
denn sonst zahle ich ja Doppelt bzw. Dreifach.
Sehr interessant sind die Argumente des nächsten Nachbarn:
Wohnfläche = nur Wohnräume.
Nach seiner Definition sind KEINE Wohnfläche im Sinne der Grundsteuererklärung Bayern:
Küche, Flur, WC/Bad, Arbeitszimmer, Bügelraum, Schlafzimmer,
denn in diesen Räumen wohnt man nicht!
Auf den Einwand, dass in der „BayGrSt_2_Anleitung_Anlage_Grundstueck.pdf“ doch sehr genau und gut allgemeinverständlich geschrieben ist, wie die Wohnfläche für die Grundsteuererklärung Bayern zu berechnen ist,
kam ein stures „das interessiert mich nicht“ – es ist so wie ich sage.