Ich führe dies darauf zurück, dass ich Anfang 2021 beim Finanzamt eine Einkommensteuerermäßigung beantragt und auch genehmigt bekommen habe.
Man kann keine Einkommensteuerermäßigung beantragen, sondern nur eine Lohnsteuerermäßigung. Bei der Lohnsteuer bleiben aber die
Kinderfreibeträge unberücksichtigt, das haben wir jetzt doch schon oft genug geschrieben.
Wenn in früheren Jahren der halbe Kinderfreibetrag für dich günstiger war als der halbe Kindergeldanspruch, dann wurde der halbe Kinderfreibetrag
beim zu versteuernden Einkommen abgezogen, gleichzeitig wurde aber die Einkommensteuer um den halben Kindergeldanspruch erhöht.
Auch das siehst du aus den Einkommensteuerbescheiden der früheren Jahre.
Das kann sich jedes Jahr ändern. Gründe sind z. B. ein höherer Kindergeldanspruch wegen einer Erhöhung des Kindergelds oder auch wegen des
zusätzlichen Corona-Bonus für Kinder in den Jahren 2020 und 2021. Auch ein geringeres Einkommen kann dazu führen, dass die Günstigerprüfung
ergibt, dass der Kindergeldanspruch bereits die gebotene steuerliche Entlastung bewirkt.
Die Gründe für deine Nachzahlung musst du woanders suchen. Hast du vielleicht Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen ?