Konsolidierte UStVA und UStE

  • Moin.

    Ich übe 3 selbstständige Tätigkeiten aus. Gewerbe 1, Gewerbe 2, Freiberuf. Alle 3 haben eine eigene Steuernummer.

    Das Finanzamt verlangt von mir eine konsolidierte UStVA und UStE, also nicht getrennt nach Tätigkeiten.
    Dafür soll ich die Steuernummer von Gewerbe 1 verwenden.

    Wenn ich nun also in SSE 2022 drei Gewinnermittlungen angelegt habe:

    Ist es richtig, dass ich keine konsolidierte UStVA und UStE erzeugen kann?

    Ist dafür zwingend die Variante "SSE 2022 selbstständig" nötig? Danke.

  • Umfasst Ihr Unternehmen mehrere Betriebe, müssen Sie für jeden Betrieb zwar eine eigene Einnahmen-Überschussrechnung erstellen, für die Umsatzsteuer sind aber alle Betriebe eines Unternehmers zusammenzufassen.

    Eine zusammengefasste Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuer-Voranmeldung können Sie mit der SteuerSparErklärung wie folgt erstellen:

    Legen Sie eine neue Gewinnermittlung /-erfassung an .

    Erfassen Sie dort die Einnahmen und Ausgaben aus den einzelnen Betrieben jeweils als Summen in den Dialogen »Erlöse Lieferungen/ Leistungen« und »Sonstige Betriebsausgaben« ggf. getrennt nach Umsatzsteuersatz. Statt der Betriebsausgaben erfassen Sie alternativ nur die Vorsteuer im Dialog »Vorsteuer aus anderen Rechnungen« .

    für die Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Sie jeweils zu jeder »Summe« ein Datum aus dem Voranmeldungszeitraum angeben.

    Bitte beachten Sie:

    Sie können zwar die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch nach »eigenen Angaben« erstellen. Die so erfassten Daten werden aber in jedem Voranmeldungszeitraum überschrieben.

    Noch ein Tipp: Mit der SteuerSparErklärung für Selbstständige wird die Zusammenfassung/Konsolidierung mehrerer Betriebe automatisch durchgeführt.

    Mit der Selbständigen Version wird die Konsolidierte Umsatzsteuererklärung automatisch durchgeführt. Geht aber auch mit jeder Version, nur halt umständlicher.

    Einmal editiert, zuletzt von Adi (12. Januar 2022 um 19:17)

  • Zusammengefasste Umsatzsteuererklärung mit gleichzeitig : freiberuflich und Gewerbe, keine Ahnung was soll ich da dann angeben. Im Menü muss ich mich ja entscheiden .

  • Ich habe die Hoffung, das für die zusammengefasste Meldung an das Finanzamt es eine Möglichkeit gibt die einzelnen Gewinnerfassungen einfach einzulesen. Zumal ich die Plus Version gekauft habe.

    Hier händisch nochmal die bereits erfassten Daten einzugeben, enttäuscht mich doch sehr! In der Einkommenserklärung ist das doch möglich.

    Dann muss es doch auch für die zusammengefasste Meldung möglich sein.

  • Die Konsolidierte Umsatzsteuererklärung gibt es nur in der Version für Selbstständige, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Dies entnehmen Sie der entsprechenden Übersicht

    https://www.steuertipps.de/download/downloads/Produktinformationen_SteuerSparErklaerung_2022.pdf

    Die SteuerSparErklärung Plus hat keine Konsolidierte Umsatzsteuererklärung. Rufen Sie den Steuertipps-Vertrieb an; vielleicht kann man Ihnen mit einem Wechsel entgegenkommen.

    Sie erstellen dabei für jede selbstständige Tätigkeit eine eigene Gewinnerfassung/Gewinnermittlung, die Sie in die Konsolidierte Umsatzsteuererklärung importieren. Damit geben Sie die vom FA gewünschte Erklärung - und die Voranmeldungen - unter der vorgegebenen Steuernummer ab.

    Sie müssen neben der Konsolidierten Umsatzsteuererklärung alle drei EÜR abgeben.

    Ihre drei Gewinnermittlungen importieren Sie auch in die Umsatzsteuererklärung.

    Staufer

  • In der normalen Standard Version der SSE wird in der Eingabehilfe folgender Text ausgegeben

    Eine zusammengefasste Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuer-Voranmeldung können Sie mit der SteuerSparErklärung wie folgt erstellen.

