Hallo zusammen,
ich bin gerade ein wenig irritiert. Ich dachte bisher, dass ich beim Eigenverbrauch die Kosten so ansetzen muss, als hätte ich den Strom zugekauft. Daher wird ja auch im Programm abgefragt, wie hoch die Wiederbeschaffungskosten waren und das Programm rechnet einem dann auch den Eigenverbrauch nach fiktivem Einkaufspreis aus. Im Modul des letzten Jahres war das genauso.
Gleichzeitig wird nun aber abgefragt, für welchen Preis der eigene Strom verkauft wurde (das sind ja nur rund 10ct pro kWh) und dann wird der Eigenverbrauch nach Verkaufspreis berechnet und das Programm setzt den niedrigeren Betrag an.
Dieser niedrigere Betrag wird dann automatisch für die Anlage EÜR und die Umsatzsteuererklärung eingetragen.
Ist das so denn korrekt? Die so berechnete zu zahlende Umsatzsteuer ist deutlich niedriger als die, die ich bisher als Vorauszahlung leisten musste (nach Anweisung des Finanzamtes pauschal jede kWh mit 20ct angesetzt).
Habe ich hier irgendetwas übersehen oder einen Denkfehler?
Viele Grüße und ein frohes Neues!