Bei der für den deutschen typischen Unrechts-Gesetzeslage sollte man ELSTER gar nicht benutzen,
sondern alles in Papierform und mit händisch ausgefüllten Formularen machen!
Denn wenn bei der elektronishen Übertragung was schief geht,
dann müssen Steuerbescheide vom Finanzamt NICHT aufgehoben oder geändert werden.
Nicht müssen - das heißt das Finanzamt macht das nicht!
09.06.2022, 11:48 Uhr -
Steuerbescheide müssen vom Finanzamt aufgehoben oder geändert werden, wenn dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung Schreibfehler oder Rechenfehler unterlaufen sind. Datenübertragungsfehler werden nicht berücksichtigt. Das hat der BFH klargestellt.
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 173a der Abgabenordnung (AO) sind nur Schreib- oder Rechenfehler bei der Erstellung einer Steuererklärung erfasst. Fehler oder Unvollständigkeiten im Rahmen der Datenübertragung an das Finanzamt, z.B. bei Abbruch der Internetverbindung oder Fehlern der genutzten Software, werden von der Vorschrift nicht erfasst.
Das geht aus einer aktuell veröffentlichten Entscheidung des BFH hervor (BFH-Beschluss vom 27.4.2022, Az. IX B 57/21).
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