    Man braucht also nicht die Selbstständige Version. Ist natürlich umständlicher.

  • Ich habe es leider noch nicht verstanden.

    Ist mit "konsolidierte UStE" und "zusammengefasste UStE" dasselbe gemeint?

    Falls es mit der SSE Standard geht: gibt es irgendwo eine ausführliche Anleitung eventuell mit Screenshots?
    Mir ist noch nicht klar, welche Schritte genau nötig sind.

    Ideal wäre eine Gegenüberstellung der Bedienschritte in SSE Standard und SSE Selbständig.

    Zur "SSE selbstständig":
    Verstehe ich es richtig, dass stets ein manuelles Importieren nötig ist und nicht einfach einmalig - plakativ gesprochen - 3 Checkboxen gesetzt werden und danach die UStE stets synchron zu den 3 Gewinnermittlungen ist?

    Beispiel:
    Für die UStE/UStVA folgende Gewinnermittlungen mit einbeziehen:

    [x] Gewerbe 1
    [x] Gewerbe 2
    [x] Freiberuf

  • In der zusammengefassten Konsolidierten Umsatzsteuererklärung haben Sie in Ihrer Navigation den Dialog > Betrieb importieren.

    Darüber importieren Sie Ihre bestehenden 3 Gewinnerfassungen/Gewinnermittlungen. Es werden (nur) die notwendigen Daten übernommen. Das Ganze ist jeweils nur ein Klick.

    Vor allem bei notwendigen Voranmeldungen ist zur Konsolidierten Umsatzssteuererklärung zu raten, da das Verfahren über eine zusammengestellte Gewinnerfassung/Gewinnermitlung viel zu umständlich ist. Früher oder später werden Sie sich dann doch zur Konsolidierten Umsatzsteuererklärung entschließen.

    Ein Hinweis: Sie können in der Konsolidierten Umsatzssteuererklärung eine Übersicht über die USt.-Zahlungen ausdrucken und haben so die Möglichkeit, diese einzelnen Zahlungen in die jeweilige Gewinnerfassung/Gewinnermittlung zu übernehmen, denn sie müssen dort erfasst sein.

    Staufer

  • Staufer
    Herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Hinweise.

    Ich werde in meiner Testversion von SSE Standard einmal 3 Gewinnermittlungen mit einfachen Testdaten anlegen und versuchen, eine zusammgefasste UStE und UStVA zu erstellen, damit ich wirklich verstehe, wie aufwändig es ist.

    Sie können in der Konsolidierten Umsatzssteuererklärung eine Übersicht über die USt.-Zahlungen ausdrucken und haben so die Möglichkeit, diese einzelnen Zahlungen in die jeweilige Gewinnerfassung/Gewinnermittlung zu übernehmen, denn sie müssen dort erfasst sein.

    Hier verstehe ich noch nicht, was Sie meinen.

    Ich dachte, die UStE und UStVA wird aus den Daten der 3 Gewinnermittlungen erzeugt.

    Wenn ich wiederum Daten aus der UStE und UStVA in die Gewinnermittlungen übernehmen würde, wäre das ja zirkulär.

  • fermion

    Nichts ist zirkulär.

    Sie müssen die Umsatzsteuererklärung von der Gewinnermittlung / EÜR gedanklich trennen.

    Wenn Sie Umsatzsteuer für Ihre drei Betriebe zahlen, die in der Konsolidierten Umsatzsteuererklärung zusammengefasst werden, müssen Sie doch in den drei Betrieben die gezahlte Umsatzsteuer als jeweilige Betriebsausgaben ansetzen. Das ist für jeden Betrieb ein anderer Betrag (den Sie aus der Konsolidierten Erklärung ablesen können).

    Diese Werte setzen Sie händisch in der jeweiligen Gewinnerfassung/-ermittlung unter > Einnahmen/Ausgaben > Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt ein. Wenn Sie das nicht tun, bekommen Sie falsche Zahlen für Ihre Betriebe und zahlen Sie am Ende zuviel Einkommensteuer.

    Ohne die SSE mit der Konsolidierten Umsatzsteuererklärung wird Ihnen Ihr Vorhaben nicht gelingen; da stellen Sie jetzt leider zu viele Fragen, um das Prinzip zu beherrschen. Sie müssten ja insgesamt vier Gewinnermittlungen erstellen, wobei Sie in eine die Daten aller drei anderen übernehmen. Über die Zeit verlieren Sie da den Überblick. Außerdem haben Sie ja auch noch ein paar Steuerjahre vor sich.

