Installation bzw. Betrieb: McAfee-Virenscanner blockieren die Anwendung bzw. löscht die Programmdateien. Sie müssten hier eine Ausnahme definieren, damit die Anwendung nicht mehr fälschlicherweise blockiert wird.
Ihren Freischaltcode erfassen Sie nach erfolgter Installation oder besser direkt vor der ersten Abgabe in der Lizenzverwaltung, die Sie über die Menüzeile aufrufen können.
Freischaltcode für die Abgabe von Erklärungen: Ein Freischaltcode kann nur auf einem Rechner verwendet werden. Es ist nicht möglich, mit einer Fünfer-Lizenz 2 Erklärungen auf einem und 3 andere auf einem anderen Rechner zu erstellen. Der Freischaltcode, der nicht bei der Installation abgefragt wird, sollte erst unmittelbar vor dem Versand erfasst werden, wenn klar ist, wo Sie Ihre gesamten Erklärungen versenden werden.
Der Freischaltcode ist bei einer Neuinstallation auf dem Rechner nicht erneut zu erfassen.
Meldung "Grundstück nicht valide": Die Erklärung enthält noch fehlerhafte oder unvollständige Angaben. Siehe auch den ausführlichen Beitrag hier
Klicken Sie auf die Prüfermeldung mit der rechten Maus und dann auf ÖFFNEN. Damit erhalten Sie weitere Infos und einen Link zum Bereich, wo der Fehler liegen müsste. In der Regel ist das im Bereich der Grundstücke, welches Sie in der Grundstücksübersicht über die rechte Maus und ÖFFNEN zuerst auswählen müssen, um Detailmeldungen zu erhalten.
Beachten Sie: Die Symbole (Kreuz, Fragezeichen, Haken) in der Grundstücksübersicht werden erst nach Anwahl eines Grundstückes per Doppelklick aktualisiert.
conceptID-Fehler: Reorganisieren Sie bitte die Datenbank. Hinweise dazu gibt es in der Kurzanleitung
Datenspeicherung: Alle Grundstücke und die weiteren Angaben werden automatisch in einer Datenbank gespeichert. Es gibt keine Steuerfalldateien pro Grundstück oder Besitzer.
Elsterkonfiguration: Ggf. werden die ersten Buchstaben des Ortes nicht angezeigt. Machen Sie dann bitte ein Update über das Menü HILFE.
Aktenzeichen: Zumindest in Nordrhein-Westfalen gibt es Bescheide, in denen von Aktenzeichen und Einheitswertzeichen die Rede ist. In der Grundsteuer Erklärung ist in diesem Fall das Einheitswertzeichen zu erfassen. Das Aktenzeichen wird nach der Eingabe immer in ein Bundes-Format abgeändert. Siehe Hilfe.
Land & Forstwirtschaft: Wenn Sie keine Tierhaltung betreiben, lassen Sie bitte den Dialog "Landwirtschaftliche Nutzung" komplett leer.
Ehepaare als Eigentümer: Ehepaare werden im Zweig Eigentümer erfasst, sind also keine Gemeinschaft. Im Dialog »Angaben zu Gemeinschaften« müssen Ehepaare daher keine Angaben erfassen. In der Regel besitzen Ehegatten jeweils die Hälfte eines Hauses. Jeder Ehegatte besitzt also ½ (Zähler 1, Nenner 2).
Gemeinschaften: Es ist nur eine Gemeinschaft erfassbar. Bei einer Gemeinschaft müssen Zeile 1 und Zeile 2 gefüllt werden. Ist eine Gemeinschaft erfasst, sind alle weiteren Grundstücke, die im Alleineigentum sind, nicht valide. Der Versand dieser Grundstücke ist dann erst nach dem Löschen der Angaben zur Gemeinschaft wieder möglich.
Eigentumswohnungen: Bei Eigentumswohnungen mit Miteigentumsanteilen an Grund und Boden muss bei den Angaben zum Grund und Boden nur die eigene anteilige Fläche (z.B. die Fläche der ETW) erfasst werden.
Bei den Angaben zu Flurstücken und Gemarkungen muss aber die Gesamtfläche des Grundstücks angegeben werden, nicht nur der eigene Anteil.
Nur so kann sich über die Angaben zu den "zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden" Zählern/Nennern, also die Miteigentumsverhältnisse lt. Kaufvertrag, wieder die Fläche ergeben, die man als eigene Fläche bei den Angaben zum Grund und Boden erfasst hat.
Für die Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken haben Sie in den meisten Bundesländern einen eigenen Eingabedialog im Programm, bei einigen anderen Bundesländern (z.B. in Bayern) finden Sie alle diese Angaben auf dem Dialog "Angaben zum Grund und Boden".
Grundstücke: Bei der Erfassung von Grundstücken wird entweder das Aktenzeichen benötigt oder eine Steuernummer (Bremen, Hamburg, Berlin und Schleswig-Holstein). Dabei handelt es sich nicht um Ihre persönliche Steuernummer, sondern um eine Steuernummer, die speziell für das Grundstück erteilt worden ist.
Hessen: PLZ zu einem Postfach: Bei einem Eigentümer in Hessen gibt es ein einsames Feld für die Erfassung einer Postleitzahl für ein Postfach. Bitte erfassen Sie dort keine PLZ.
Flurstücke: Bei der Erfassung von Grundstücken und Flurstücken ist auch diese dritte Angabe zu erfassen. Ggf. auch "zweite Fläche". Mehr als zwei zugehörige Flächen sind nicht erfassbar.
Wohngrundstücke und Ertragswert: Im Dialog »Wohngrundstücke und Ertragswert« ist nur von »Wohnungen« die Rede. Hier sind aber auch Häuser zu erfassen.
Schreibgeschützte Angaben: Bei schreibgeschützten Angaben handelt es sich um Angaben, die aufgrund anderer Eingaben automatisch ausgefüllt worden sind.
Erfassung der Steuernummer: Erfassen Sie die Steuernummer über den separaten Dialog für die Steuernummerneingabe, da im Eingabefenster im Feld für die Steuernummer die 13-stellige BUFA-Steuernummer zu erfassen ist. Die Steuernummer ist mit Schrägstrichen »/« zwischen den einzelnen Blöcken zu erfassen.
»Anrede« in diversen Dialogen: Das Feld »Anredeschlüssel« ist in vielen Dialogen nicht gefüllt. Wählen Sie in diesem Feld nur einen Eintrag aus, wenn der gesamte Dialog auch gefüllt werden soll.
Nach erfolgten Korrekturen klicken Sie bitte auf PRÜFEN im Versandfenster.
Versand per ELSTER: Auch wenn beim Versand nach einer PIN gefragt wird, geht es um Ihr Passwort bzw. die PIN für Ihr Elsterzertifikat, welches Sie vergeben haben.
Prüfen Sie vor dem Versand, ob Sie den Freischaltcode bereits erfasst haben. Schalter "Lizenzverwaltung".
Die Kurzanleitung gibt es hier: