Hallo,
ist es mit der SSE2022 mittlerweile möglich, den Bescheid in elektronischer Form (also den Bescheid als PDF) zu beantragen? Leider habe ich keine entsprechende Option gefunden.
Danke und viele Grüße, Müsli
Hallo,
ist es mit der SSE2022 mittlerweile möglich, den Bescheid in elektronischer Form (also den Bescheid als PDF) zu beantragen? Leider habe ich keine entsprechende Option gefunden.
Danke und viele Grüße, Müsli
Hallo muesli,
den Bescheid können Sie mit unserer Software nicht abholen und auch keinen Antrag stellen.
Hallo Herr Jung,
vielen Dank für die Antwort und die Info!
Schade, wäre schön, wenn das noch käme. Nachdem es letztes Jahr die Post tatsächlich geschafft hat, meinen Steuerbescheid zu verschlampen, ist mir eine digitale Übermittlung extrem sympathisch
Viele Grüße!
Hallo muesli,
selbst wenn der offizielle Bescheid nicht mit der Software erhalten wird, so werden über Elster doch die Bescheiddaten abgeholt und im Programm dann vergleichbar mit der eingereichten Erklärung.
Gruß Steffen
so werden über Elster doch die Bescheiddaten abgeholt und im Programm dann vergleichbar mit der eingereichten Erklärung.
Die Bescheiddaten sind aber rechtlich völlig unverbindlich. Bei anderen Steuerprogrammen kann die elektronische Bekanntgabe des
verbindlichen Steuerbescheids bereits seit 2021 beantragt werden, da hinkt die SSE doch deutlich hinterher .
Ist dieses Feature geplant, zumindest für die nächste Version? Etwas mehr Transparenz wäre hier wünschenswert. Steuerbescheide in Papierform sind mMn nicht mehr zeitgemäß.
Wenn ich das richtig verstehe,
hat die "Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden" eine "Tücke" mit enormer Auswirkung.
Den unterstellten Zugang des Steuerbescheides in Papierform nach 3 Werktagen kann man mit geeigneten Beweisen widerlegen.
Eine längere "Abwesenheit" (vom Briefkasten) kann man meistens beweisen.
Mit der Zustimmung zum elektronischen Versand von Steuerbescheiden
ist der Steuerbescheid mit der Absendung zugegangen.
Was ist, wenn
- das E-Mail-System des Empfängers länger "gestört" ist?
- das E-Mail mit dem elektronischer Steuerbescheid wegen vermeintlichem Spam-/Virenverdacht nicht zugestellt wird?
- der PC / Smartphone mal länger nicht funktionieren?
- das Internet am Aufenthaltsort längere Zeit ausfällt?
Unabhängig davon, was man persönlich von der elektronischen Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids hält, sollte ein Steuerprogramm
heutzutage die Möglichkeit bieten, diese Form der Bekanntgabe zu beantragen.
Das Risiko, dass die Bekanntgabe fehlschlägt, wird dadurch abgemildert, dass eine Kopie des Bescheids an das Postfach von Mein ELSTER
zugestellt wird. Bei uns werden die Papierbescheide durch einen privaten Postzustelldienst übermittelt, weil das für das Finanzamt billiger ist,
auch da sind schon Bescheide verloren gegangen.
Und weiter handelt es sich bei der elektronischen Bekanntgabe nicht um ein beliebiges E-Mail-System eines Empfängers, sondern um eine elektronische Bekanntgabe in Systemen des Verwenders. Wenn Sie so wollen, um das E-Mail-System des Absenders an dem Sie teilnehmen können. Wie bereits von Charlie24 angedeutet, kann die Nachricht auch dann noch zur Kenntnis genommen werden, wenn die eigenen Hardware- und Softwaresysteme gar nicht mehr vorhanden wären. Den Zugang zu seinen Mitteilungen und Bescheiden erhält man auch noch, wenn man sich aktiv Zugang zum Elsterportal verschafft. Ob dort immer hineingeschaut wird und wie oft, ist eine andere Frage. So gesehen wäre diese Zustellung noch die Sicherste. Wenn dieser Dienst versagt, betrifft das sowohl Empfänger als auch Absender und es könnte dort nichts mehr abgelegt werden. Im anderen Fall kann das System noch auf der letzten Kette im Zustellbereich des Empfängers versagen, wie sich ja bereits bei einigen Zustelldienstleistern gezeigt hat. Das sind übrigens alles „Private Zustelldienste“ aber einige sind besonders in Auffälligkeit geraten. Daran hat auch die Namensänderung mit den drei Kleinbuchstaben eines Ratinger Versenders nichts geändert. In seinem Versprechen sucht er zwar die persönliche Nähe zu den 95 Prozent seiner Großkunden, davon merkt aber der betroffene Empfänger schon mal gar nichts. Schlicht gesagt, der Empfänger wird gar nicht mal wahrgenommen. Für mich wäre das ein Grund auf elektronische Bekanntgabe umzustellen.
Hallo,
um dieses Thema nochmals aufzugreifen:
Ist in der SSE2023 eine Funktion zur Beantragung des Steuerbescheids in elektronischer Form vorgesehen?
Andere Softwarelösungen bieten diese Funktion nämlich...
Grüße
Feli
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