In Bayern bei reiner Wohnnutzung nur die Wohnfläche angeben?

  • Frage:

    ====

    Muss in der Grundsteuererklärung in Bayern bei einem Einfamilienhaus

    bei reiner Wohnnutzung nur die Wohnfläche angegeben werden?


    Also nicht zusätzlich die Nutzfläche angeben?




    Auszüge aus der bayerischen Ausfüllanleitung:
    Seite 2, unteres Drittel

    Unterscheidung zwischen Wohnfläche und Nutzfläche

    Wird ein Gebäude ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt,

    wird die gesamte Gebäudefläche inkl. Zubehörräume

    (z. B. Kellerräume, Heizungsräume) nach der Wohnflächenverordnung ermittelt.

    Beachten Sie dazu bitte die Ausführungen zu „Wohnfläche in m2“ in dieser Anleitung.

    Die Nutzung als häusliches Arbeitszimmer gilt als Wohnnutzung.

  • Also nicht zusätzlich die Nutzfläche angeben?

    Die Nutzflächen außerhalb der Wohnung spielen zumeist keine Rolle, die gehören ja regelmäßig nicht zur Wohnfläche. Was zur Wohnfläche gehört,

    regelt die Wohnflächenverordnung. Deren Vorschriften stehen auch in der Anleitung. Hier noch ein Link: https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html

    Wissen sollte man auch noch, dass gemäß § 5 der Wohnflächenverordnung die bis Ende 2003 nach der II. Berechnungsverordnung erstellten Wohnflächenberechnungen weiter gültig sind und verwendet werden dürfen. Das steht nämlich nicht in der Anleitung.

    Besondere Vorschriften gelten für die einer Wohnnutzung zugeordneten Garagen einschließlich Tiergaragenstellplätze sowie für untergeordnete

    Nebengebäude. Eigentlich ist die Anleitung zur Anlage Grundstück im Großen und Ganzen verständlich, manches muss man nur öfter lesen.

  • Hallo Charlie24,


    vielen Dank für deine Hinweise.

    Ich habe meine Frage nicht präzise genug gestellt!


    Muss in der Grundsteuererklärung in Bayern

    bei einem Einfamilienhaus mit reiner Wohnnutzung

    zusätzlich zur Wohnfläche
    die Nutzfläche im Einfamilienhaus angeben werden?

  • Muss in der Grundsteuererklärung in Bayern

    bei einem Einfamilienhaus mit reiner Wohnnutzung

    zusätzlich zur Wohnfläche
    die Nutzfläche im Einfamilienhaus angeben werden?

    In der Anleitung zur Anlage Grundstück steht doch auf Seite 4 ganz eindeutig, dass nur die Flächen zählen, die zur Wohnfläche gehören:


    Unterscheidung zwischen Wohnfläche und Nutzfläche

    Wird ein Gebäude ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt, wird die gesamte Gebäudefläche inkl. Zubehörräume (z. B. Kellerräume, Heizungsräume) nach der Wohnflächenverordnung ermittelt. Beachten Sie dazu bitte die Ausführungen zu „Wohnfläche in m2“ in dieser Anleitung.

    Die Nutzung als häusliches Arbeitszimmer gilt als Wohnnutzung.


    Ganz unten auf der Seite 4 kommt dann noch der Text für Garagen. Der gilt natürlich auch für Garagen im Kellergeschoss eines Einfamilienhauses.

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