Elster-Steuererklärung:"✅es werden Unterlagen separat nachgesandt" - warum vorausgewählt?

  • Hallo,

    wenn ich bei der Steuersparerklärung 2021 auf den Punkt "ELSTER-Steuererklärung prüfen und versenden" klicke, ist der Punkt "Es werden noch Unterlagen nachgereicht" vorausgewählt.

    Screenshot:

    Als Hinweis lese ich weiter, dass das Finanzamt erst mit der Bearbeitung beginnt, wenn alle Unterlagen vorliegen. Andererseits, wenn ich dem Link "Belege prüfen und nachreichen" folge, dann erscheinen Hinweise, wie dass in Rheinland-Pfalz generell keine Unterlagen einzureichen sind (in "Rheinland-Pfalz sollen Belege erst nach Aufforderung eingereicht werden").

    Wenn ich das so durchlese, dann meine ich, dass ich den Haken entfernen sollte, sonst fängt das Finanzamt u.U. gar nicht erst mit der Bearbeitung an (weil ich plane, KEINE Belege nachzureichen ohne Aufforderung). Auf der anderen Seite ist das Programm (bzw. die Programmierer) hinsichtlich der Steuergesetzgebung schlauer als ich und hat diesen Haken eventuell nicht ohne Grund gesetzt. Vielleicht soll mir das andeuten, dass ich DOCH Unterlagen nachzureichen habe, obwohl ich in Rheinland-Pfalz wohne (was das schlaue Programm ja weiß und berücksichtigen sollte).

    Das verwirrt mich.

    Was ist richtig bzw. wo sehe ich, welche Unterlagen ich nachzureichen habe?

    Dankeschön!

  • In der Steuersparerklärung für das Steuerjahr 2020 war das auch schon so. Ich habe kurzerhand das Häkchen weggemacht, obwohl mir klar war, dass das Finanzamt Unterlagen nachfordern wird. In der Tat bekam ich die Mitteilung, Spendenquittungen und Handwerkerrechnungen nachzureichen. Ich hab die Unterlagen per E-Mail versandt und gut war (zuvor hatte ich geklärt, dass Versand per E-Mail ausreicht).

    Gruß
    Blueberry

  • Hallo Blueberry,

    direkt über ELSTER können Belege im PDF-Format an das Finanzamt gesendetet werden.

    Alternativ kann man das mit der SteuerSparErklärung machen.

    Das ist gleichwertig mit dem Zusenden von Fotokopien!

    Im Regelfall müssen Belege nicht im Original vorgelegt werden.

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