Grundstück nicht valide: Zähler mit Nachkommastellen

  • Hallo,

    im Grundbuchauszug und auf dem Hamburger PDF-Formular zur Erklärung ist der Zähler mit Nachkommastellen angegeben/anzugeben. In der Software wird mir bei Erfassung von Nachkommastellen ein rotes x neben dem Feld angezeigt, mit dem Hinweis "... Zahl ohne Nachkommastelle...erlaubt". Mit einer Fantasieangabe ohne Nachlommastellen kommt es nicht zu dem Fehler. Bitte die Software anpassen, damit der Zähler im geforderten Format mit Nachkommastellen erfasst werden kann.

    GrundSteuerErklärung

    Version: 22.0.10 Build id: 202207261257

    Einmal editiert, zuletzt von thomas-hh (1. August 2022 um 13:47)

  • Bitte die Software anpassen, damit der Zähler im geforderten Format mit Nachkommastellen erfasst werden kann.

    Das Format beim Zähler wird nur dann mit Nachkommastellen gefordert, wenn es tatsächlich welche gibt. Wenn da 1,00000

    irgendwo steht, taugt auch 1.

  • Wie in meinem Beitrag geschrieben, ist der Zähler im Grundbucheintrag mit Nachkommastellen angegeben. Damit meinte ich Nachkommastellen ungleich Null also z. B. 500,12345 . Aktuell ist eine korrekte Angabe laut Grundbuchauszug nicht möglich.

    Und wenn ich in die PDF-Anleitung der Formulare schaue, ist in den Hardcopies dort ein Komma und fünf Nachkommastellen vorgesehen.

  • Und wenn ich in die PDF-Anleitung der Formulare schaue, ist in den Hardcopies dort ein Komma und fünf Nachkommastellen vorgesehen.

    Das ist richtig, aber man hat das im Elstermodul inzwischen wohl angepasst. Bei Nachkommastellen ungleich 0 sollte man natürlich

    bis zu 5 Nachkommastellen erfassen können, sonst musst man ja den Nenner hochsetzen und da ist die Anzahl der Stellen beschränkt.

  • Hallo Entwickler,

    wann ist mit einer Korrektur zur rechnen, damit der Zähler auch mit Nachkommastellen angegeben werden kann?

    Ich möchte das Thema endlich vom Tisch haben und außerdem nicht bis kurz vor knapp warten.

    Danke und Gruß,

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Die Eingabe von oben "500,12345" ist bspw. für Hamburg bei "Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstücken(en) des Grundvermögens" möglich. Im Bereich "(Mit-)Eigentümer/innen" sind Nachkommastellen beim Zähler nicht zulässig.

    Welche Werte haben Sie für Zähler und Nenner jeweils eingegeben?

    Gruß Dirk Vroomen

  • Bei "Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstücken(en) des Grundvermögens" habe ich zwei Gemarkungen mit jeweils Zähler 500,12345 und Nenner 10000

    Bei "(Mit-)Eigentümer/innen" muss ich als Zähler 500,12345 und Nenner 10000 angeben, bekomme aber dann bei der Prüfung die Fehlermeldung "Das Feld Zähler darf nur ganzzahlige Werte erhalten".

    • Offizieller Beitrag

    Wieso müssen Sie das bei "(Mit-)Eigentümer/innen" angeben?

    Dort erfassen Sie ihren Anteil am Grundstück. Abh. davon, was Sie unter "Eigentumsverhältnis" angegeben haben, geben Sie dort bei Zähler und Nenner ganzzahlige Werte für ihren Anteil bzw. den Anteil der Eigentümer an dem Grundstück ein. Das hat nichts mit den Angaben aus dem anderen Bereich gemein.

    Bei "Alleineigentum einer natürlichen Person" wäre für Zähler und Nenner bspw. eine 1 einzutragen.
    Bei "Ehegatten" jeweils eine 1 für den Zähler und eine 2 für den Nenner beim jeweiligen Eigentümer, falls hälftige Aufteilung gegeben ist.

