Sachbezug wie in Gewinn-Erfassung eintragen?

  • Hallo zusammen,

    leider konnte ich diese Information nicht im Internet recherchieren und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

    Ich habe eine sozialversicherungspflichtige Angestellte, die ich mit 50 EUR Gutscheinen als Sachbezug eine Gehaltserhöhung versorgen möchte.

    Meine Fragen dazu: wie und wo trage ich das in der Gewinnerfassung ein? Bei den Gutscheinen (2 mal 25 EURO) hätte ich theoretisch Vorsteuerabzugsrecht, aber irgenwie macht das ja kein Sinn, dass die Angestellte 50 zur Verfügung bekommt und ich nur 42,01 EUR dafür bezahlt habe. Wie löse ich das?

    Grüße,

    Hans

  • Ohne Gewährleistung und ohne, dass diese Informationen von einem Steuerberater kommen...

    Anhand der Informationen von hier:

    habe ich es nun so gemacht, dass ich die Rechnungen für die Sachbezüge mit MwSt Satz 0% unter die sonstigen Kosten eingetragen habe. Der Grund ist, dass ich bei diesen Rechnungen keine Vorsteuer abziehen darf, da der Kauf der Gutscheine direkt mit der Absicht verbunden ist, diese als Sachbezug an die Mitarbeiterin zu geben. Die Mitarbeiterin ist Umsatzsteuerpflichtig (als Endverbraucher) und mit den 0% übernehme ich sozusagen ihre Steuerpflicht.

    Grüße,

    Hans

  • Eine schwierige Frage - wenn Umsatzsteuer auf der Rechnung der Sachbezüge steht, würde ich dies so eintragen

    - das Finanzamt ist wohl auskunftspflichtig .....

    ist auch für mein Thema Jobrad relevant

    PS: als Hintergrund:

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