Erfassung von Dienstfahrrad bei Selbstständigen ohne Versteuerung Privatnutzung?

  • Hallo,

    ich bin selbstständig (Einzelunternehmen, vorsteuerabzugsberechtgt) und habe ein Dienstfahrrad (Pedelec) angeschafft. Betriebliche Nutzung 25 % und im gewillkürten Betriebsvermögen.

    Wie erfasse ich in der SteuerSparErklärung für Selbständige nun das Dienstfahrrad korrekt? Ich frage dies insbesondere, da seit 2019 für die Privatnutzung des Dienstfahrrades kein Privatanteil mehr zu versteuern ist.

    Wenn ich aber im Programm Gewinnerfassung beim Anlegen des Fahrrades als bewegliches Wirtschaftsgut die 25% als betriebliche Nutzung angebe, wird automatisch ein privater Nutzungsanteil von 75% als Betriebseinnahme (von der Abschreibung) und die entsprechende Umsatzsteuer vom Programm eingerechnet.

    Wie gehe ich vor? Meine Idee wäre, einfach 100% betriebliche Nutzung anzugeben, damit keine Privatnutzung besteuert wird. Dann würde ich in den „Erläuterungen für das Finanzamt“ die tatsächliche betriebliche Nutzung von 25% benennen und auf den Umstand der weggefallenen Besteuerung der Privatnutzung hinweisen.

    Wer kann weiterhelfen?

    Danke und schöne Grüße

    Bruno

  • Hallo Bruno,

    ich hatte eine vergleichbare Frage gestellt

    Biker17
    10. Februar 2022 um 13:25

    PS:

    Ich vermute, dass ein Vorgang 'Jobrad' softwaretechnisch noch nicht realisiert ist -

    lasse mich aber gerne anders überzeugen :)

    VG

  • Hallo,

    so wie ich an verschiedenen Stellen gelesen habe, ist das Dienstfahrrad bzw. Geschäftsfahrrad für einen Selbständigen kein "Fahrzeug", es sei denn es ist ein schnelles E-Bike ab 25 km/h Geschwindigkeit mit Versicherungspflicht. Ich kann ein normales Fahrrad oder langsames E-Bike/Pedelec bis 25 km/h also in der SSE nicht als Fahrzeug erfassen. Und bei Anlage als normales Wirtschaftsgut wird je nach Angabe des Nutzungsanteils automatisch der Eigenanteil versteuert.

    Ich kann mir nur vorstellen, dass es im Programm eine Eingabemaske für Dienstfahrräder geben müsste (eigenständig oder auch innerhalb der "Fahrzeuge"), welche die Besonderheit einer Steuerfreiheit für die Privatnutzung berücksichtigt.

    Wie kann man diese Frage an die Entwickler der Software herantragen? Oder lesen die hier mit?

    Viele Grüße

    B.

  • Wie kann man diese Frage an die Entwickler der Software herantragen? Oder lesen die hier mit?

    Viele Grüße

    B.

    Ich denke, da wird mitgelesen

    PS

    Von einer Beschränkung auf E-Bikes habe ich nichts gehört - das Thema Dienstrad sollte bei Freiberufler'n wie bei Angestellten behandelt werden.

    PS1 : die Software sollte auch die Abwicklung über eine Leasingfirma vorsehen, z.B. Dienstrad für einen Angestellten

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