Hinweismeldung: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Fläche entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens

  • Guten Tag,

    ich bekomme bei der Prüfung folgende (vollständige) Hinweismeldung, die ich leider nicht behoben bekomme:

    "Hinweismeldung: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."

    Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Laut Grundbuchauszug und Teilungserklärung habe ich folgende Werte übertragen:

    Amtliche Fläche im qm: 1.140

    Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler: 109,0000 Nenner: 1.000

    Wohnfläche: 57,49 qm (nebst Kellerraum und Sondernutzungsrecht für Terrasse und Stellplatz laut Teilungserklärung)

    Die Eigentumsverhältnisse habe ich mit "0 Alleineigentum einer natürlichen Person" angegeben, bei Eigentümer(innen)/Beteiligte mich selbst mit Zähler/Nenner 1/1 eingetragen.

    Was mache ich falsch bzw. welche Angaben fehlen? Andere Werte außer den oben genannten liegen mir laut Grundbuchauszug/Teilungserklärung/Kaufvertrag nicht vor. Für Tipps/Erklärungen wäre ich sehr dankbar.

  • Da fehlt anscheinend der rechnerische m²-Wert deines Miteigentumsanteil am Flurstück der Anlage.

    Der muss ebenso erfasst werden wie der Bodenrichtwert. Bei dir wären das 124,26 m², abgerundet sind das 124 m².

  • Hallo Charlie,

    danke für die schnelle Antwort. Auf den Wert bin ich auch schon gekommen, aber wo genau trage ich das ein? Kannst du mir ggf. einen Screenshot anhängen? Ich sehe vor lauter Wald die Bäume nicht mehr... ;(

    LG,

    Miriam

    Nachtrag: Hat sich erledigt, ich hab´s gefunden! Tausend Dank dir für die Hilfe!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Miriam78 (2. August 2022 um 20:15)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Fläche bspw. im Bereich "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angepasst wurde, wird ein Grundstück sofort ungültig ("Die Summe der im Hauptvordruck ..."). Soweit in Ordnung, weil die Flächenangabe im Bereich "Angaben zum Grund und Boden" noch nicht an diesen neuen Wert angepasst wurde. Wenn beide Angaben wieder übereinstimmen verschwindet der Fehler.

    Bei Änderungen müssen alle Stellen angepasst werden, die auf denselben Wert verweisen.


    Sie müssten also die hier angegebene Fläche (ca. 125 qm) vergleichen mit dem Wert bei den Angaben zum Grund und Boden.
    Ist es korrekt, dass Sie einen Anteil von (254/10000) an der gesamten Fläche von 4915 qm besitzen?

    Gruß Dirk Vroomen

  • Hallo Herr Vroomen,

    danke für die Antwort. Die Angaben stehen so im Grundbuch und die Gesamtfläche (4915) steht sowohl im Grundbuch, als auch auf dem Schreiben des Finanzamtes!? Ich habe schon in alle Richtungen ausprobiert und versucht, bekomme den Fehler aber nicht weg!?

    Leider sind auch Ihre "Lernvideos" immer nur auf die "einfachen Fälle" ausgelegt (z.B. Einfamilienhaus...was bei mir perfekt funktioniert hat). Viel wichtiger und interessanter sind aber die Schritte für Eigentumswohnungen, die offensichtlich viel mehr Schwierigkeiten bereiten.

    Wo kann ich als langjähriger Kunde dazu noch Support von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft bekommen?

    M.f.G.

    Frank

    P.S.: Ich bin mit der Steuertipps-Software seit Jahren sehr zufrieden, von diesem Programm habe ich mir aber offen gestanden deutlich mehr versprochen. Am Liebsten würde ich die Lizenzen wieder zurückgeben...

    Einmal editiert, zuletzt von Schracke (5. August 2022 um 10:44)

  • Ich hatte dieselbe Fehlermeldung. Nach Eingabe meiner Daten auf Elster.de waren die Eingaben alle fehlerfrei und ich konnte die Grundstererkläung hochladen.

    Auf was ich hinaus will, tue Dir keinen Stress an mit der unausgereiften Software........

  • Ich hatte dieselbe Fehlermeldung. Nach Eingabe meiner Daten auf Elster.de waren die Eingaben alle fehlerfrei und ich konnte die Grundstererkläung hochladen.

    Auf was ich hinaus will, tue Dir keinen Stress an mit der unausgereiften Software........

    Danke Miriam. Diese Software ist leider wirklich verbesserungsfähig... ;)

  • Hallo Frank,

    haben Sie Flächenangaben an beiden Stellen "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" und "Angaben zum Grund und Boden" miteinander verglichen? An beiden Stellen sollten die Quadratmeter identisch sein.

    Gruß Dirk Vroomen

    Ja, das habe ich.

