Kleinunternehmer wird umgestellt

  • Hallo,

    ich wurde bisher jahrelang als Kleinunternehmer beim Finanzamt geführt und habe jährlich erfolgreich meine Steuererklärungen/Einnahmen/Überschussrechnung mit der Steuertipps Steuersparerklärung gemacht. Ich werde zusammen mit meinem Mann veranlagt, er arbeitet als Angestellter.

    Den Steuerbescheid von 2020 haben wir erhalten und wir müssen leider sehr viel Einkommenssteuer nachbezahlen, mein Mann war 2020 in Kurzarbeit und hat dementsprechend wenig Lohnsteuer bezahlt, das Finanzamt fordert nun auch alle 3 Monate eine Vorauszahlung von uns.

    Da ich allerdings meinen Gesamtumsatz in 2020 für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung laut Finanzamt überschritten hatte, werde ich nun darum gebeten ab 01/2021 Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Ich weiss im Moment leider noch nicht, wie ich das machen soll. Muss man die Zahlen erstmal für 3 Monate berechnen oder komplett für das gesamte Jahr 2021? Ich bin leider im Moment ratlos, wie ich da am besten vorgehen muss. Die Mwst. die ich an einen Dienstleister bezahlt habe, habe ich schon zusammengerechnet, dass sind schon knapp 1100 Euro, da wird noch einiges zusammenkommen, was ich an Mwst. in 2021 bezahlt habe. Wie gehe ich denn jetzt am besten vor? Brauche ich ein extra Programm um die Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben? Oder geht das auch über Steuertipps?

    Möchte das Finanzamt jetzt erstmal die Beträge vom gesamten Jahr sehen, um dann mitzuteilen, dass ich in Zukunft alle 3 Monate die Voranmeldungen abgeben muss? Kann ich jetzt pauschal eine Dauerfristverlängerung beantragen? Geht das auch über Steuertipp, bzw. Elster? Ich gehe eigentlich nicht davon aus, dass es für mich günstig wäre, eine Pauschale zu zahlen? Da gibt es wohl so eine Pauschalregelung für bestimmte Berufsgruppen, dass wäre dann weniger Aufwand.

  • Zeitnah Einnahmen und Ausgaben buchen. Die SSE erstellt vollautomatisch die Umsatzsteuer Voranmeldungs -Quartalsmeldungen.

    Einfach mal sich im Programm ein wenig umsehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!