Software Grundsteuererklärung im Juli 2022

  • Werden Anteile an Pflegeheimen in der Steuertipps-Grundsteuersoftware unterstützt ?

    Meine Frau und ich, wir haben als Altersvorsorge einen Anteil eines Pflegeheims erworben.

    Dafür zahlen wir bereits Grundsteuer.

    Nach dem Lesen einer Ausfüllanleitung von Grundsteuererklärungsformularen

    habe ich den Verdacht, das Pflegeheim zählt als "Nichtwohngrundstück" ?? mit einem anderen Bewertungsverfahren als normal

    weil die Bewohner dort keinen eigenen Haushalt unterhalten.

    Im Forum habe ich noch nichts dazu gefunden.

  • Das müsstest du auch bei einem Programm, wobei die hier angekündigte Lösung Landwirtschaft angeblich ohnehin nicht unterstützen wird.

    Ja. Aber die Frage ist Einmal alle Eigentümer erfassen und dann verschiedene Grundstücke dazu ist einfacher als mit dem Grundstück zu beginnen und jedesmal alle Eigentümer erfassen zu müssen.

    Wenn ich nur mein Eigenheim habe, lohnt es nicht, eine Software zu kaufen. Und wenn die Software keine nennenswerte Leistung bietet, (was offenbar noch niemand beantworten kann), dann kann ich mir das Warten ja auch sparen und jetzt unter Elster loslegen.

  • Guten Morgen Charlie24,

    der Hinweis von Pe Ch ist durchaus berechtigt und richtig.

    Achtung:
    ======

    Ich kann nur aus der Sicht der sehr einfachen Grundsteuererklärung in Bayern für bebaute Wohngrundstücke sehen !!!

    Wenn ich die Daten zum Grundstück BayGrSt_2_Anlage_Grundstueck

    - Flurnummmer(n) = Flurstück: Zähler und Flurstück: Nenner

    - Grundstücksgröße (Fläche in m²)

    - Zähler und Nenner für den Eigentums-Anteil am Flurstück = Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner)

    - Gemeinde

    - Gemarkung

    - Grundbuchblatt

    selbst eingeben muss,

    dann macht eine Software für die Grundsteuererklärung nur dann Sinn,

    wenn immer der gleiche Eigentümer (siehe BayGrSt_1_Hauptvordruck) sehr viele Griudstücke hat.

    Siehe Pe Ch.

    Man spart mit der Software nur die Wiederholungen bei der Eingabe der Eigentümer.

    Wenn die Software für die Grundsteuererklärung

    die Angaben zum Grundstück und möglichst viele weitere Daten

    nicht weitgehend selbständig "aus dem Internet" ausfüllen kann,

    sehe ich keinen Nutzeffekt für den Kauf einer Software für die Grundsteuererklärung.


    Das Hauptproblem für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung

    ist das Zusammensuchen der benötigten Daten für das Grundstück.

    Meiner Meinung nach

    liegen so gut wie alle Daten zum Grundstück bei Behörden und Ämtern digital vor.

    Alle diese Daten müsste eine Software für die Grundsteuererklärung

    weitgehend selbständig "aus dem Internet" holen

    und an den richtigen Stellen in der Grundsteuererklärung eintragen

    Die Daten zum Eigentümer kann die Software für die Grundsteuererklärung

    aus vorhandenen Einkommensteuererklärungen extrahieren.

    Das was dann nur noch fehlt sind die Wohn- bzw. Nutz-Flächen.

  • liegen so gut wie alle Daten zum Grundstück bei Behörden und Ämtern digital vor.

    In Bayern wird dir aber bei Wohnbebauung außer der Flächengröße des Grundstücks nichts geliefert. Weder Grundbuchblatt noch

    Einheitswertaktenzeichen. Wohn- und Nutzflächen sowieso nicht. Was soll eine Software daran ändern können ?

  • Guten Morgen Charlie24,

    das Grundbuchblatt muss in Bayern nicht angegeben werden.

    Wenn die Grundbuchblatt-Nummer nicht digital von Behörden und Ämtern kommt, ist das nicht "kriegsentscheidend" für das Ausfüllen der Formulare zur Grundsteuererklärung.

    Das Einheitswertaktenzeichen steht in dem Schreiben vom Lagefinanzamt an die Grundstückseigentümer mit dem in Bayern zur Abgabe der Grundsteuererkärung aufgefordert wird.

    D..h. das Einheitswertaktenzeichen steht sehr wohl digital beim Lagefinanzamt zur Verfügung

    und das drüber hinaus in datentechnischer Verknüpfung

    mit Name und Postanschrift der Grundstückseigentümer.

    Verkäufe usw. sind immer dem Lagefinanzamt bekannt.

    Wie das mit Adressänderungen der Grundstückseigentümer ist, kann ich nicht beurteilen.


    Über http://www.elster.de -> Formuare und Leistungen -> Alle Formulare -> Grundsteuer -> Grundsteuer für Bayern

    kommt man ohne Anmedung (am ELSTER Konto) zum Link BayernAtlas-Grundsteuer

    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - Produkte - Grundsteuer

    Hier Link zum BayernAtlas-Grundsteuer

    Nutzungsbedingungen BayernAtlas-Grundsteuer

    Nach dem Abnicken der Nutzungesbedingungen
    und Eingabe der Adresse und Klick auf das Zutreffende unter Orte

    kommt eine Art von Luftbild mit gelb eingezeichneten Flurstücksgrenzen.

    Die eingegebenen UND ausgewählte Adresse ist mit einem blauen Kreis markiert.

