• Ich habe bisher die Fahrtkosten meiner Frau über die Entfernungspauschale berechnet. Im Jahr 2021 war meine Frau jedoch ca. 6 Monate wegen Kurzarbeit zu Hause. Muss ich diese Tage abziehen, wie beispielsweise Krankheitstage und Urlaubstage?

    Freundliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Eingabehilfe zu Tagen mit dem PKW

    Geben Sie die Anzahl der Tage an, an denen Sie ausschließlich selbst mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw zur Arbeit gefahren sind.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Meine Frau fährt mit der Bahn zu Arbeit und kauft daher jeden Monat eine Monatskarte. Wenn ich die Fahrtkosten über die Entfernungspauschale berechne, was meines Wissens nach legitim ist, komme ich im Jahr auf 1300 EUR. Würde ich stattdessen die Bahnkarten nehmen, käme ich im Jahr auf 1100 EUR.

    Wenn ich die Tage für Kursarbeit bei der Entfernungspauschale jedoch abziehen muss, dann komme ich auf etwa 700 EUR. Bei der Bahnkarte hingegen kann ich die Kursarbeitstage nicht abziehen, da die Monatskarte immer gekauft werden musste.

    Deshalb ist es besser für mich, wenn ich es über die Bahnkarten absetze.

    Daher meine Frage an die Gemeinde:

    1. kann ich das so über die Bahnkarten geltend machen?

    2. Wie mache ich das mit der Software Steuersparerklärung?

    Wenn ich bei den Fahrtkosten im Profil "Nur eine ortsfeste Tätigkeitstätte" auswähle, komme ich auf die Seite wo ich den Weg zur Arbeit erfassen muss und hier wird jedoch über die Entfernungspauschale gerechnet. Ich finde keine Möglichkeit die Fahrtkosten direkt über die Bahnkarten abzurechnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Joker (28. März 2022 um 00:50)

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