Grundsteuerreform

  • Hallo,

    hierzu ist wichtig, dass alle Daten zur Berechnung dem Finanzamt in aller Regel zu 100 % vorliegen. Es geht hier in erster Linie um die Berechnung mit den aktuellen Werten.

    Die Erklärungen werden daher nur deshalb zugesendet um zu erfahren, ob sich Änderungen ergeben haben in der Nutzung, Wohnfläche ggf. Eigentümerwechsel.

    Neue Wohnfläche ist z.B. nicht immer bekannt. Es genügt also in der Regel die persönlichen Angaben auf der Erklärung zu machen ( Einheitswertaktenzeichen, Persönliche Angaben wie Name, Anschrift Grundstücksbelegenheit). Das wichtigste ist der Hinweis, dass sich gegenüber den bereits vorhanden Daten keine Änderung ergeben hat und dann unterschreiben.

    In der Mehrzahl der Fälle ist dies der Fall. Ausnahme sind die Betriebe wie Landwirtschaft etc. Bei einem Einfamilienhaus hat sich in der Regel nichts geändert. Mein Haus ist 100 Jahre alt und hier wurde zwar immer mal renoviert, aber sonst hat sich überhaupt nicht geändert. Das bedeutet, das Finanzamt muss nur nur die neuen Werte einfügen. Hierzu wurden in den letzten Jahre bereits umfangreiche Vorarbeiten von den Finanzämtern erstellt. Wenn man den Finanzamt mitteilt, dass sich keine Änderung ergeben haben, dann darf das Finanzamt hier keine weiteren Maßnahmen ergreifen, da alle Daten bereits vorliegen. Das ist nicht nur in Bayern so und da spielen auch die unterschiedliche Berechnungsmodelle keine Rolle. Eine Erklärung ist immer dann zwingend erforderlich, wenn sich Änderung ergeben haben und genau das möchte das Finanzamt erfahren. Wer seine Einkommensteuererklärung in Papierform abgeben darf, der darf dass dann auch hier, da wird es ganz klare Verwaltungsanweisung geben. Warum soll ein Rentner der eine Eigentumswohnung hat für die Grundsteuer eine Erklärung per Elster abgeben, wenn der neue Wert vom Finanzamt in einigen Minuten neu berechnet werden kann . In Bayern werden beim Flächenmodell lediglich die neuen Werte eingesetzt. Die Bodenrichtwerte und Mietwerte liegen den Finanzämter bereits jetzt in Listenform vor. Es wäre wichtig,, wenn man das in den Newsletter mal klarstellen wird. :)

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