    Staufer

  • Wenn Sie Umsatzsteuer für Ihre drei Betriebe zahlen, die in der Konsolidierten Umsatzsteuererklärung zusammengefasst werden, müssen Sie doch in den drei Betrieben die gezahlte Umsatzsteuer als jeweilige Betriebsausgaben ansetzen.


    Ich habe in den letzten 3 Jahren, die ich umsatzsteuerpflichtig bin, nie meine gezahlte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe deklariert.
    Denn in der EÜR habe ich allein meine Netto-Erlöse eingetragen.

    Aber vielleicht verstehen wir einander noch miss.

  • Ich habe in den letzten 3 Jahren, die ich umsatzsteuerpflichtig bin, nie meine gezahlte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe deklariert.

    Was aber nicht den Vorgaben der EÜR entspricht. Dort muss die vereinnahmte Umsatzsteuer ebenso erklärt werden wie die gezahlte

    Umsatzsteuer, es kann ja durchaus sein, dass Zufluss und Abfluss nicht im gleichen Jahr stattfinden. Ein Blick in das amtliche Formular

    (Zeilen 16 und 63) schafft Klarheit.

  • Danke für eure Hinweise. Puh! Ich tue mich so schwer mit dem Verständnis der steuerlichen Konzepte.

    Dabei hatte sogar eine Steuerfachangestellte auf meine EStE 2019 zur Kontrolle draufgeschaut und ihr war das Fehlen nicht aufgefallen. Mal sehen, was jetzt nachträglich noch korrigierbar ist.

  • Dabei hatte sogar eine Steuerfachangestellte auf meine EStE 2019 zur Kontrolle draufgeschaut und ihr war das Fehlen nicht aufgefallen.

    Die Fachkraft hätte besser auf die Gewinnermittlungen und die Umsatzsteuererklärungen gucken müssen.

    Im Übrigen unterstellt das FA zuerst mal die Richtigkeit Ihrer Umsatzsteuererklärungen und der Gewinnermittlungen. Sie sollten, so oder so, zu einem Steuerberater gehen. Der weiß auch, wie man mögliche falschen Erklärungen gegenüber dem FA in Ordnung bringt.

    Staufer

  • Im Übrigen unterstellt das FA zuerst mal die Richtigkeit Ihrer Umsatzsteuererklärungen und der Gewinnermittlungen.

    Wobei es schon auffallen müsste, wenn bei einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in den Zeilen 16 und 63 der EÜR keine Werte

    erfasst wurden.

  • Staufer
    Ich habe die letzten 3 Jahre die Software "Wiso Steuer Mac" verwendet.

    Dort habe ich, wie erwähnt, in der EÜR für meine Einnahmen die Nettoerlöse angegeben und den Umsatzsteuerprozentsatz.
    Die UStVA und UStE hatte ich ebenfalls mit der Software vorgenommen.

    Eine Warnung vor der Abgabe der EStE mit Anlage EÜR, dass möglicherweise bei den Einnahmen die Angabe der gezahlten Beträge aus der UStVA oder UStE fehlen, gab es von der Software nicht.

    Konzeptionell ist es mir bisher nicht einsichtig, warum man (bleiben wir für das Beispiel bei den Einnahmen) in einer Software mehr eintragen muss als ein einziges Mal:

    1 Steuernummer
    2 Rechnungsnummer
    3 Betrag Nettoerlös
    4 Prozentsatz Umsatzsteuer
    5 Datum des Geldeingangs (Idealerweise würde das bei einem vollständigen Zusammenspiel von Software für Banking, Buchhaltung und Steuer entfallen, weil es automatisch ermittelt würde)

    Daraus leitet sich ja alles andere ab: UStVA, UStE, EÜR, ...

    In meiner Idealvorstellung eines Prozesses, würde alles Abgeleitete automatisch erledigt/erzeugt, inklusive der nötigen Überweisungen an das Finanzamt.

    Aber das müssen wir ja hier auch nicht weiter diskutieren.
    Ich gebe mich keiner Illusion hin, dass es solche drastisch vereinfachten Prozesse entweder nie geben wird oder die Software-Gebühren sich ökonomisch für Soloselbstständige mit geringem Umsatz nicht lohnen.

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