Software Grundsteuererklärung im Juli 2022

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage zum Thema der neuen Grundsteuer ab dem 01.07.2022.

    Wird es eine Software geben geben , ähnlich wie die Steuerspar-Erklärung.

    Wenn ja , ab wann kann man die erwerben.

    Vielen Dank für die evtl. Antwort.

    Weiterhin "Frohe Ostern" wünscht

    PD :)

  • Hallo,

    es wird leider hier immer noch das Märchen verbreitet, dass die Onlineabgabe per Elster vorgeschrieben ist. Das ist absolut frei erfunden. In Bayern habe ich gerade die amtliche Bekanntmachung gelesen und da gibt es 3 Möglichkeit die Grundsteuererklärung abzugeben:

    1: Software per Elster die ab 1.7. zur Verfügung steht. Registrierung für ein Elsterkonto ist jetzt schon möglich.

    2. Graues Formular dass nur am Bildschirm ausgefüllt werden kann.

    3. Grünes Formular , dass mit der Hand ausgefüllt werden kann.

    Das dürfte in anderen Bundesländern ähnlich sein. Hoffentlich begreift, dass nur auch die Redaktion von Steuertipps.

    Wichtig ist auch , dass man weiß , dass die Erklärung in erster Linie der Bestätigung der bestehenden Daten dient.

    Was soll sich auch bei einer Eigentums-Wohnung geändert haben ??? Anderes ist es natürlich bei der Landwirtschaft und Betrieben.

    In der Mehrzahl der Fälle baut man und dann renoviert man um das zu prüfen muss die Erklärung ausgefüllt werden ob z.B. neuer Wohnraum entstanden ist oder Fläche dazu gekauft wurde. Aber das geht natürlich auch in Papierform.

    Viele Grüße aus Bayern

    Horst

  • Mainbiker97

    In diesem Forum haben wir uns angewöhnt, mit weitgehend geprüften Fakten zu arbeiten. Vermutungen und Unterstellungen sollte man andernorts unterbringen. Bayern mag eine Ausnahme sein.

    Das Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg schreibt die grundsätzliche Abgabe über Elster vor. In Ausnahmefällen ist die Abgabe in Papierform möglich. Hessen genauso. Nordrhein-Westfalen: Elster. Das nur beispielhaft. Hier ist jedenfalls nicht von einem grauen Formular am Bildschirm die Rede.

    Staufer

  • Das dürfte in anderen Bundesländern ähnlich sein.

    Bayern ist da recht großzügig und hat im eigenen Grundsteuergesetz auf die nach Bundesrecht grundsätzlich vorgesehene elektronische Übermittlung

    verzichtet und die Abgabe auf Papier generell zugelassen. Damit spart man sich Härtefallanerkennungen, nimmt aber in Kauf, die Daten einscannen

    oder eingeben zu müssen. Da die bayerischen Formulare inzwischen auch freigegeben sind, kann man sich hier anhand der Anleitungen auch recht gut

    auf die elektronische Abgabe vorbereiten. Bis zum 01.07. sind ja noch einige Wochen hin, um sich noch fehlende Daten zu beschaffen.

    Meiner Meinung nach ist die Grundsteuererklärung in erster Linie ein Problem der Datenverfügbarkeit und nicht der Bereitstellung von Software.

  • Inzwischen gibt es für viele Bundesländer recht umfangreiche Informationen. NRW z. B. stellt über ein Geodatenportal sehr detaillierte

    Angaben zu den einzelnen Grundstücken zur Verfügung. Dazu gehören u. a. auch die Bodenrichtwerte.

    In den meisten Bundesländern ist die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung verpflichtend, Ausnahmen gibt es dort nur über

    die Härtefallregelung.

  • ich hätte eine Frage zu der Software für die Grundsteuererklärung, wie viele Erklärungen kann ich mit dieser erstellen? Für die Steuererklärungen habe ich eine gewerbliche Lizenz? Besten Dank

  • In den Steuergesetzen heißt es: "......Vorbehaltsaufgabe des Steuerberaters: geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen dürfen nur Personen leisten, die dazu befugt sind. Andere Personen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten...."

    Darf ich denn meinen Nachbarn, Freunden privat helfen, die Fragen zur Grundsteuererklärung zu beantworten und über mein ELSTER-Konto versenden? Die Übersendung per geforderten "ELSTER-Zertifikat" stellt eine nicht lösbare Hürde da!!

  • Darf ich denn meinen Nachbarn, Freunden privat helfen, die Fragen zur Grundsteuererklärung zu beantworten und über mein ELSTER-Konto versenden?

