Einschränkungen durch Formularvorgaben, diverser Fehler

  • Werte Damen und Herren, liebe Gemeinschaft,

    leider plage ich mich mit der SteuerSparErklärung zur Zeit sehr ab, es scheint einige Bugs/Programmfehler zu geben.

    Einige der Fehler scheinen hausgemacht durch Beschränkungen im Elsterformular, andere durch das offenbar kurzfristig erforderliche "Zusammenstricken" der Software, andere Dinge wiederrum sind mir völlig unerklärlich. Hier ein paar Beispiele mit Bitte um Lösung:

    - Es gibt keinen Zurück-/Wiederholen-Button. Gelöschte Einträge sind somit unwiederbringlich verloren und müssten wiederholt werden, das ist sehr ärgerlich.

    - Der Reiter "Angaben zu Gemeinschaften" scheint tlw. unsinnig zu sein - so ist im Erläuterungstext dazu von Erben- und Bruchteilsgemeinschaften die Rede, es kann aber im "Anredeschlüssel" auch eine ganz übliche "Wohnungseigentümergemeinschaft" ausgewählt werden, wie es für Millionen Haushalte üblich ist - wählt man dies, so erhält man danach regelmäßig Fehlermeldungen dergestalt, man habe eine "Bruchteilsgemeinschaft" ausgewählt (was man definitiv nicht gemacht hat), zu der nun Angaben fehlen (die es nicht gibt).

    - Ich habe eine Eigentumswohnung in einer sehr großen WEG mit Anteilen von 10.000.000 im Nenner - diese 8-stellige Ziffer nimmt die Software aber nicht an, max. 7 Ziffern sind zugelassen.

    - "Das Grundstück XYZ ist nicht valide" - hier fehlen sämtliche Erläuterungen, welcher Art die Invalidität sei. Steuernummer von Grundstück und Eigentümer sind definitiv korrekt eingegeben, das scheint so keinen Sinn zu machen.

    MfG,

    S. Schulze

  • Ich habe eine Eigentumswohnung in einer sehr großen WEG mit Anteilen von 10.000.000 im Nenner - diese 8-stellige Ziffer nimmt die Software aber nicht an, max. 7 Ziffern sind zugelassen.

    Diese Beschränkung kommt wohl von der ELSTER-Schnittstelle. Schon mal daran gedacht, Zähler und Nenner zu kürzen ?

    Zum Rest kann ich mich nicht äußern.

  • Kleiner Nachtrag:

    Der Fehler "Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen die Gemeinschaft und mindestens 2 Eigentümer vorhanden sein." macht in diesem Zusammenhang auch keinen Sinn - sofern mit einer WEG auch eine Bruchteilsgemeinschaft gemeint sein soll, kann es ja nicht angehen, dass alle 477 Eigentümer innerhalb der Gemeinschaft aufgeführt werden müssen... Ich bitte auch hier um Klärung

  • sofern mit einer WEG auch eine Bruchteilsgemeinschaft gemeint sein soll, kann es ja nicht angehen, dass alle 477 Eigentümer innerhalb der Gemeinschaft aufgeführt werden müssen...

    Die wirtschaftliche Einheit ist dein Wohnungseigentum, nur dafür gibst du eine Erklärung ab.

  • Die wirtschaftliche Einheit ist dein Wohnungseigentum, nur dafür gibst du eine Erklärung ab.

    Danke, aber die Angaben zur WEG sind zwingen erforderlich, da das Teileigentum gemäß Kaufvertrag/Grundbuch zu beschreiben ist (23456/10.000.000, usw.). Da wird auf die Angaben unter Gemeinschaft bezug genommen, und da möchte das Programm leider die weiteren Eigentümer der WEG haben...

  • Da wird auf die Angaben unter Gemeinschaft bezug genommen, und da möchte das Programm leider die weiteren Eigentümer der WEG haben...

    Das ist eine Fehlinterpretation. Wirtschaftliche Einheit im Sinne des Bewertungsrechts ist das Wohnungseigentum, also deine Eigentumswohnung

    samt den damit verbundenen Miteigentumsanteilen an dem/den Flurstücken ist zu erklären. Beim Anteil an der wirtschaftlichen Einheit lassen

    sich Zähler und Nenner wie folgt kürzen: 2345,6 zu 1.000.000 oder auch 23,456 zu 10.000

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