Wo kann man den Betrag für die Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens eintragen?
Zuzahlung zu Anschaffungskosten Firmenwagen
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Wofür haben Sie denn die Zuzahlung geleistet? Je mehr ein Firmenwagen gekostet hat, umso mehr muss dafür versteuert werden. Mit der Zuzahlung auf eigene Kosten für private Interessen, können diese Kosten aus der Pauschalversteuerung herausgenommen werden. Diese Kosten sollten dann nicht noch einmal bei der Steuererklärung angegeben werden. Welches Firmenwagenmodell haben Sie denn?
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Die Zuzahlung wurde vom Arbeitgeber nicht aus der Pauschalversteuerung herausgenommen, da Basis des 1 % geldwerten Vorteils der Listenpreis ist. Dieser Listenpreis beinhaltet die Kosten für Sonderausstattung, für die eine Zuzahlung geleistet wurde. Die Frage ist ganz konkret, wo im Steuerprogramm die geleistete Zuzahlung eingetragen werden kann, da diese den Bruttoarbeitslohn mindert (s. hierzu einschlägige Veröffentlichungen), hierfür im Programm jedoch nichts vorgesehen ist.
Zuzahlung zum Firmenwagen als Werbungskosten in der Steuerklärung (steuertipps.de)
Allerdings gilt nach diesem Urteil auch: Der Wert des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung durch Zuzahlungen des Arbeitnehmers kann lediglich bis zu einem Betrag von 0 Euro gemindert werden. Die Entstehung eines geldwerten Nachteils lassen die Richter nicht zu – auch dann nicht, wenn die Eigenleistungen des Arbeitnehmers den Wert der privaten Dienstwagennutzung und der Nutzung des Fahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte übersteigen.
Also ist meine Frage, an welcher Stelle im Steuerprogramm ich den geldwerten Vorteil durch die Zuzahlung auf 0 setzen kann.
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Bei der Erfassung der Lohnsteuerbescheinigung in den Steuertipps kann die Korrektur eingerichtet werden. In der vorletzten Zeile stellt dieser Programmdialog die Frage "Wollen Sie die Versteuerung Ihres Dienst- oder Firmenwagens korrigieren?". Bei Aktivierung von "Ja" eröffnet sich ein weiterer Dialog.
Explizit ist eine Zuzahlung zur Anschaffung in den Tabellen nicht vorgesehen, daher würde ich die Zuzahlung auf die prognostizierte Nutzungsdauer aufteilen und bei den Betriebskosten pro rata temporis erfassen. Eine zusätzliche Erläuterung für das Finanzamt kann nicht schaden.
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