Homeoffice Pauschale und Arbeitszimmer bei gemeinschaftlicher Veranlagung

  • Hallo zusammen,


    ich veranlage gemeinsam mit meiner Frau. Da sie Lehrerin ist, kann sie ihr Arbeitszimmer anteilig absetzen.
    Zugleich möchte ich für mich selbst die Homeoffice Pauschale nutzen, da ich 150 Tage in meinem Arbeitszimmer gearbeitet habe.

    Allerdings "meckert" die Steuersparerklärung diese Eingabe an: es seien zugleich Arbeitszimmer und HO Pauschale angegeben
    Das ist auch richtig, allerdings habe ich die Eingabe getrennt vorgenommen: Pauschale bei mir, Arbeitszimmer bei meiner Frau.

    Problem: sobald ich bei mir Angaben zur Pauschale mache, landet diese auch im Bogen meiner Frau (obwohl ich sie dort nicht vorgenommen habe). Lösche ich sie bei meiner Frau, verschwindet sie auch bei mir.

    Bug oder Feature? :)


    Danke für eure Unterstützung


    Arne

  • Warum nutzen Sie nicht auch das Arbeitszimmer? Wenn Sie von ihrem Arbeitszimmer sprechen, hat dann jeder von Ihnen beiden ein eigenes Arbeitszimmer?


    Programmtechnisch ist beim Arbeitszimmer noch mehr zu beachten, daher muss man erst einmal wissen, wie Ihre Nutzweise ist.

  • Hallo und Danke für die schnelle Reaktion.

    Sowohl meine Frau, als auch ich haben ein separates Arbeitszimmer.

    Als Lehrerin erfüllt meine Frau bislang (unabhängig von Corona) die Bedingungen für ein Absetzen ihres Arbeitszimmers bis 1250 Euro (wurde bisher auch immer akzeptiert).

    Dank Corona habe ich auch einen Großteil meiner Arbeitszeit 2021 im Home Office verbracht, allerdings freiwillig. Da ich unsicher war, ob die Bedingungen für ein Absetzen gemäß dieser Hinweise erfülle hier https://www.steuertipps.de/ste…672-3cd3a5477ec2_frg_e140


    ...habe ich mich entschieden für mich die Homeoffice-Pauschale anzuwenden.

    Für mich habe ich unter "Werbungskosten" "Homeoffice-Pauschale" entsprechend die Tage aufsummiert und die Steuersparerklärung rechnet mir den max. Betrag von 600 Euro aus.

    Für meine Frau habe ich unter "Werbungskosten" "Arbeitszimmer und andere Räume" unter "beschränkt abziehbarer Betrag" Angaben gemacht die ebenfalls zum max. Betrag von hier 1250 Euro führen.


    Das Programm meldet jetzt einen "möglichen Konflikt" weil ich die HO-Pauschale UND ein Arbeitszimmer angegeben habe.
    Das ist ja auch korrekt, aber m.E. kein Problem, weil ich ja beide Angaben für jeweils versch. Personen gemacht habe :).


    Vielleicht ist der "Prüfer" hier etwas überempfindlich und ich sollte das einfach ignorieren - heißt ja "möglicher" Konflikt.

  • Wenn man den Hinweis des Prüfers auf gelesen oder ignorieren setzen kann, würde ich das so machen. Warum der Prüfer nicht erkennt,

    dass die angaben unterschiedliche Personen betreffen, keine Ahnung ! Die gesetzliche Regelung lautet im Übrigen sinngemäß (§ 9 Abs.5) wie folgt

    Nicht als Werbungskosten abgezogen werden dürfen:

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung. 2Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. 3In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1 250 Euro begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. 4Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr;

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