PV 2021 - Eigenverbrauch nach Verkaufspreis?

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade ein wenig irritiert. Ich dachte bisher, dass ich beim Eigenverbrauch die Kosten so ansetzen muss, als hätte ich den Strom zugekauft. Daher wird ja auch im Programm abgefragt, wie hoch die Wiederbeschaffungskosten waren und das Programm rechnet einem dann auch den Eigenverbrauch nach fiktivem Einkaufspreis aus. Im Modul des letzten Jahres war das genauso.


    Gleichzeitig wird nun aber abgefragt, für welchen Preis der eigene Strom verkauft wurde (das sind ja nur rund 10ct pro kWh) und dann wird der Eigenverbrauch nach Verkaufspreis berechnet und das Programm setzt den niedrigeren Betrag an.

    Dieser niedrigere Betrag wird dann automatisch für die Anlage EÜR und die Umsatzsteuererklärung eingetragen.


    Ist das so denn korrekt? Die so berechnete zu zahlende Umsatzsteuer ist deutlich niedriger als die, die ich bisher als Vorauszahlung leisten musste (nach Anweisung des Finanzamtes pauschal jede kWh mit 20ct angesetzt).


    Habe ich hier irgendetwas übersehen oder einen Denkfehler?


    Viele Grüße und ein frohes Neues!

  • Das Photovoltaik Modul macht das schon richtig. Weil sie den Kaufpreis der PV-Anlage zu 100 % absetzen, wird im Gegenzug der selbstverbrauchte Strom als Entnahme gewertet, was dann wiederum als Einnahme gilt. Die gezahlte Umsatzsteuer wurde als Vorsteuer erstattet, was eine Umsatzsteuerzahlung auf den Eigenverbrauch auslöst.

  • Hallo Adi,
    danke für die schnelle Antwort. Leider beantwortet das meine Frage nicht. Mir ist klar, dass ich Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zahlen muss. Habe ich ja im letzten Jahr auch schon gemacht.


    Aber: im Modul 2020 wurde die Höhe anhand des fiktiven Einkaufspreises für die Umsatzsteuererklärung berechnet.

    Im Modul 2021 wird nun die Höhe anhand des Verkaufspreises berechnet, was eine wesentlich niedrigere Umsatzsteuerlast zur Folge hat. Dieser Dialog existierte im letzten Jahr überhaupt nicht.


    Hat sich da die rechtliche Situation geändert?

  • Kann ich jetzt nicht bestätigen. Sowohl in Steuerjahr 2020 wie auch im Steuerjahr 2021 wird der Eigenverbrauch nach dem Selbstkostenermittlungsverfahren ermittelt und angesetzt.

  • Hallo,

    ich habe das gleiche Problem, bei mir nimmt das Programm auch den Eigenverbrauch nach dem Verkaufspreis und setzt den niedrigeren Betrag an. Meiner Meinung nach kann das nicht stimmen.


    Viele Grüße und ebenfalls ein frohes neues Jahr.

  • Das Photovoltaikmodul ist wie folgt programmiert:


    Eigenverbrauch bei der Einkommensteuer:

    1.) Ansatz der individuellen Kosten

    2.) Ansatz des erzielbaren Verkaufspreises

    3.) Pauschalierung

    angesetzt wird der niederste Betrag


    Eigenverbrauch bei der Umsatzsteuer (Zeitpunktabhängig)

    Ansatz des fiktiven Einkaufspreises

  • Genau das passiert nicht: Auch in der Umsatzsteuererklärung wird der niedrigste Betrag für die Wiederbeschaffungskosten angesetzt und dieser ergibt sich durch den Ansatz des erzielbaren Verkaufspreises.

    Eigenverbrauch auf Basis der Wiederbeschaffungskosten: ca. 250 €
    fiktiver Einkaufspreis: knappe 600 €

    Angesetzt werden für die Umsatzsteuererklärung die 250 €.

  • Die Programmierer nehmen halt immer den niedrigsten Wert. Und wenn das Finanzamt da mitmacht, ist die Sache für mich zunächst OK. Die haben sich auch bis heute nicht gemeldet.

    Vielleicht liest Charlie24 mit. Er hat schon mehrmals auf den Link des Bayr. Finanzamt hingewiesen, vielleicht ist er so freundlich und stellt den Link nochmals ein. Der Link ist eine große Hilfe, selbst Steuerverlage schreiben da ab.

  • Entschuldigung bitte, dass ich nun nachfrage. Laut meinem Finanzamt wird genau so wie hier beschrieben vorgegangen. Im verlinkten Dokument (Hilfe für PV-Anlagen) steht ebenso: "Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich [...] nach dem Einkaufspreis [...]. Der fiktive Einkaufspreis ist der Netto-Strompreis (des Energieversorgungsunternehmens) [...]"

    Das Programm nimmt aber ja nun auch bei der Umsatzsteuer den niedrigsten Betrag und damit nicht den Einkaufspreis.

    Liegt hier also ein Fehler im Programm vor? Wenn ja - wie meldet man den?

  • Ich sehe das so:

    Nur bei der Ermittlung des Eigenverbrauchs für die Einkommensteuer gibt es 3 Berechnungsmethoden.

    Bei der Ermittlung der Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch ist immer der Einkaufspreis anzusetzen.


