Bei der Verwendung von zwei Lohnsteuerbescheinigung gehen bei der Aufteilung der Werbungskosten auf normalen Arbeitslohn und Versorgungsbezügen die Detaillierungen verloren

  • Das oben beschriebene Phänomen ist noch immer Bestandteil im Kernmodul des Programmes. Man mag das Problem technisch nachvollziehen können, da eine eigene Dialogführung Werbungskosten zu Versorgungsbezügen nicht existiert. Bei anderen Herstellern schon.


    Der Fall. Eine Lohnsteuerbescheinigung mit Erwerbseinkommen und eine weitere mit Versorgungsbezügen. In beliebigen Konstellationen ist es mit dem Programm nicht möglich die jeweils zugehörigen Werbungskosten noch sachgerecht aufzuteilen. Wie möge dies auch gelingen, für diese Werbungskosten gibt es ja nur einen einzigen Dialog. Ob das sinnvoll ist?


    Mit der Verwendung zweier oder mehrerer unterschiedlicher Lohnsteuerbescheinigungen, sowohl in Steuerklassen als Erwerbseinkommen oder zu Versorgungsbezügen, eröffnet ein weiterer Dialog am Ende im Bereich der Werbungskosten eine Aufteilung vorzunehmen. Für die Aufteilung gibt es schon keine sachgerechte Unterstützung, so dass auch eine sachgerechte Detaillierung nicht mehr zugänglich erscheint und dementsprechend auch keine sinnvolle Detaillierung der Werbungskosten mehr ausgegeben zu werden scheint.


    Technisch scheint das Dilemma wohl auch darin zu liegen, dass es bei der Dialogführung nicht mehr möglich ist die einzeln aufzuführenden Werbungskosten in die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge (laut Zeile 11 {Est 2020}) noch zu verschieben. Wie denn auch, es wurde ja nur einfach eine beliebige Summe daraus herausgenommen. Wenn die Detaillierungen erhalten bleiben sollen, müssten sie ja allesamt in der falschen Rubrik stehen bleiben (Zeilen 73 bis 76 {Est 2020}). Abgesehen davon macht es auch weitere Mühe, die in einem Zuge zu erfassenden Werbungskosten wieder den zugehörigen Bereichen zuzuwidmen. Hier wäre es einfach besser die Werbungskosten in Sonderfällen erst gar nicht in einem gemeinsamen Dialog mit anderen Werbungskosten zu erfassen.


    Es mag zwar nach einer Arbeitserleichterung ausschauen, alle Werbungskosten in einem Dialog zusammen zu erfassen und das Programm die Arbeit der Aufteilung vornehmen zu lassen aber das wäre doch schon bei vernünftigerer Betrachtungsweise nicht gegeben.


    In die Ausgabe -Werbungskosten in Sonderfällen- mag man auch auf andere Weise gelangen, wie z. B. Renten, wenn es denn welche gäbe und selbst dann wären die Angaben nicht mehr sachgerecht.


    Da die Detaillierungen der Werbungskosten in diesen Fällen nicht mehr ausgegeben werden können, begrüßt das Finanzamt mittlerweile regelmäßig in den Erläuterungen zur Festsetzung damit ***********Ohne detaillierte Angaben, können Werbungskosten zu den Versorgungsbezügen und den Einnahmen in Höhe von ###.-€ mit der Steuerklasse #, nicht berücksichtigt werden.****************************. Belege werden die Finanzämter nicht mehr anfordern, nicht nur wegen Zeitmangel und Überlastung, sondern auch weil es in mehreren Fällen im Bürgerdialog nicht möglich gewesen ist, durch die Verwender speziell dieses Programmes mit einer zweckmäßigen Darstellung der Werbungskosten den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern bei den Finanzämtern bei der Ermittlung der Steuertatbestände mitzuwirken. Die Werbungskosten werden sofort auf die Pauschbeträge reduziert. Einsprüche gestalten sich sehr aufwändig und schwierig.


    Es wird auch immer weniger damit zu rechnen sein, dass Steuerfälle mit diesen unterschiedlichen Werbungskosten ohne Detaillierung noch durch die Risikofallanalyse durchsegeln werden, egal ob mit Formular oder Elster. Daher ist dringend der Auftrag an die Entwicklung gerichtet, hier Abhilfe mit einer neuen Dialogführung zu schaffen. Das betrifft alle Steuererklärungsprogramme die mit dem Kernmodul der aav (AAV4GL-Engine), (SSE) arbeiten (aav = einst „Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag“).

  • Hallo Papa_001,


    kannst du bitte einen anonymisierten Fall mit Screenshots im Detail in diesem Forum einstellen,

    damit ich sehen kann an welcher Stelle und in welcher Konstallation der Steuerpflichtige

    hier steuerliche Nachteile hat.

  • damit ich sehen kann an welcher Stelle und in welcher Konstallation der Steuerpflichtige

    hier steuerliche Nachteile hat.

    Das ist doch leicht zu verstehen. Jemand macht Werbungskosten von mehr 102,00 € für steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (Zeile 73 der

    Anlage N) geltend. Da erwartet des Finanzamt, dass die Art der Aufwendungen mit angegeben wird, also z. B. Beiträge zu Berufsverbänden.

