VaSt-Abruf von Selbstzahler-KV/PV-Beiträgen weiterhin ein Trauerspiel

  • Ich greife mal ein uraltes Thema wieder auf - den VaSt-Abruf von Selbstzahler-KV und -PV Beiträgen. Seit damals (2014) scheint sich nichts geändert zu haben.

    Während der Belegabruf für meine Einkünfte (incl. KV und PV) in der SSE 2022 problemlos funktioniert, liefert der Abruf meiner Selbstzahler-Beiträge für KV und PV (notwendig wegen des Gewinns meiner Photovoltaikanlage) nur Datenmüll. Dies liegt m.E. nicht an der SSE, sondern der Müll wird - anders als im oben verlinkten Beitrag - bereits von ELSTER so geliefert, wie ich durch einen Belegabruf direkt aus meinem ELSTER-Konto (also ohne jede Beteiligung der SSE) feststellen konnte. Die PV-Beiträge werden dabei lapidar als "Beitrag" gemeldet, die KV-Beiträge sogar richtig irreführend als "Beitrag Gesamt" - als ob die PV Bestandteil der KV wäre. Ist sie aber nicht, denn abgebucht wurde mir die Summe beider Beträge. Dass die SSE sich nicht traut, so einen Unfug automatisch zuzuordnen, kann ich sehr gut verstehen.

    Bleiben als "Schuldige" nur die KV/PV-Gesellschaft oder ELSTER. Da dieses Problem anscheinend nicht auf meine kleine und reichlich exotische BKK beschränkt ist, sondern offensichtlich auch andere Kassen betrifft, richtet sich der Verdacht auf die diebische ELSTER. Laufen denn irgendwelche Anfragen an die ELSTER-Entwicklung, dieses Problem in überschaubaren Zeiträumen mal zu lösen?

    Weitere Indizien kann ich bei Interesse liefern.

  • Bleiben als "Schuldige" nur die KV/PV-Gesellschaft oder ELSTER. Da dieses Problem anscheinend nicht auf meine kleine und reichlich exotische BKK beschränkt ist, sondern offensichtlich auch andere Kassen betrifft, richtet sich der Verdacht auf die diebische ELSTER.

    Den Verdacht teile ich nicht. An den Bescheinigungen kann von ELSTER inhaltlich nichts geändert werden. Das gilt auch für die Kennung der

    Beitragsart und andere übermittelte Daten, wie etwa die Angaben zur Beitragstragung. Ich sehe gelegentlich so eine fehlerhafte Bescheinigung,

    die dann nicht automatisch übernommen wird bzw. werden kann. Ich schaue mir solche Bescheinigungen ja dann im Detail an. die Daten kommen

    so von der Krankenkasse. Das habe ich auch schon bei einer sehr großen Krankenkasse erlebt.

  • OK. Mich wundert nur, dass sich dieses Problem anscheinend auf die Selbstzahlerbeiträge fokussiert, dann aber offenbar viele Kassen betrifft, so dass die SSE speziell diese Beitragsart nicht zuordnet und eine entsprechende Warnung herausgibt. Die DRV und zwei ehemalige Arbeitgeber haben mit den elektronisch gemeldeten KV/PV-Daten (natürlich an dieselbe Krankenkasse) im Rahmen ihrer (Betriebs)Rentenzahlungen kein Problem.

    Meinen Sie, es macht Sinn, dass ich meine Krankenkasse mal anspreche? Bin Rentner, habe Zeit. 8o

  • Die DRV und zwei ehemalige Arbeitgeber haben mit den elektronisch gemeldeten KV/PV-Daten (natürlich an dieselbe Krankenkasse) im Rahmen ihrer (Betriebs)Rentenzahlungen kein Problem.

    Die DRV übermittelt die KV/PV-Beiträge mit der Rentenmitteilung an das Finanzamt und die ehemaligen AG mit der Lohnsteuerbescheinigung, diese

    Bescheinigungen kommen ja nicht von der Krankenkasse selbst.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!