Nach dem Erhalt des Bescheides über den neuen Grundsteuerwert,
bleibt nur ein Monat Zeit, um dagegen Einspruch zu erheben!
Anmerkung:
Ich habe absichtlich "Bescheid über den neuen Grundsteuerwert" geschrieben,
da ich nicht weiß wie die Bescheid(e) benannt werden.
Früher Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid von Lagefinanzamt.
Der Grundabgabenbescheid wird (wie bisher) von der Kommune kommen.