    Das kann das Programm nicht übermitteln, wenn gleichzeitig noch Werbungskosten aus einer aktiven Tätigkeit erklärt werden. Das Programm

    weiß nicht, welche der Einzelpositionen jetzt zu den Versorgungsbezügen gehören und welche zur aktiven Tätigkeit, da ja nur ein Gesamtbetrag

    zugeordnet werden kann. In anderen Programmen werden die Werbungskosten zu Versorgungsbezügen in einem eigenen Dialog erfasst, bei

    Art der Aufwendungen steht dann im ELSTER-Datensatz auch Beiträge zu Berufsverbänden usw..

    Fehlen diese Angaben, erkennt das Finanzamt nur die Pauschale von 102,00 € an.

  • Danke für die Zusammenfassung Charlie24. Das zusätzliche Problem was jetzt noch häufiger aufzutreten scheint ist, dass auch die Werbungskosten aus dem Erwerbseinkommen aus den Nichtselbständigen Einnahmen nicht mehr anerkannt werden, wenn diese nicht mehr detailliert angegeben werden.



    Das Phänomen lässt sich eigentlich ganz leicht und beliebig nachstellen. Wer sich wenig Mühe machen will, schaue sich einen der Musterfälle, die schon seit Beginn der Steuersparerklärung mitgeschleift werden, an.



    Da fällt mir dann auch gleich der Musterfallstar „Emil Moneto“ ein. Als verbeamteter Ministerialdirigent steht er zwar auf der oberen Stufe in der Gehaltshierarchie mit weniger Luft nach oben zu Beförderungen aber Besoldungsanpassungen hat es wohl in den letzten zwanzig Jahren nicht mehr für ihn gegeben. Seine Mutter, die er noch unterstützt, soll dieses Jahr 100 Jahre alt werden. Der Fall wurde vor 21 Jahren am 30.10.2001 um 21:01 Uhr einst erstellt. So ist er dann auch 2013 aus der Kirche ausgetreten, aber ob er sich damit einen Gefallen getan hat? Jedenfalls hat man ihm bei der Meldebehörde ein neues Geburtsdatum beschert. Das hat ihn dann zwar nicht verjüngt aber dafür durfte er von da an gleich noch einmal eine fünfjährige längere Dienstzeit absolvieren.



    Nun ist Herr Moneto nach neuer Personenstandsordnung (im Steuerjahr 2021) 68 Jahre alt geworden. Im Jahr zuvor durfte er dann doch noch in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Seine Bruttobezüge in der Lohnsteuerbescheinigung übersteigen die Versorgungsbezüge. Vielleicht bezieht man in Bayern neben seinen Versorgungsbezügen stets noch Bruttolohn als Erwerbseinkommen vom selben Arbeitgeber (Dienstherren) auch noch in den Folgejahren, nachdem man in den Ruhestand gewechselt ist. Vielleicht ist das bei ihm auch notwendig, denn er bezieht ja nur 16.246,- € Versorgungsbezüge (als Ministerialdirigent, auch in Bayern?). Aber wer weiß schon, wo Bayern liegt? Von der Havellandstraße aus, ist der Ausblick nach dort jedenfalls nicht gegeben.



    So vermietet er noch eine Wohnung, die ihm auch nichts einbringt außer Verluste. Und seine Rente vermag ihm wohl auch keine großen Sprünge erlauben.



    Nun sei es wie es ist, Herr Moneto wird uns als beispielgebender Fall neben Erwerbseinkommen zu Versorgungseinkünften mit Lohnsteuerbezug noch eine Weile begleiten dürfen und ist somit für diese Konstellation trefflich geeignet. Er hat sich ja noch bis zum 31.08. auf seinen Arbeitsweg begeben und neben der Pendlerpauschale sind ihm noch weitere Werbungskosten beschert worden, die ihn über den Werbungskostenpauschbetrag hinaus belastet haben. Mit dieser Konstellation werden bei der Elsterdruckvorschau (Die beiden Identifikationsnummern von Emil und seiner Mutter müssen gegen gültige ausgetauscht werden und eine Kopie muss zuvor auf einem anderen Ort gespeichert werden-) in der Anlage N keine detaillierten Werbungskosten mehr ausgegeben. Auch die Pendlerpauschale wird vollständig unterdrückt. Erst wenn der Betrag von 130 Euro entfernt wird, der aus den Werbungskosten auf die Versorgungsbezüge aufgeteilt werden soll, werden die Pendlerpauschale und die weiteren umfangreichen Werbungskosten in dieser Anlage wieder detailliert ausgegeben.



    Eine Anmerkung zu den Musterfällen! Sie können ruhig beibehalten bleiben. Bei manchen Finanzämtern haben sie schon Kultstatus erreicht. 😊

  • Vielleicht bezieht man in Bayern neben seinen Versorgungsbezügen stets noch Bruttolohn als Erwerbseinkommen vom selben Arbeitgeber (Dienstherren) auch noch in den Folgejahren, nachdem man in den Ruhestand gewechselt ist.

    Normalerweise nicht. Allerdings werden hin und wieder verdiente Ministerialbeamte im Ruhestand als Geschäftsführer einer staatlichen GmbH

    eingesetzt. Ich kann mich an einen Fall erinnern, wo ein Ltd. Ministerialrat a. D. eine Magnetschwebebahn-Vorbereitungsgesellschaft leitete, die

    den Transrapid zwischen München HBF und München Flughafen auf den Weg bringen sollte.

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