Hallo zusammen. Laut einem Online Steuerrechner kommt bei Zusamenveranlagung, Hochzeit im Novemer 2021 und 3 Kindern eine Erstattung von ca. 3.100 € heraus. Das Programm errechnet lediglich 1.778 €. Wie kann das sein?
Steuerberechnung Fehlerhaft
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Optimierung vergessen?
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Hi. Nein hab auch die Optimierung eingeschaltet. Ich weiß nicht, wieso hier so ein geringes Ergebnis rauskommt.
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Die Idee mit der vergessenen Optimierung war sicherlich nicht schlecht aber mit diesen wenigen und dürftigen Angaben kommt man hier nicht weiter.
Schauen Sie sich doch erst einmal das Ergebnis an, welches die Steuersparerklärung für Sie ausgerechnet hat. Da können Sie detailliert sehen, welche Angaben dort zu Grunde gelegt wurde. Suchen Sie dort nach den jeweiligen Einkünften. Davon haben Sie ja nichts geäußert. Achten Sie auf die Vollständigkeit der Werbungskosten. Gibt es überhaupt welche? Prüfen Sie die Kinderfreibeträge. Und vor allen Dingen, lassen Sie doch auch einmal den Prüfer darüber laufen. Oft sind es irgendwo vergessene oder falsch eingegebene Werte, die Sie damit aufspüren können. Die Punkte ließen sich noch endlos fortsetzen und jeder hier würde noch weiter mögliche Punkte finden. Das nützt aber nichts, Sie müssten dann schon genauer sein oder das Beispiel an der Fehlerstelle detailliert darstellen.
Vielleicht ist ja auch die Berechnung des Online-Rechners falsch, denn diese müssen ebenso richtig bedient werden. Oft sind dort Voreinstellungen vorbelegt, die für Sie gar nicht gelten und die Sie außer Acht gelassen haben, weil Sie diese unbeachtet ließen, von denen Sie also gar nichts wussten. Kostenlose Onlinerechner verfolgen mitunter ein perfides Marketing, wo Sie dazu angehalten werden sollen, lange durch die Abfragefelder zu irren, um damit möglichst viel Haltezeit zu generieren, damit möglichst viele Angebote einspielen zu können. Eine korrekte Berechnung wird dann eher zur Nebensache.
Die Steuersparerklärung hat in ihren Extras auch einen Einkommensteuer-Rechner oder sogar eine Tabelle. Hatten Sie damit schon einmal gerechnet? Zugegeben, die sind etwas dürftig, denn da können keine Kinderfreibeträge berücksichtigt werden, obwohl ein Progressionsvorbehalt wiederum eingerechnet werden kann. Könnte vielleicht einmal erweitert werden.
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Hallo Nick1982
Welcher Rechner hat Ihnen welche Informationen zum Ergebnis geliefert? Welche Daten haben Sie dafür erfasst?
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Bei mir ist die Steuerberechnung nach erstellter Steuerklärung auch fehlerhaft.
Dieser Fehler entstand mit dem 2. Update nach Erscheinen der Steuersoftware, denn da fehlte auf einmal ein Betrag in nachgenannter Höhe.
Es gibt eine Differenz zu meinen Gunsten von 566,-€.
Das Problem liegt in der Berechnung im Rahmen der Berücksichtigung der Fahrkostenpauschale von Behinderten.
Diese beträgt 4500,-€ wenn bei dem betreffenden Kind der volle Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag mangels Erfüllung der Unterhaltspflicht des Kindesvater angehakt wird.
Das Programm gibt immer nur den halben Betrag von 2.250,-€ und nicht 4.500,-€ aus.
Das Finanzamt hat es im Bescheid aber richtig berechnet und erstattet, da im Formular alles richtig angehakt und erklärt ist.
Da muss der Fehler im Programm behoben werden.
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