Es gibt Leute, denen die Erstellung und Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung "nicht so wichtig" ist.
Die letzte Einkommensteuererklärung wurde vermutlich für 2014 abgegeben.
Jetzt hat das Finanzamt schriftlich mit Fristsetzung Einkommensteuererklärungen für 2018, 2019 und 2020 angefordert.
Durch die freundlichen Worte vom Finanzamt "... wenn ... dann ..." fühlt sich der Steuerpflichtige immerhin ermuntert
die angeforderten Einkommensteuererklärungen "in Bälde" abzugeben.
Wenn das Finanzamt den Verdacht hat, dass auch vor 2018 zu wenig (Lohn)Steuer gezahlt wurde,
kann das Finanzamt auch für die Jahre vor 2018 die Abgabe von Einkommensteuererklärungen verlangen?
Meine allgemeine Frage ist:
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Für wie viele Jahre rückwirkend kann das Finanzamt Einkommensteuererklärungen von Privatpersonen verlangen?
Steueransprüche unterliegen einer Zahlungsverjährung von fünf Jahren.
Die Verjährungsfrist beginnt, mit Ablauf des Kalenderjahres in dem der Anspruch fällig geworden ist.
Die Festsetzungsfrist ist 4 Jahre.
Wenn das Finanzamt eine Steuerverkürzung unterstellt, ist die Verjährungsfrist 5 Jahre.
Wenn das Finanzamt eine Steuerhinterziehung unterstellt, ist die Verjährungsfrist 10 Jahre.
Bei besonders schweren Steuerhinterziehung 15 Jahre.
Besteht innerhalb der Strafverfolgungsfrist eine Abgabepflicht für die Einkommensteuererklärungen?