    Nach Doppel-Klick auf den blauen Kreis kommt am linken Rand die "Objekt-Info":

    - Gemeinde (Name)

    - Gemarkung (Name)

    - Gemarkungsnummer <- Bisher konnte ich keinen Nutzen für die Grundsteuererklärung feststellen

    - Flurstückszähler = Flurnummer vor dem Schrägstrich

    - Flurstücksnenner = Flurnummer nach dem Schrägstrich

    - Amtliche Fläche = Grundstücksfläche in Quardatmeter - gegebenenfalls nach Korrekturen / Änderungen!

    - Tatsächliche Nutzung<- Bisher konnte ich keinen direkten und unmittelbaren Nutzen für die Grundsteuererklärung feststellen

    Der Eigentumsanteil (wenn an nicht Alleineigentümer ist) wird nicht angezeigt.

    Auch dann nicht, wenn man sich "am Anfang" bei ELSTER angemeldet hat!

    =======================================

    In vielen Fällen sind im Grundbuch neben dem Hausgrundstück

    (zu dem man über die Anschrift die oben genannte Daten digital erhält)

    weitere Flurnummern eingetragen.

    z.B.

    - auf separater Flurnummer stehende eigene Garage, KFZ-Stellplatz

    - gemeinshaftlicher Gargenhof oder Tiefgarage

    - gemeinshaftlicher Mülltonnenstellplatz

    - gemeinshaftliche Gehwege

    Wie man im BayernAtlas ausgehend vom Hausgrundstück (genauer gesagt von dessen Anschríft)

    zu den weiteren dazugehörigen Flurnummmern kommt, habe nicht herausgefunden.

    3 Mal editiert, zuletzt von WMenzel (7. Juli 2022 um 06:56)

  • Die Grundsteuererkl. über das ELSTER Formular ist schwierig und verwirrend, mit vielen - für den Laien unverständlichen Finanzamt-Begriffen, wie z.B. "erste Fläche (Schlüsselwert1)" usw., ausgegebene "Fehlerlisten" führen NICHT zum Ziel.

    Da hilft viel besser und führt zum Erfolg: ein Programm des BM für Finanzen, mit dem Namen: "grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de", alle Fragen sind in "gewohnten Deutsch", verständlich und erklärend. Für mich erfolgreiche Grundst.-Erkl.-Abgabe!!!! Meine Dateneingabe zur Grundsteuererkl. ( einschl. Zusammensuchen der Zahlen in den St.bescheiden, im Grundbuch und in dem FA-Infobrief) dauert ca. 30 Minuten, dann war alles!! erledigt, es gab zum Abschluss KEINE Fehlermeldung, und ich konnte den Datenfreigabe-Schlüssel bestellen, Zusendung per Briefpost in ca. 10 bis 12 Tagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Cira2005 (12. Juli 2022 um 22:03) aus folgendem Grund: Weitere Erläuterungen hinzugefügt

  • Da hilft viel besser und führt zum Erfolg: ein Programm des BM für Finanzen, mit dem Namen: "grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de", alle Fragen sind in "gewohnten Deutsch", verständlich und erklärend. Für mich erfolgreiche Grundst.-Erkl.-Abgabe!!!!

    Derzeit anscheinend nur von Leuten nutzbar, die nicht bei Mein ELSTER registriert, außerdem auf bestimmte wirtschaftliche Einheiten und

    bestimmte Eigentumsverhältnisse beschränkt und nur in den 11 Bundesländern nutzbar, die das Bundesrecht anwenden.

  • Ich bin "ganz normaler NRW-Bürger", besitze "nur" ein gewöhnliches EFH, keine weiteren Grundstücke und Ländereien und habe ein ELSTER Steuerkonto, seit einigen Jahren. Noch Fragen??

  • Das verstehe ich auch nicht, diese Meldung kenne ich NICHT, im Gegenteil: nach Abschluss meine Eingabedaten kam die Meldung, dass mir in 10 bis 12 Tagen ein Freigabecode zugesandt wird, um meine Grundstückerkl. absenden zu können! Und die Bestätigung - dass ein Freigabecode von mir angefordert wurde - habe ich über den Posteingang in meinem ELSTER Konto erhalten...warum das alle so ist, weiß ich nicht, aber es scheint zu funktionieren. Und ich erspare mir den Ärger mit den kompl. Eingabebögen der NRW-Finanzämter!!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Cira2005 (12. Juli 2022 um 22:04) aus folgendem Grund: Tippfehler beseitigt

  • So. Ich habe jetzt ein paar Erklärungen über Elster gemacht.

    Nach etwas Eingewöhnung ging es dann doch ganz gut von der Hand.

    In NRW ist nur der Einstieg über das Aktenzeichen, nicht über die Steuernummer möglich. Nach Versenden kann man die Daten aber in eine neue Erklärung kopieren, so dass man einige Zeit spart.

    Ein paar Kleinigkeiten könnten besser gelöst werden. Z. B. automatisches Ausfüllen der persönlichen Daten aus dem Elster Konto oder autom. Berechnung der anteiligen Grundstücksgröße anhand der Miteigentumsanteile. Im Wesentlichen sind das Kleinigkeiten.

    Obwohl großer Fan der Steuersparerklärung sehe ich für die Grundsteuer nun insgesamt keinen Sinn, ein Programm zu kaufen. Das Wisoprogramm ist inhaltlich auch noch nicht bekannt und nicht erhältlich, kann aber vorbestellt werden und würde für 10 Erklärungen 120 Euro kosten. Da man alle Daten ohnehin zusammen tragen und eingeben muss, können -wenn überhaupt- kaum mehr als 5 Minuten Zeitersparnis dabei rumkommen.

    Also entscheidet selbst, ob das Warten auf's Programm lohnt.

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