Grundsteuererklärung Bayern – Auf welche Grundstücksdaten könnte das Finanzamt digital zugreifen?

  • Alle meine Aussagen und Vermutungen

    gelten nur für die Grundsteuererklärung Bayern

    UND

    NUR für reine „normale“ Wohngrundstücke,

    also Einfamilien(reihen)häuser und Eigentumswohnungen!


    In dem Aufforderungsschreiben vom Lagefinanzamt an die Eigentümer stehen folgende Daten:

    - Die Namen und Anschriften der Eigentümer lt. Grundbuch Stand 01.01.2022

    - Das Aktenzeichen vom Wohngrundstück

    - Die Postanschrift vom Wohngrundstück

    - Name und Anschrift des Lagefinanzamtes

    - sehr gute und leicht verständliche Infos, wo man die Daten für die Grundsteuererklärung Bayern ablesen kann


    Wenn man im BayernAtlas die Postanschrift eingibt,

    und eventuell auf dem Plan auf das betreffende Grundstück klickt *

    erhält man – soweit das nicht vom Grundstückseigentümer gesperrt wurde –

    bei Objekt-Info folgende Daten für die Grundsteuererklärung Bayern:

    - Gemeindename

    - Gemarkungsname

    - Gemarkungsnummer

    - Flurstückszähler

    - Flurstücksnenner

    - Amtliche Fläche in m²

    - Tatsächliche Nutzung … m² Wohnbaufläche <- Beispiel!


    D.h. diese Daten könnte das Lagefinanzamt zur Überprüfung der Grundsteuererklärung digital über die Verknüpfung Eigentümerdaten und Hausgrundstücksdaten abrufen.


    Was – meiner Meinung nach – nicht digital vorliegt,

    ist die Verknüpfung vom Hausgrundstück zu den anderen Grundstücken gemäß Grundbuchauszug:

    Zu Beispiel:

    - Separates Grundstück, auf dem die eigene Garage steht

    - Gemeinschaftlicher Garagenhof

    - Separater „Eintrag“ Flurstückszähler und Flurstücksnenner für den eigenen Stellplatz in der Tiefgarage

    - Gemeinschaftliche Gehwege

    - Gemeinschaftlicher Mülltonnenstellplatz

    - Sonstige gemeinschaftliche oder eigene Grundstücke mit separatem Flurstückszähler und Flurstücksnenner


    Zu jedem der zuletzt aufgeführten Grundstücke liegen im BayernAtlas die genannten Daten digital vor.

    Es fehlt aber – meiner Meinung nach – die digitale Verknüpfung der Grundstücke.


    Außerdem fehlen digital zu allen eigenen Grundstücken und gemeinschaftlichen Grundstücken die Eigentumsanteile (Zähler und Nenner).

  • Das Finanzamt hat doch alle Daten aus der bisherigen Einheitsbewertung. Dazu gehören auch die Flurstücke, die bisher ganz

    oder teilweise der gleichen wirtschaftlichen Einheit zugeordnet waren. Was das Liegenschaftskataster selbst nicht hergibt, sind die

    Angaben zu Gebäudeflächen (Wohn- oder Nutzfläche) oder zur anteiligen Grundstücksfläche von Eigentumswohnungen.

    Das heißt aber nicht, dass diese Daten dem Finanzamt unbekannt sind.

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