Frage:
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Muss in der Grundsteuererklärung in Bayern bei einem Einfamilienhaus
bei reiner Wohnnutzung nur die Wohnfläche angegeben werden?
Also nicht zusätzlich die Nutzfläche angeben?
Auszüge aus der bayerischen Ausfüllanleitung:
Seite 2, unteres Drittel
Unterscheidung zwischen Wohnfläche und Nutzfläche
Wird ein Gebäude ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt,
wird die gesamte Gebäudefläche inkl. Zubehörräume
(z. B. Kellerräume, Heizungsräume) nach der Wohnflächenverordnung ermittelt.
Beachten Sie dazu bitte die Ausführungen zu „Wohnfläche in m2“ in dieser Anleitung.
Die Nutzung als häusliches Arbeitszimmer gilt als Wohnnutzung.