    Die 212,91 € sind doch nicht der niederste. Der niederste wären die 99,54 €

  • Das Programm setzt für die Ermittlung der Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch bei mir aber nicht den Einkaufspreis 594,08 € sondern den Verkaufspreis 256,50 € an. Siehe Screenshot in Beitrag #9

  • Um den offenen Punkt in der Diskussion nochmal herauszuarbeiten:


    Es geht um den Eigenverbrauch gemäß Umsatzsteuergesetz (unentgeltliche Wertabgabe). Die Werte gemäß Einkommensteuergesetz scheinen korrekt zu sein.


    Nach meinem Verständnis muss der Eigenverbrauch gemäß Umsatzsteuergesetz immer auf Basis des Nettopreises der (fiktiv) zugekauften Strommenge vom Energieversorger berechnet werden (Grundpreis, Preis pro kWh, ggf. Boni). Es gibt in diesem Fall - im Unterschied zur Eigenverbrauchsberechnung für die Einkommensteuer - keine Günstigerprüfung bzw. Berechnungsvarianten. (Dies ist eindeutig so beschrieben im Umsatzsteueranwendungserlass UStAE 2.15 (15) des Bundesfinanzministeriums.)


    Das PV-Modul berücksichtigt dies aber nicht. Somit wird, wie von TFcalc unter #9 beschrieben, fälschlicherweise das Ergebnis der Günstigerprüfung für die Einkommensteuer auch bei der Umsatzsteuer übernommen.


    Im Screenshot von Adi unter #8 fällt dieser Fehler nicht auf, da bei ihm der Eigenverbrauch auf Basis der eingespeisten Strommenge größer ist als der auf Grundlage der zugekauften Strommenge und das Ergebnis daher richtig ist.


    Fazit: Der Eigenverbrauch gemäß Umsatzsteuergesetz wird falsch ausgewiesen.


    Hinweis: Ich habe für diesen Punkt beim Support das Ticket 2201-1275 eröffnet.

  • Hallo,

    das ist ja wirklich eine interessante Diskussion. Vom Softwarehersteller wird einem nahe gelegt dass man die Spezialversion für PV-Anlagen (mit Preisaufschlag) kaufen soll und dann ist genau dieses Programm bei der gewünschten Funktion fehlerhaft. Ich habe mir den Sachverhalt anhand der "Hilfen zu PV-Anlagen" der bayerischen Steuerbehörden selbst erarbeitet. In der entsprechenden PDF-Datei sind die Rechenbeispiele angegeben (link siehe weiter oben im Thread). Man braucht und rechnet wie folgt:
    1. Pauschale Einspeisevergütung pro kWh, die man mit der Anzahl der eigenverbrauchten kWh (=Anzahl erzeugt - Anzahl eingespeist) multiplizieren muss => Dieser Wert wird zur Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen.

    2. Referenzpreis pro kWh eines (ggf. örtlichen) Energieversorgers, den man mit der Anzahl der eigenverbrauchten kWh multipliziert. Aus dem Ergebnis berechnet man die 19% "nicht bezahlte" Mehrwertsteuer, die man dann als nachträglich zu zahlende Umsatzsteuer (sud Erzeugersicht) bzw. Mehrwertsteuer (aus Eigenvebrauchersicht) abführen muss. Die zwei Werte kann man im Dreisatz ausrechnen und - zumindest in der Version für Selbständige- in die zwei vorgesehen Felder im Dialog "Betriebseinnahmen/Sonstige private Nutzungsanteile" und dann in der unteren Hälfte der Eingabemaske unter "Eigenvebrauch" eintragen. Da braucht es kein extra PV-Modul. Da reichen zwei Zeilen in der "Hilfe".

  • Hallo zusammen,
    das Update hat es wie folgt geändert: Für die Umsatzsteuererklärung wird nun der korrekte Wert auf Basis der Wiederbeschaffungskosten genommen. Für die Anlage EÜR wird aber nicht mehr der erzielbare Verkaufspreis genommen (der wird nun auch nicht mehr abgefragt). Stattdessen ist es nur noch möglich, dass hier auf Basis der Selbstkosten eingetragen wird.


    Warum ist es nun nicht mehr möglich, die Anlage EÜR auf Basis des erzielbaren Verkaufspreis zu befüllen? Ist das gar nicht zulässig?

    Viele Grüße

    TFCalc

  • Hallo Zusammen,

    wieso kann ich denn jetzt in PV 2022 kein Eigenverbrauch mehr erfassen, der Schalter bei Einnahmen erfassen funktioniert nicht mehr, gegenüber der Version von 2021.

    Jetzt kann man nur noch in den Angaben zur PV Anlage, unter Selbstnutzung im Jahr 2022, die KW eintragen, welche aber keine Auswirkung auf die Berechnung haben.

    Dann gibt es jetzt unter Betriebseinnahmen den Punkt 'Rechnung zur Rücklieferung'.

    Irgendwie alles nur noch verwirrend :rolleyes:

  • Da habe ich ja einen Denkfehler begangen, da meine Anlage aus 2010 ist und somit der Eigenverbrauch eine Rücklieferung des Netzbetreibers ist, reicht bei mir der Eintrag unter Betriebseinnahmen, Punkt 'Rechnung zur Rücklieferung' (Nettobetrag).

    Siehe Beispiel 10.A. dieser Lektüre des Finanzamtes Bayern: Finanzamt Bayern

    Ich brauche also die Erfassung des Eigenverbrauchs gar nicht. :)

    Trotzdem funktioniert der Schalter für den Eigenverbrauch nicht. :cursing:
    Braucht man ja für Anlagen. mit Inbetriebnahmedatum nach dem 01.04.2012

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