Die Regel soll eigentlich so zu verstehen sein, dass bisher noch laufende Anlagengüter (PCs) aus dem Jahre 2020 und älter, jetzt sofort abgeschrieben werden können.
Wobei der Begriff sofort leider auch schon wieder missverständlich ist. Wenn bei einem Wirtschaftsgut des Anlagevermögens die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer von bisher 36 Monaten auf neu 12 Monate herabgesetzt wird und die Beschaffung bereits vor 2021 erfolgt ist, dann reichen die
12 Monate des Jahres 2021 immer locker aus, den Restwert abzuschreiben. Eine Sofortabschreibung ist das nicht.