Das oben beschriebene Phänomen ist noch immer Bestandteil im Kernmodul des Programmes. Man mag das Problem technisch nachvollziehen können, da eine eigene Dialogführung Werbungskosten zu Versorgungsbezügen nicht existiert. Bei anderen Herstellern schon.
Der Fall. Eine Lohnsteuerbescheinigung mit Erwerbseinkommen und eine weitere mit Versorgungsbezügen. In beliebigen Konstellationen ist es mit dem Programm nicht möglich die jeweils zugehörigen Werbungskosten noch sachgerecht aufzuteilen. Wie möge dies auch gelingen, für diese Werbungskosten gibt es ja nur einen einzigen Dialog. Ob das sinnvoll ist?
Mit der Verwendung zweier oder mehrerer unterschiedlicher Lohnsteuerbescheinigungen, sowohl in Steuerklassen als Erwerbseinkommen oder zu Versorgungsbezügen, eröffnet ein weiterer Dialog am Ende im Bereich der Werbungskosten eine Aufteilung vorzunehmen. Für die Aufteilung gibt es schon keine sachgerechte Unterstützung, so dass auch eine sachgerechte Detaillierung nicht mehr zugänglich erscheint und dementsprechend auch keine sinnvolle Detaillierung der Werbungskosten mehr ausgegeben zu werden scheint.
Technisch scheint das Dilemma wohl auch darin zu liegen, dass es bei der Dialogführung nicht mehr möglich ist die einzeln aufzuführenden Werbungskosten in die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge (laut Zeile 11 {Est 2020}) noch zu verschieben. Wie denn auch, es wurde ja nur einfach eine beliebige Summe daraus herausgenommen. Wenn die Detaillierungen erhalten bleiben sollen, müssten sie ja allesamt in der falschen Rubrik stehen bleiben (Zeilen 73 bis 76 {Est 2020}). Abgesehen davon macht es auch weitere Mühe, die in einem Zuge zu erfassenden Werbungskosten wieder den zugehörigen Bereichen zuzuwidmen. Hier wäre es einfach besser die Werbungskosten in Sonderfällen erst gar nicht in einem gemeinsamen Dialog mit anderen Werbungskosten zu erfassen.
Es mag zwar nach einer Arbeitserleichterung ausschauen, alle Werbungskosten in einem Dialog zusammen zu erfassen und das Programm die Arbeit der Aufteilung vornehmen zu lassen aber das wäre doch schon bei vernünftigerer Betrachtungsweise nicht gegeben.
In die Ausgabe -Werbungskosten in Sonderfällen- mag man auch auf andere Weise gelangen, wie z. B. Renten, wenn es denn welche gäbe und selbst dann wären die Angaben nicht mehr sachgerecht.
Da die Detaillierungen der Werbungskosten in diesen Fällen nicht mehr ausgegeben werden können, begrüßt das Finanzamt mittlerweile regelmäßig in den Erläuterungen zur Festsetzung damit ***********Ohne detaillierte Angaben, können Werbungskosten zu den Versorgungsbezügen und den Einnahmen in Höhe von ###.-€ mit der Steuerklasse #, nicht berücksichtigt werden.****************************. Belege werden die Finanzämter nicht mehr anfordern, nicht nur wegen Zeitmangel und Überlastung, sondern auch weil es in mehreren Fällen im Bürgerdialog nicht möglich gewesen ist, durch die Verwender speziell dieses Programmes mit einer zweckmäßigen Darstellung der Werbungskosten den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern bei den Finanzämtern bei der Ermittlung der Steuertatbestände mitzuwirken. Die Werbungskosten werden sofort auf die Pauschbeträge reduziert. Einsprüche gestalten sich sehr aufwändig und schwierig.
Es wird auch immer weniger damit zu rechnen sein, dass Steuerfälle mit diesen unterschiedlichen Werbungskosten ohne Detaillierung noch durch die Risikofallanalyse durchsegeln werden, egal ob mit Formular oder Elster. Daher ist dringend der Auftrag an die Entwicklung gerichtet, hier Abhilfe mit einer neuen Dialogführung zu schaffen. Das betrifft alle Steuererklärungsprogramme die mit dem Kernmodul der aav (AAV4GL-Engine), (SSE) arbeiten (aav = einst „Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag“).