Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Berliner Testament.
Wenn der erste der beiden Eheleute stirbt, erbt der Überlebende alles.
- Wird vom hinterlassenen Vermögen bei der Berechnung der Steuer nur die Hälfte angesetzt, da die andere Hälfte dem hinterlassenen bereits schon gehört?
- Geht das genau so, wenn der 2 Ehepartner verstrirbt und 2 Kinder Erben?
- Da die Kinder jeweils 400.000 Euro Freibetrag haben, fällt erst Erbschaftssteuer an, wenn das Vermögen des zuletzt gestorbenen Elternteils über 800.000 Euro liegt ?`
Sehe ich das so richtig?