Eingabge der unentgeltlichen Wertabgabe bei PV-Anlagen

  • Hallo,


    vielleicht kann mit jemand einen Tipp geben. Seit Jahren nutze ich diese Steuersoftware. Seit einem Ende 2012 habe ich eine PV-Anlage.
    Ich habe es immer noch nicht verstanden, wie man die unentgeltliche Wertabgabe so eingibt, dass sie für EÜR und Umsatzsteuererklärung passt. Für beide Berechnungsarten muss ja ein anderer Strompreis für den Eigenverbraucht verwendet werden.
    Für die EÜR müssten die Herstellungskosten genommen werden, für die Umsatzsteuererklärung der Haushaltsstrompreis.
    Da ich nur eine Stelle habe, wo ich das eingeben kann, weiß ich nicht, wie ich das abbilden muss.


    Außerdem verstehe ich nicht, ob es richtig ist, dass das Netto Eigenverbrauch mit in der EÜR auftauchen darf, wenn es doch nur darum geht, dass ich die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zahlen muss. Aber da kenne ich mich steuerlich nicht so aus.


    Vielleicht hat ja jemand einen Tipp. Müsste doch inzwischen eine Leute mit PV-Anlage nach 01.04.2102 geben, die die SSE nutzen.

  • Habe das Problem schon mehrmals vorgetragen, leider ohne Erfolg. Die vorgeschlagenen Lösungen sind undiskutabel. Wenn immmer wieder zu diesem Thema Fragen kommen, dann muss doch was dran sein. Inzwischen habe ich es aufgegeben. Ansonsten bin ich mit dem Programm zufrieden. Wenn sie die Photovoltaikanlage zu 100% in das Betriebsvermögen übernommen haben, müssen sie den Eigenverbrauch, also die Entnahme als Einnahmen plus Umsatzsteuer versteuern. Sie schreiben ja die Anlage auch zu 100% ab und haben die gesamte Vorsteuer zurückbekommen. Bei der Entnahme müßte man, anstatt den 19 % Umsatzsteuer einen manuell ermittelten Betrag eingeben können und dass kann man nicht. Man müßte nur die Schalftfläche 0, 7, 19% um eine weitere Möglichkeit erweitern auf "Betrag frei bestimmen".Das wäre schon alles. Eine winzige Änderung und alles wäre gut, schade.

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