Hallo,
ich bin selbstständig (Einzelunternehmen, vorsteuerabzugsberechtgt) und habe ein Dienstfahrrad (Pedelec) angeschafft. Betriebliche Nutzung 25 % und im gewillkürten Betriebsvermögen.
Wie erfasse ich in der SteuerSparErklärung für Selbständige nun das Dienstfahrrad korrekt? Ich frage dies insbesondere, da seit 2019 für die Privatnutzung des Dienstfahrrades kein Privatanteil mehr zu versteuern ist.
Wenn ich aber im Programm Gewinnerfassung beim Anlegen des Fahrrades als bewegliches Wirtschaftsgut die 25% als betriebliche Nutzung angebe, wird automatisch ein privater Nutzungsanteil von 75% als Betriebseinnahme (von der Abschreibung) und die entsprechende Umsatzsteuer vom Programm eingerechnet.
Wie gehe ich vor? Meine Idee wäre, einfach 100% betriebliche Nutzung anzugeben, damit keine Privatnutzung besteuert wird. Dann würde ich in den „Erläuterungen für das Finanzamt“ die tatsächliche betriebliche Nutzung von 25% benennen und auf den Umstand der weggefallenen Besteuerung der Privatnutzung hinweisen.
Wer kann weiterhelfen?
Danke und schöne Grüße
Bruno