Hallo, ich mache für Jemanden zum ersten Mal die Steuererklärung. Ich habe angekreuzt, dass noch keine Steuernummer vergeben wurde. So konnte ich die Erklärung erfolgreich versenden. Dabei habe ich angekreuzt, dass noch Belege online nachgereicht werden. Als ich die Belege versenden wollte, ging das jedoch nicht, da das Programm nun eine Steuernummer haben will. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Das FA warte jetzt auf die Belege, aber ich kann sie nicht versenden.
Nachreichung Belege Elster
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Das FA warte jetzt auf die Belege, aber ich kann sie nicht versenden.
Mit der Post kannst du die Belege doch versenden, das ist bisher noch nicht verboten.
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Ich dachte, da gäbe es eine Lösung in der Software. Ist ja quasi ein bug.
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Wieso soll das ein Bug sein? Das Finanzamt wird Sie auffordern, wenn es von Ihnen Belege eingereicht bekommen haben will. In der Regel sollen Sie das auch nicht mehr tun. Unabhängig davon, ob Sie das ankündigen oder nicht, wie sollen Ihre Belege auf dem Server der Finanzverwaltung denn sonst zugeordnet und gefunden werden können? Es war hier schon immer ein Diskussionsthema ob Belege bereits bei der Abgabe der Steuererklärung bereits miteingereicht werden müssten oder sollen. Dies wird wohl auch von den Finanzämtern unterschiedlich gehandelt. Viele Finanzämter sträuben sich mit Unbehagen, wenn man sie Belegen behelligt, obwohl es dann nicht schnell genug gehen kann, wenn welche nachgereicht werden müssen, so als hätten sie darauf gewartet, Aufwendungen nicht anerkennen zu müssen, weil Belege bis zum … nicht eingereicht worden seien, ob das dann tatsächlich nicht gestimmt hätte sei einmal dahingestellt. Manch andere Finanzämter, nehmen Belege gerne bereits vorher an. Das bringt aber dann nur etwas, wenn Erklärung und Belege miteinander verknüpfbar sind. Und das geht ohne Steuernummer zunächst nicht, wenngleich das auch technisch möglich sein müsste. Suchen Sie hier nicht gleich den Fehler in der Software. Dies stellt eine reine Schutzfunktion für Sie dar. Das Finanzamt wird Ihre Belege nicht finden können und das auch behaupten. Lehnen Sie sich entspannt zurück und warten einfach ab, bis sich das Finanzamt bei Ihnen mit einer neuen Steuernummer meldet. Gut möglich, dass Sie gar keine Belege mehr einreichen brauchen.
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Ich dachte, da gäbe es eine Lösung in der Software. Ist ja quasi ein bug.
Die elektronische Belegnachreichung setzt eine Steuernummer voraus, das ist bisher durch die Elster-Schnittstelle so vorgegeben.
Das Problem, das ich sehe, ist eher, dass es sein kann, dass die Erklärung liegenbleibt, weil das Finanzamt auf die angekündigten
Belege wartet.
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Das kann gut möglich sein. Ohne etwas Böswilliges unterstellen zu wollen, es gibt einfach viel mehr andere Fälle zu bearbeiten, da sollte man wirklich darauf achten, keine zu aufwändigen und umständlichen Steuererklärungen fabrizieren zu wollen. Da wäre es ja fast besser gewesen, die Erklärung auszudrucken und mit den Belegen einfach beim Finanzamt in den Briefkasten zu werfen. Das ist aber nicht mehr für jeden erlaubt.
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Ich konnte ja nicht wissen, dass man zwar ohne Steuernummer die Erklärung versenden kann, nicht jedoch die Belege, und auch keine einfache Nachricht ans FA.
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Wieso soll das ein Bug sein? Das Finanzamt wird Sie auffordern, wenn es von Ihnen Belege eingereicht bekommen haben will. In der Regel sollen Sie das auch nicht mehr tun. Unabhängig davon, ob Sie das ankündigen oder nicht, wie sollen Ihre Belege auf dem Server der Finanzverwaltung denn sonst zugeordnet und gefunden werden können? Es war hier schon immer ein Diskussionsthema ob Belege bereits bei der Abgabe der Steuererklärung bereits miteingereicht werden müssten oder sollen. Dies wird wohl auch von den Finanzämtern unterschiedlich gehandelt. Viele Finanzämter sträuben sich mit Unbehagen, wenn man sie Belegen behelligt, obwohl es dann nicht schnell genug gehen kann, wenn welche nachgereicht werden müssen, so als hätten sie darauf gewartet, Aufwendungen nicht anerkennen zu müssen, weil Belege bis zum … nicht eingereicht worden seien, ob das dann tatsächlich nicht gestimmt hätte sei einmal dahingestellt. Manch andere Finanzämter, nehmen Belege gerne bereits vorher an. Das bringt aber dann nur etwas, wenn Erklärung und Belege miteinander verknüpfbar sind. Und das geht ohne Steuernummer zunächst nicht, wenngleich das auch technisch möglich sein müsste. Suchen Sie hier nicht gleich den Fehler in der Software. Dies stellt eine reine Schutzfunktion für Sie dar. Das Finanzamt wird Ihre Belege nicht finden können und das auch behaupten. Lehnen Sie sich entspannt zurück und warten einfach ab, bis sich das Finanzamt bei Ihnen mit einer neuen Steuernummer meldet. Gut möglich, dass Sie gar keine Belege mehr einreichen brauchen.
Na der Steuerfall liegt doch beim FA. Wäre technisch eigentlich kein Problem, Nachrichten ans FA oder auch Belege da ranzuhängen, wenn man was nachreicht. Die Software kann das sicher, z.B. mit der Steuer-ID. Zumindest könnte die Software einem sagen, dass man ohne Steuer-Nummer nichts nachreichen kann. Aber sie lässt einen erst alle möglichen Daten ausfüllen, alle Belege hochladen, das Anschreiben verfassen, und dann beim Versand kommt erst die Meldung, dass das nicht geht ohne Steuernummer.
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Die Software kann das sicher, z.B. mit der Steuer-ID
Eine Steuer-ID gibt es aber bisher nur für natürliche Personen, jedoch nicht für Firmen oder Gemeinschaften. Deshalb verlangt die Elster-Schnittstelle
bisher zwingend eine Steuernummer. Belege als Anhang zusammen mit der Steuererklärung versenden ist zwar geplant, aber bisher nicht umgesetzt.
Kritisieren kann man allenfalls, dass das Fehlen der Steuernummer erst ganz zum Schluss moniert wird.
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