Hallo Ritzel Fuchs
Der Prüfer zeigt die Meldungen, die das Elstermodul aufgrund Ihrer Eingaben erzeugt.
Wenn auf einen Vertreter verwiesen wird, reicht schon die Angabe einer Anrede (der Anredeschlüssel ist standardmäßig ein leeres Feld) im Block für den Vertreter, um diese Meldung zu erzeugen.
Hallo Herr Jung,
bei den Grundstücken erscheinen bei mir folgende Fehlermeldungen
Bezüglich der Fehlermeldungen zum gesetzlichen Vertreter habe ich alles überprüft, es ist dort nichts eingetragen - auch keine Anrede. Wo liegt dann der Fehler?
Bezüglich der Fehlermeldung
habe ich bei diesem Grundstück Ehegatten angegeben, weil es meiner Frau und mir gehört. Für ein anderes Grundstück, das ich und mein Bruder geerbt haben, habe ich eine Erbengemeinschaft angelegt und bei diesem Grundstück auch angegeben. Könnte das irgendwie die Ursache der Fehlermeldung sein?
Ich bitte um nochmalige Hilfestellung, damit ich mit Ihren Hinweisen die Fehlerqellen vielleicht doch noch lösen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ritzel Fuchs