Beim Text für die Eingabehilfe zur Wohnungsfläche fehlt ein Hinweis, dass Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen u.Ä. normalerweise nur mit 25% berücksichtigt werden müssen und z.B Wintergärten und Schwimmbädern in der Regel nur mit 50%.
Gibt man für diese Flächen jeweils 100% ein, ergibt dies dann eine ggf. deutlich zu Hohe Grundsteuer!
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