• Hallo,

    ich habe mal eine Frage zum Berliner Testament.

    Wenn der erste der beiden Eheleute stirbt, erbt der Überlebende alles.

    • Wird vom hinterlassenen Vermögen bei der Berechnung der Steuer nur die Hälfte angesetzt, da die andere Hälfte dem hinterlassenen bereits schon gehört?
    • Geht das genau so, wenn der 2 Ehepartner verstrirbt und 2 Kinder Erben?
    • Da die Kinder jeweils 400.000 Euro Freibetrag haben, fällt erst Erbschaftssteuer an, wenn das Vermögen des zuletzt gestorbenen Elternteils über 800.000 Euro liegt ?`

    Sehe ich das so richtig?

    Mfg

    Steuerbürger

  • Wird vom hinterlassenen Vermögen bei der Berechnung der Steuer nur die Hälfte angesetzt, da die andere Hälfte dem hinterlassenen bereits schon gehört?

    Wie kommst du jetzt darauf ? Das ist nur bei Gütergemeinschaft der Fall und die wird heutzutage selten vereinbart. Man erbt das Vermögen

    des Verstorbenen. Die Kinder haben Anspruch auf den Pflichtteil. Wenn sie den geltend machen, wird der erbschaftsteuerliche Wert beim

    überlebenden Ehegatten entsprechend reduziert.

  • Hallo,


    ich sehe das so.

    Zitat

    Man erbt das Vermögen des Verstorbenen.


    Wenn bei einem Berliner Testament ein Ehepartartener (Zugewinngemeinschaft ) stirbt, erbt der Überlebende das Vermögen des Verstorbeben.

    Das ist m. E. die Hälfte des Gesamtvermögens, da die andere Hälfte ja bereits dem Überlebenden gehört. Also müsste auch nur die Hälfte des Gesamtvermögens versteuert werden, dass welches vererbt wird.

    Die Kinder erben erst, wenn auch der 2 Ehepartner verstorben ist.


    Mfg

    Steuerbürger

    Einmal editiert, zuletzt von Steuerbuerger (3. Januar 2022 um 16:10)

  • Ich weiß nicht, wie du auf die Hälfte kommst ? Ich bin im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) verheiratet. Mir gehören u. a.

    zwei Äcker und ein Waldgrundstück allein, meiner Frau gehört eine Miteigentumshälfte an einem Zweifamilienhaus. An diesen Vermögenswerten

    ist der jeweils andere Ehegatte nicht beteiligt. Mein Geldvermögen ist ungefähr doppelt so hoch wie das meiner Ehefrau.

    In § 1363 BGB steht folgendes:

    Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird nicht deren gemeinschaftliches Vermögen; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt.

    Hätten wir uns gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt, würde der Überlebende das Vermögen des zuerst Versterbenden erben, das kann höher oder

    niedriger als das Vermögen des überlebenden Ehegatten sein.

    Wenn sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen, erben die Kinder erst, wenn der Überlebende verstirbt, das ist richtig.

  • Gemeinschaftliches Eigentum ist schon möglich, wenn zum Beispiel ein Ehepaar zusammen eine Immobilie erwirbt und besitzt.

    Doch auch dann erbt der Überlebende nur den entsprechenden Eigentumsanteil des Erblassers.

    Staufer

  • Gemeinschaftliches Eigentum ist schon möglich, wenn zum Beispiel ein Ehepaar zusammen eine Immobilie erwirbt und besitzt.

    Natürlich, auch meine Frau und ich besitzen Immobilien, die uns als Miteigentümer zu jeweils ein Halb gehören, aber das ändert ja nichts daran,

    dass das jeweilige Vermögen der Ehegatten nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen wird.

  • ... unabhängig vom gewählten ehelichen Güterstand.

    Nicht ganz! Wenn man Gütergemeinschaft vereinbart hat und es weder Vorbehalts-noch Sondergut gibt, gehört das gesamte Vermögen

    der Ehegatten zum Gesamtgut. Die Gütergemeinschaft ist aber ziemlich aus der Mode gekommen, am ehesten findet man sie noch bei

    Landwirten.

  • Jeder Elternteil kann jedem seiner Kinder alle 10 Jahre 400.000 Euro Erbschaftsteuerfrei schenken.

    Jedes Kind kann von dem EINEN (soeben) verstorbenen Elternteil 400.000 Euro Erbschaftsteuerfrei erben.

    ABER

    bei einem Berliner Testament erbt das Kind NUR von dem EINEN zuletzt verstorbenen Elternteil.

    Erbschaftsteuerfrei sind daher NUR 1 MAL 400.000 Euro!

    Mit oder ohne Berliner Testament:

    Sterben beide Elternteil scheinbar "gleichzeitig",

    wird automatisch unterstellt, dass der eine Elternteil (Milli)Sekunden vor dem anderen Elternteil verstorben ist.

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