Hallo zusammen,
leider konnte ich diese Information nicht im Internet recherchieren und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich habe eine sozialversicherungspflichtige Angestellte, die ich mit 50 EUR Gutscheinen als Sachbezug eine Gehaltserhöhung versorgen möchte.
Meine Fragen dazu: wie und wo trage ich das in der Gewinnerfassung ein? Bei den Gutscheinen (2 mal 25 EURO) hätte ich theoretisch Vorsteuerabzugsrecht, aber irgenwie macht das ja kein Sinn, dass die Angestellte 50 zur Verfügung bekommt und ich nur 42,01 EUR dafür bezahlt habe. Wie löse ich das?
Grüße,
Hans