    Gemäß Ihrem Hinweis auf die Ungültigkeit des Grundstücks nach Änderung der Fläche (was ich nicht ausschließen kann, worauf man aber auch keinerlei Hinweise im Programm bekommt) habe ich das Grundstück gelöscht und neu angelegt. Bis jetzt hat er die "Gemarkung" übernommen.
    Dennoch folgende Frage zum "Eigentumsverhältnis": Ich gehe davon aus, dass hier der Eigentümer der Eigentumswohnung gemeint ist? Sprich: Auswahl "0 Alleineigentum einer natürlichen Person" im Falle eines Besitzers? Oder muss hier die gesamte "Eigentümergemeinschaft" berücksichtigt werden? Leider ist das auch in der "Eingabehilfe" etwas unklar beschrieben?

    Anfangs habe ich bei "Angaben zum Grund und Boden" die gleiche Quadratmeterzahl (des gesamten Grundstücks = 4915) eingetragen => sofort kommt die Fehlermeldung "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Fläche entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens" => Was und wo genau ist der "Hauptvordruck"?

    => unklar.

    Im neuen Anlauf habe ich dort mal nur die Fläche der Wohnung eingetragen => keine Fehlermeldung!?

    Ich habe alle Angaben gemacht und bekomme nun eine (neue / andere) Fehlermeldung => siehe Screenshot!?

    Haben Sie eine Idee dazu?

    M.f.G.

    Frank

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frank,

    laut den Angaben aus ihrem Beitrag #4 besitzen Sie ca. 125 qm (gerundet) an dem Grundstück. Dieser Anteil gehört ihnen alleine.

    Diese Flächenangabe müsste dann auch in den beiden Bereichen (Quellen) aus ihrem letzten Beitrag so angegeben sein.

    Also bei "Gemarkung(und) und Flurstück(e) des Grundvermögens" und bei "Angaben zum Grund und Boden" bei der Erfassung des Bodenrichtwertes.
    Die dort von ihnen erfassten Werte kann ich aktuell nicht erkennen.


    Gruß Dirk Vroomen

  • Schracke

    Ich habe meinen Anteil von 124 qm (entsprechend den Daten aus dem Grundbuch: Amtliche Fläche im qm: 1.140 Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler: 109,0000 Nenner: 1.000) unter dem Punkt "Angaben zu Grund und Boden" eingetragen. Danach war diese Meldung behoben. Hänge dir gerne den Screenshot an:


    Viele Grüße,

    Miriam

  • Ergänzung:

    Ich habe den Fehler schon beheben können: Es hat die Angabe des untern Punktes "Enthalten in der Anlage in Anlage Grundstück, "Fläche des Grundstücks in m2"...." => "erste Fläche" gefehlt.

    Ich konnte die Angaben für die Eigentumswohnung nun erfolgreich abschließen, allerdings muss die Flächenangabe im Abschnitt "Angaben zum Grund und Boden" der Größe der Wohnung entsprechen und nicht der gesamten Grundstücksgröße(!).

    Für alle diejenigen, die auch Schwierigkeiten haben, füge ich mal meinen Fall als anonymisiertes Beispiel ein. Ich hätte solche Dokumentationen allerdings von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft erwartet...

    M.f.G.

    Frank

  • Conqueror01  Schracke

    Ich bin auch der Meinung, dass die Software noch verbesserungsbedürftig ist und teile euren Frust. Allerdings habe ich mich entschieden, den Kollegen noch eine Chance zu geben. Ich nutze die Steuersoftware schon seit Jahren und war bisher immer zufrieden. Ich komme selbst aus dem IT-Bereich und daher weiß ich, dass nicht immer alles so läuft, wie man es gerne hätte. Für die Entwickler, Produktmanager und Tester ist das genauso frustrierend. Absichtlich ärgert uns hier sicher niemand. ;)

    Dirk Vroomen

    Für künftige Projekte biete ich mich deshalb gerne als Beta-Tester an. :)

    • Offizieller Beitrag

    Bei Eigentumswohnungen mit Miteigentumsanteilen an Grund und Boden muss bei den Angaben zum Grund und Boden nur die eigene anteilige Fläche (z.B. die Fläche der ETW) erfasst werden.

    Bei den Angaben zu Flurstücken und Gemarkungen muss dann aber die Gesamtfläche des Grundstücks angegeben werden, nicht nur der eigene Anteil.

    Nur so kann sich über die Angaben zu den "zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden" Zählern/Nennern, also die Miteigentumsverhältnisse lt. Kaufvertrag, wieder die Fläche ergeben, die man als eigene Fläche bei den Angaben zum Grund und Boden erfasst hat.

    Für die Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken haben Sie in den meisten Bundesländern einen eigenen Eingabedialog im Programm, bei einigen anderen Bundesländern (z.B. in Bayern) finden Sie alle diese Angaben auf dem Dialog "Angaben zum Grund und Boden".

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