Im Steuerratgeber ist zu lesen, dass "Auch nicht rezeptpflichtige, also frei verkäufliche Medikamente, wie allgemeine Stärkungsmittel, Vitaminpräparate, Schmerztabletten oder Nasentropfen, zu den Krankheitskosten zählen. Voraussetzung ist, dass die Medikamente vor dem Kauf vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet worden sind." Der Bearbeiter des Finanzamtes akzeptiert das nicht und spricht davon, dass nur die Kosten für Medizinprodukte im engsten Sinn berücksichtigungsfähig sind. Außerdem erkennt er auch Käufe ohne Rezept nach dem ersten Kauf mit Rezept nicht an.
Wo finde ich Gesetze, Erlasse oder Verordnungen der Finanzbehörde, dass dies Sicht des Finanzamtes falsch ist?
mfG Heinze