    Freunde und Nachbarn gehören nicht zu den Angehörigen nach § 15 AO, denen man unentgeltlich Hilfe in Steuersachen leisten darf.

    Ich rate deshalb davon ab, deren Erklärungen über das eigene Konto bei Mein ELSTER zu übermitteln, das sieht nach unerlaubter Hilfe aus.

    Auch die Lohnsteuervereine sind nicht zur Hilfeleistung bei der Grundsteuererklärung befugt. Wenn es nur um das Zertifikat bei Mein ELSTER

    geht, wird es für Privatbesitz in den 11 Bundesländern, die das Bundesmodell übernommen haben, eine Alternative zur Übermittlung geben,

    die allerdings auf Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke beschränkt ist. Einzelheiten sind hier zu

    finden: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

  • Martin Jung 15. Juni 2022 um 21:44

    Hat den Titel des Themas von „Software Grundsteuererklärung zum 01.07.2022“ zu „Software Grundsteuererklärung im Juli 2022“ geändert.
  • ich darf die Daten übermitteln, ich bin ein Lohnsteuerhilfeverein. Jetzt zu meiner Frage, wie viele Grundsteuererklärungen kann ich mit dem Programm übermitteln? Da ich ungern mit dem Elster-Programm vom Finanzamt arbeite. Vielen dank.

  • Es ist wohl damit zu rechnen, dass es bei dem von der Akademischen angebotenen Programm eine bestimmte Anzahl Erklärungen gibt, die man damit übermitteln kann.

    Es gibt an anderer Stelle bereits Hinweise auf solche Programme, die drei Erklärungen zulassen.

    Staufer

  • Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Eine Bemerkung dazu noch ich darf nicht steuerlich Beraten in Bezug auf die Grundsteuererklärung aber ich darf die Daten übermitteln.

  • Eine Bemerkung dazu noch ich darf nicht steuerlich Beraten in Bezug auf die Grundsteuererklärung aber ich darf die Daten übermitteln.

    Jetzt mal unabhängig davon, ob die angekündigte Software für mehr als 3 oder 5 Übermittlungen geeignet ist, ist das immer ein Gratwanderung,

    bei der die Finanzämter mitspielen müssen. Es kann auch zu einer Zurückweisung nach § 80 Abs. 7 AO kommen.

  • Es wäre mal gut zu wissen, wann die Software denn nun kommt und was sie kann.

    3 oder 5 Übermittlungen wären ja selbst für viele Privatnutzer lächerlich wenig.

    Die Abgabe über Elster macht einen sehr unkomfortablen Eindruck. Für eine kleine Restfläche an Ackerland soll ich alle 17 Beteiligte mit Daten erfassen. Nach 1 Stunde Zeitaufwand war ich für ein Grundstück von 10 T€ Gesamtwert nicht mal zur Hälfte fertig und habe dann aufgegeben.

    Da Ausgangspunkt das Grundstück und nicht die Eigentümer sind, weiß ich noch nicht, ob ich für das zweite Grundstück alle Eigentümerangaben erneut erfassen muss.

    Neben meinen Angelegenheiten und der Erbengemeinschaft muss ich das Thema noch für meine betagte Tante und meine Mutter erledigen.

    Vor dem 01.07. war ich noch entspannt bei dem Thema; das hat sich nun geändert. =O

    Wenn dann Ende Juli eine weitgehend unbrauchbare Software an den Start ginge, wäre viel wertvolle Zeit verloren.

  • Hallo, bei 17 Eigentümern ist das eine Endlosschleife. Ich kann mir nach Stunden nutzlosen Murkserei gestern ihren Frust vorstellen, ich verzweifle daran bei wirtschaftlicher Einheit Zähler und Nenner für Eheleute einzugeben. Zähler und Nenner. In Erklärungen steht 1/2 1/2 aber die Prüfung bewertet das als falsch man darf keine Sonderzeichen nehmen. Haben Sie einen Tipp? :|

  • Hallo Afunk,

    wenn im Grundbuch "1 / 2" steht

    dann ist der Zähler "1" und der Nenner "2".

    Da bei Eigentumsverhältnissen normalerweise im Grundbuch keine Nachkommastellen angegeben sind, ist das einfach.

    Kleiner Hinweis:

    "/" ist KEIN Sonderzeichen.

    Wenn du "1/2" in das Feld Zähler oder Nenner eingegeben hast,

    muss natürlich eine Fehlermeldung kommen.

    Denn "/" ist keine Zahl und und auch kein Komma.

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