Kopieren von Tabellen

  • Wie kopiere ich eine Tabelle aus einer Gewinnerfassung 2021 in eine Gewinnermittlung 2021? Ich bekomme es nicht hin weder die komplette Tabelle noch einzelne Spalten zu übertragen.

  • Beschreiben Sie bitte einmal etwas genauer, was Sie vorhaben. Das müsste eigentlich gehen. Aber Sie können keine Tabellen oder Dialoge über verschiedene Programminstanzen hinaus kopieren.

  • Wie kopiere ich eine Tabelle aus einer Gewinnerfassung 2021 in eine Gewinnermittlung 2021? Ich bekomme es nicht hin weder die komplette Tabelle noch einzelne Spalten zu übertragen.

    Einzelne Daten aus einer Gewinnerfassung in eine Gewinnermittlung des selben Jahres händisch kopieren zu wollen, ist unlogisch.

    Denn die Gewinnerfassung eines Jahres ist die Vorstufe einer Gewinnermittlung für das betreffende Jahr. Die Daten der Gewinnerfassung einschließlich aller Daten und Tabellen übernehmen Sie komplett in der Gewinnermittlung per > Datei > "Datenübernahme starten" (Gewinnerfassung 2021 auswählen) und "Speichern" in Gewinnermittlung 2021.

    Staufer

  • Ich hatte die Gewinnerfassungen von zwei unterschiedlichen Unternehmungen in unterschiedlichen Gewinnerfassungen vorgenommen. Diese musste ich für die Gewinnermittlung nun zusammenführen. Die erste Gewinnerfassung konnte ich per Datenübernahme importieren, die zweite musste ich nun händisch einpflegen.

    Schade, dass das instanzübergreifende Kopieren nicht funktioniert. Technisch sollte es ja kein Problem sein: Beim Einfügen könnte das Programm ja prüfen, ob dass, was in der Zwischenablage ist, zum Dialog / Tabelle passt.

  • Diese musste ich für die Gewinnermittlung nun zusammenführen

    Das verstehe ich jetzt nicht wirklich. Für unterschiedliche Unternehmen müssen grundsätzlich jeweils eigene Gewinnermittlungen eingereicht werden,

    nur bei der Umsatzsteuer muss konsolidiert werden.

  • Danke Martin Jung, den Trick mit einer zweiten Gewinnermittlung hatte ich in der Tat nicht versucht!

    Zur Frage warum das Ganze: Habe seit letztem Jahr eine PV-Anlage, wofür ich mit meinem bisherigen Kleinunternehmen in die Regelbesteuerung gewechselt bin. Für beide Unternehmungen habe ich dann auch schön je eine Gewinnererfassung gepflegt und die entsprechende UStVA über SSE abgeschickt.... bis mich das FA darauf hinwies, dass ich keine zwei unterschiedlichen UStVA für einen Monat übertragen darf. Habe daraufhin die konsolidierten UStVAs nur noch bei elster.de abgeschickt, da meine SSE in der PV-Version eben keine Konsolidierung kann.

    Für die Jahreserklärung habe ich nun aber doch nochmal alles gemergt (händisch), und eben diese Gewinnermittlung möchte ich auch für die Anlage EÜR nehmen... mein Unternehmen heißt jetzt halt einfach "Solarstromerzeugung und EDV-Dienstleistung", und wenn das FA das akzeptiert (geht ja nur um Kleckerbeträge), ist auch aus meiner Sicht alles i.O., so dass ich zukünftig wieder nur mit einer Gewinnerfassung arbeite.

    Mir ist bewusst, dass die SSE Selbstständige die Konsolidierungsfunktion hat. Aber der Aufpreis ist für meinen Fall halt viel zu hoch / zu schmerzhaft (das FA hat mich schon von der UStVA befreit -> es wird zukünftig nur noch um die Jahresmeldung gehen).

    • Offizieller Beitrag

    Konsolidierung, eine Hilfe aus der Software, was Sie vermutlich genauso auch in Elster machen:

    Umfasst Ihr Unternehmen mehrere Betriebe, müssen Sie für jeden Betrieb zwar eine eigene Einnahmen-Überschussrechnung erstellen, für die Umsatzsteuer sind aber alle Betriebe eines Unternehmers zusammenzufassen.

    Eine zusammengefasste Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuer-Voranmeldung können Sie mit der SteuerSparErklärung plus wie folgt erstellen:

    1Legen Sie eine neue Gewinnermittlung /-erfassung an .
    2Erfassen Sie dort die Einnahmen und Ausgaben aus den einzelnen Betrieben jeweils als Summen in den Dialogen »Erlöse Lieferungen/ Leistungen« und »Sonstige Betriebsausgaben« ggf. getrennt nach Umsatzsteuersatz. Statt der Betriebsausgaben erfassen Sie alternativ nur die Vorsteuer im Dialog »Vorsteuer aus anderen Rechnungen« .
    3Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Sie jeweils zu jeder »Summe« ein Datum aus dem Voranmeldungszeitraum angeben.

    Bitte beachten Sie:

    Sie können zwar die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch nach »eigenen Angaben« erstellen. Die so erfassten Daten werden aber in jedem Voranmeldungszeitraum überschrieben.

    Noch ein Tipp: Mit der SteuerSparErklärung für Selbstständige wird die Zusammenfassung/Konsolidierung mehrerer Betriebe automatisch durchgeführt.

  • Das wird es normalerweise nicht machen, da Photovoltaik unter gewerbliche Tätigkeiten fällt und EDV-Dienstleistung unter selbstständige Arbeit.

    Nein, es sind bei mir beides Gewerbe (sobald man Software verkauft, auch über einen Appstore, handelt man gewerblich). Aber ja, das FA hat die Zusammenlegung in der Tat nicht akzeptiert. Muss jetzt zwei getrennte EÜR nachreichen... na gut, ein Versuch war es wert.

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