Hallo,
folgender Sachverhalt:
Person 1 kauft eine Eigentumswohnung im Alleineigentum. (d.h. im Grundbuch steht nur Person 1).
Anschließend heiraten Person 1 und Person 2.
Person 1 verkauft anschließend die Eigentumswohnung und das Ehepaar (Person 1 und Person 2) kaufen von dem Geld ein Haus. Im Grundbuch stehen jetzt Person 1 und Person 2 zu gleichen Teilen (50/50).
Hat damit Person 1 den halben Wert des Hauses (halber Kaufpreis) an Person 2 geschenkt? Muss das dem Finanzamt angezeigt werden oder ist das durch die notarielle Kaufabwicklung quasi schon erfolgt?