PV 2021 - Eigenverbrauch nach Verkaufspreis?
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Noch eine gute Lektüre
Allerdings auf dem Rechtsstand Dezember 2015 !
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Allerdings auf dem Rechtsstand Dezember 2015 !
Danke, gilt dann für Anlagen bis Inbetriebnahme 2015
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Danke, gilt dann für Anlagen bis Inbetriebnahme 2015
Das neue Liebhabereiwahlrecht bei der Einkommensteuer für Anlagen bis 10 kWp kann auch für Anlagen ausgeübt werden,
die vor 20215 in Betrieb genommen wurden.
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Hallo zusammen,
das Update hat es wie folgt geändert: Für die Umsatzsteuererklärung wird nun der korrekte Wert auf Basis der Wiederbeschaffungskosten genommen. Für die Anlage EÜR wird aber nicht mehr der erzielbare Verkaufspreis genommen (der wird nun auch nicht mehr abgefragt). Stattdessen ist es nur noch möglich, dass hier auf Basis der Selbstkosten eingetragen wird.Warum ist es nun nicht mehr möglich, die Anlage EÜR auf Basis des erzielbaren Verkaufspreis zu befüllen? Ist das gar nicht zulässig?
Viele Grüße
TFCalcHat denn darauf jemand eine Antwort? Der Thread ist ja doch vom eigentlichen Problem abgewichen.
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Ich hänge gerade an dem gleichen Problem: Nach dem Update auf v26.43.117 wird für EÜR und Umsatzsteuererklärung der gleiche Wert verwendet, der Verkaufspreis wird nicht mehr abgefragt - das ist doch falsch, oder? Man hat also den Fehler der vorherigen Version (immer der niedrigere Wert) dadurch behoben, dass man jetzt immer den Wert auf Basis des fiktiven Einkaufspreises (Wiederbeschaffungskosten) verwendet.
Wie kriege ich das jetzt hin, dass sowohl die Umsatzsteuererklärung für 2021 korrekt an das Finanzamt übermittelt wird, ich aber auch den günstigeren Wert für EÜR in meine Einkommensteuererklärung reinbekomme?
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Hallo zusammen,
gibt es eine abschließende Antwort auf die Eingangsfrage aus Post #1?
Ich hänge nämlich gerade exakt an dieser Stelle fest (Programm-Version 26.44.121).
Allerdings wird jetzt nur noch für die EÜR der niedrigere Wert (bei mir 468,60€) ausgewiesen und für die Umsatzsteuer der höhere Wert (bei mir 995,37€).
Ich wäre dankbar wenn mir hier jemand kurz bestätigen könte, dass ich das so abgeben bzw. in die Einkommensteuererklärung übernehmen kann.
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Mit Version 26.44.121 stimmt bei meiner PV-Steuer die Berechnung jetzt:
- EÜR: niedrigster Wert aus Günstigerprüfung, in meinem Fall auf Basis Verkaufspreis = Einspeisevergütung
- USt: Wiederbeschaffungskosten = fiktiver Einkaufspreis beim Energieversorger
Der größere Betrag in der USt-Erklärung gegenüber dem in Anlage EÜR ist bei mir plausibel, da der Strompreis des Energieversorgers höher ist als die Einspeisevergütung.
Damit ist für mich mit der aktuellen Software-Version der Fehler in der Berechnung des Eigenverbrauchs für USt und Anlage EÜR behoben.
Auf Grundlage dieser Berechnungen habe ich meine Steuererklärungen incl. Anlagen abgegeben.
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