Hallo zusammen.
ich musste Kurzarbeit bedingt für 2020 eine Einkommenssteuererklärung machen.
Nun dachte ich, ich mach rückwirkend für 2019 und 2018 noch die Steuererklärung.
Ich musste feststellen dass ich aufgrund eines Arbeitgeberwechsels 2018, bis 31.7.2019 hätte auch eine machen müssen. Dies wusste ich allerdings nicht und ich habe aber auch nie eine Aufforderung/Mahnung bekommen.
Die Erstattung für das Jahr 2018 würde ca. 500€ betragen.
Kann mir jemand sagen ob ich nun die mind.25€ pro überzogenem Monat zahlen muss oder wie sind da die Gesetze?
Vielen Dank schonmal im Voraus.