Hallo,
meine Frau und ich besitzen ein Wohn- und Geschäftshaus gemeinsam. Wir wohnen in diesem Haus auch gemeinsam und haben im Erdgeschoss einen Laden, den wir vermietet haben. Die Mieteinnahmen daraus gehören meiner Frau, das haben wir untereinander (mündlich) vereinbart. Daher ist auch Sie im Mietvertrag als Vermieterin genannt.
Meine Frage ist, ob wir das auch steuerlich trennen können, denn mit der Steuersoftware scheint das nicht zu gehen. Ich vermute mal, weil die Software automatisch zu Berechnung der Steuer die Zusammenveranlagung hernimmt. Kann ich das in der Software ändern und prüfen, welchen Unterschied es steuerlich machen würde?
Freundliche Grüße