Die Software ist in unserem Shop verfügbar:
https://www.steuertipps.de/shop/software/grundsteuererklaerung
Sie sind Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken?
Dann müssen Sie vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuer-Erklärung (genauer: Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen – pro Haus, Wohnung oder Grundstück.
Der Grund: Im Zuge der Grundsteuerreform wird der gesamte Grundbesitz neu bewertet, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien für verfassungswidrig erklärt hat. Durch diese Reform sind alle Eigentümer verpflichtet, eine Grundsteuer-Erklärung digital einzureichen.
Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, muss der Erbbauberechtigte aktiv werden, der ein Gebäude auf diesem Grundstück errichtet - unter Mitwirkung des Grundstückseigentümers (Erbbauverpflichteter).
Bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden ist der Eigentümer des Grund und Bodens in der Pflicht - unter Mitwirkung des Gebäudeeigentümers.
In beiden Fällen ist pro Grundstück jeweils nur eine Steuererklärung abzugeben.
Wichtige Termine & Fristen für Sie als Eigentümer:
- 01. Juli 2022 – 31. Oktober 2022
Elektronische Übermittlung der Steuererklärung durch die Eigentümer - Bis Ende 2024:
Wie bisher Zahlung der Grundsteuer gemäß Grundsteuerbescheid - Ab Januar 2025
Erhebung der Grundsteuer auf Basis der neuen Grundstückswerte
Die passende Software erhalten Sie von uns:
https://www.steuertipps.de/shop/software/grundsteuererklaerung
Ab Juli 2022 steht Ihnen dafür unsere Software-Lösung zur Verfügung.
Damit erstellen und übermitteln Sie Ihre Grundsteuer-Erklärung einfach und sicher.
Dieses Produkt eignet sich besonders, wenn Sie
- eines oder mehrere Wohngrundstücke oder unbebaute Grundstücke besitzen,
- leicht verständlich bei den Eingaben unterstützt werden möchten,