Wohnungsfläche - Hinweis zur nur teilweisen Anrechnung von Terrassen etc.

  • Beim Text für die Eingabehilfe zur Wohnungsfläche fehlt ein Hinweis, dass Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen u.Ä. normalerweise nur mit 25% berücksichtigt werden müssen und z.B Wintergärten und Schwimmbädern in der Regel nur mit 50%.
    Gibt man für diese Flächen jeweils 100% ein, ergibt dies dann eine ggf. deutlich zu Hohe Grundsteuer!

  • In der Ausfüllanleitung zur Grundsteuererklärung für in Bayern gibt es

    direkt den Hinweis mit welchem Prozentsatz Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen anzusetzen sind.

    Und den Hinweis auf die aktuelle Wohnflächenverordnung.

    Und in dieser steht mit welchem Prozentsatz Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen anzusetzen sind.

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