    In der Eingabehilfe im Bereich "(Mit-)Eigentümer/innen" gibt es diese Hinweise dazu. Bitte beachten Sie diese auch.

    Gruß Dirk Vroomen

  • In der Hilfe zum Feld steht, das "der Zähler Ihres Eigentumsanteils erfasst werden soll. Die Angabe steht im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug.".

    Da es sich um eine Wohneigentümergemeinschaft handelt, steht im Grundbuchauszug als Zähler mein Anteil mit 500,12345. Und dieser lässt sich wegen dem Komma nicht erfassen.

    Oder soll hier nicht die Angabe aus dem Auszug, sondern die Anzahl der Wohnungen erfasst werden? Da es 22 Wohnungen sind, hätte ich dann 1/22? Jemand der 2 Wohnungen gekauft hat, demzufolge 2/22? Oder ist der Nenner in dem Fall nicht die Zahl der Wohnungen, sondern der Eigentümer? Wobei die Anzahl der Eigentümer weder aus dem Grundbuchauszug noch aus den Jahresabrechnungen hervorgeht.

  • Oder soll hier nicht die Angabe aus dem Auszug, sondern die Anzahl der Wohnungen erfasst werden?

    Auch nicht ! Hier werden Angaben zu den persönlichen Eigentumsverhältnissen erwartet, das steht doch bereits im Beitrag #10

    Das Wohnungseigentum gehört jemand entweder allein (1/1) oder es gehört Ehegatten gemeinsam je zur Hälfte (1/2)

  • Auch nicht ! Hier werden Angaben zu den persönlichen Eigentumsverhältnissen erwartet, das steht doch bereits im Beitrag #10

    Das Wohnungseigentum gehört jemand entweder allein (1/1) oder es gehört Ehegatten gemeinsam je zur Hälfte (1/2)

    Es geht hier nicht um das Wohnungseigentum, sondern um das Grundstück (so wie es auch über dem Feld Zähler steht). Das gehört bei einer Eigentümergemeinschaft anteilig allen Eigentümern. Mein Anteil laut Grundbuch an dem Grundstück beträgt 500,12345/10000

    Noch als Ergänzung:
    Mir ist nicht bekannt, ob ein Eigentümer mehr als eine Wohnung gekauft hat und ob ggf. zu einer Wohnung mehrere Eigentümer (z. B. beide Ehepartner) eingetragen sind. Die Abrechnungen geben nur die Eigentumsanteile in Form von Zähler/Nenner her.

    Einmal editiert, zuletzt von thomas-hh (19. August 2022 um 10:33)

  • Es geht hier nicht um das Wohnungseigentum,

    Natürlich geht es um das einzelne Wohnungseigentum, das ist die wirtschaftliche Einheit, für die die Grundsteuererklärung abzugeben ist.

    Hier besteht offenbar ein grundlegendes Verständnisproblem. Der Miteigentumsanteil an dem/den Flurstück/en der Wohnanlage ist nur einmal

    zu erfassen und zwar in Zeile 6 der Anlage Grundstück (Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:)

    Daraus ermittelt das Finanzamt später den für den Grundsteuerbemessung maßgeblichen rechnerischen m²-Anteil des Bewertungsobjekts

    Im Hauptvordruck geht es nur um die persönlichen Eigentumsverhältnisse, bezogen auf die wirtschaftliche Einheit, für die die Erklärung erstellt wird.

  • ok, da hatte ich ein "Brett vor dem Kopf".

    In der Anlage "Grundstück" wird der Anteil des Flurstücks der zur wirtschaftlichen Einheit gehört festgelegt. Das sind Zähler/Nenner aus dem Grundbuchauszug. (Das ist in der Software die Angabe unter dem Punkt "Angaben zu Gemarkung und Flurstücken des Grundvermögens")
    Im Hauptvordruck kann bei (Mit-)Eigentümer dann eine Aufteilung der wirtschaftlichen Einheit auf mehrere Personen erfolgen.

    In der Software hat es mich verwirrt, da man per Doppelklick in das Grundstück navigiert....

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