Sie sind Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken?

    • Offizieller Beitrag

    Die Software ist in unserem Shop verfügbar:

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    Sie sind Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken?

    Dann müssen Sie vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuer-Erklärung (genauer: Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen – pro Haus, Wohnung oder Grundstück.

    Der Grund: Im Zuge der Grundsteuerreform wird der gesamte Grundbesitz neu bewertet, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien für verfassungswidrig erklärt hat. Durch diese Reform sind alle Eigentümer verpflichtet, eine Grundsteuer-Erklärung digital einzureichen.

    Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, muss der Erbbauberechtigte aktiv werden, der ein Gebäude auf diesem Grundstück errichtet - unter Mitwirkung des Grundstückseigentümers (Erbbauverpflichteter).

    Bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden ist der Eigentümer des Grund und Bodens in der Pflicht - unter Mitwirkung des Gebäudeeigentümers.

    In beiden Fällen ist pro Grundstück jeweils nur eine Steuererklärung abzugeben.

    Wichtige Termine & Fristen für Sie als Eigentümer:

    • 01. Juli 2022 – 31. Oktober 2022
      Elektronische Übermittlung der Steuererklärung durch die Eigentümer
    • Bis Ende 2024:
      Wie bisher Zahlung der Grundsteuer gemäß Grundsteuerbescheid
    • Ab Januar 2025
      Erhebung der Grundsteuer auf Basis der neuen Grundstückswerte

    Die passende Software erhalten Sie von uns:

    Martin Jung
    18. Mai 2022 um 16:09

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Die Antwort steht doch unter Fragen und Antworten zu unserer Software.

    Grundsteuer-Erklärung: Einfach selbst machen!
    Immobilien- und Grundstückseigentümer müssen ab 1.7.2022 eine Grundsteuer-Erklärung beim Finanzamt abgeben. Mit unserer Software geht das einfach!
    www.steuertipps.de

    Können auch Landwirte die Software-Lösung nutzen?

    Nein, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist unsere Lösung nicht geeignet.

  • Hallo Herr Jung, habe Interesse an dem Programm. Baden Württemberg hat ja dieses einfache Bodenwertmodell. Jetzt habe ich gelesen, dass es für Baden Württemberg eine eigene Grundsteuererklärungen geben soll. Stimmt das und ist das in Ihrem Hause bekannt ?

  • Das Folgende ungeprüft und unkommentiert auszugsweise:

    Quelle: Finanztip-Newsletter 10.06.2022

    Die Grundsteuererklärung musst Du elektronisch abgeben. Nur noch in gut zu begründenden Härtefällen ist eine Abgabe per Post möglich. Für ein unbebautes Grundstück, ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie eine Eigentumswohnung geht das einfach und kostenlos über die Website grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Diese darfst Du auch nutzen, wenn im Infoschreiben Deines Finanzamtes steht, Du sollst die Erklärung über das kostenlose „Elster“-Onlineportal einreichen.

    Ausgenommen sind Eigentümer in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen – sie müssen Elster nutzen.
    Gehört das Grundstücks einer Erbengemeinschaft oder liegt Dein Wohnsitz im Ausland, kannst Du die Erklärung ebenfalls nur über Elster einreichen.

    Registriere Dich am besten bald, sofern Du noch kein Elster-Konto hast, damit Du das Portal in ein paar Wochen nutzen kannst.


    Es gibt mehrere Wege, an die Zahlen zu kommen. Leg Dir am besten den Grundbuchauszug als Ausfüllhilfe bereit (oder hol Dir eine neue Kopie beim Grundbuchamt). Auch das Informationsschreiben Deiner Finanzverwaltung zur Neuberechnung sowie der Einheitswertbescheid, der Kaufvertrag oder die Bauunterlagen können helfen.

    Grundsteuer A, B - Einheitswert berechnen & auf Mieter umlegen - Finanztip


    Spätestens ab 1. Juli sollen die Daten auch online über eine Karte des Bodenrichtwertinformationssystems (Boris-D) für alle Bundesländer abrufbar sein. Einige Länder stellen im Internet darüber hinaus sogenannte Grundsteuerviewer (eine Website) mit den nötigen Infos bereit. Links dazu findest Du hier.

    Grundsteuerlösungen der Bundesländer

    Grundsteuerreform | Offizielle Seite der Länder - GrundsteuerReform

  • Das Angebot ist auf bestimmte Grundstücke in 11 Bundesländern beschränkt. Mir würde es nichts helfen! Zum einen falsches Bundesland,

    zum anderen Erbengemeinschaften. Landwirtschaft ist ebenfalls nicht möglich.

  • ist ELSTER so schlimm für dich?

    Nein, Mein ELSTER ist für mich überhaupt kein Problem. Da hast du meinen Kommentar zu dem Einfachangebot des BMF falsch interpretiert.

    Ich muss neben Stückländerei 3 bebaute Grundstücke erklären, zwei davon gehören Erbengemeinschaften. Selbst wenn diese Grundstücke in

    einem der 11 Bundesländer liegen würden, für die das Angebot taugt, würde mir das nicht helfen. Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen

    gehen offenbar auch nicht.

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