Beträge in Eingabemaske „Bescheiddaten“ in SteuerSparErklärung teilweise ungleich Einkommensteuerbescheid
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Mit Gespür muss man zwar nicht umrechnen aber sich von vornherein klar machen, wie die gemachten Aufwendungen aus der SSE zum Finanzamt gelangen. Denn da liegt schon der hauptsächliche Unterschied. Untersuchen Sie einmal, wie sich Ihre Steuererklärung im Formular darstellt, dann sehen Sie, dass ihre gemachten Aufstellungen, schon nicht identisch sein können, da es gar nicht so viele unterschiedliche Felder in den Formularzeilen geben kann und daher so nicht mehr in Erscheinung treten können. Das hat zum einen damit zu tun, dass sich die Dialoge der SSE nicht an die Entwicklung der Formulare aus der Finanzverwaltung anpassen konnten, denn dann hätten Sie sich ja jedes Mal auf eine neue Dialogführung um- oder einstellen müssen.
Grundsätzliche Eingaben, wie etwa Ihre dargestellten Aufwendungen gleichen sich auch nicht in den Programmen anderer Hersteller.
Einige Aufwendungen haben eindeutige Zuordnungen im Formular. Andere sind einerseits zusammengefasst, andererseits zusammen mit Teilen anderer Aufwendungen wieder zusammengefasst.
Beobachten Sie -Sofortabzugsfähige Arbeitsmittel- 222 € gelangen in die Zeile 42 als Freitext in den Bereich Aufwendungen für Arbeitsmittel. Dafür gibt es nur zwei Zeilen 42 und 43 und bilden eine Summe.
-Fachliteratur- 333 € können noch als Freitext in die Zeile 43 im selben Bereich für Aufwendungen für Arbeitsmittel gelangen. Mehr Unterscheidungen können nicht mehr getroffen werden. Werden Zeilen in einzelnen Dialogen überschritten, werden sie in den Formularen in „Diverse Aufwendungen“ verwandelt.
-Fortbildungskosten- 444 € gelangen nach Zeile 45 in den Bereich Fortbildungskosten. Listen Sie die Aufwendungen etwa nach Fortbildungskosten 1: 400 €, Fortbildungskosten 2: 40 € und Fortbildungskosten 3: 4 € auf, verschwindet Ihr Freitext und es erscheint im Formular in dieser Zeile „Diverse Fortbildungskosten“.
-Bewerbungskosten- 555 €. Dort etwa /sonstige Aufwendungen 500 €, /sonstige Reisekosten 50 € und schließlich /Material, Portokosten 5 €, finden Sie nur noch mit Material und Portokosten von 5 € in Zeile 47. Die beiden anderen Aufwendungen gelangen zusammen mit den -Sonstigen Werbungskosten- (Etwa 650 € und 16 € Kontoführungsgebühr zusammen 666 €) in die Zeile 48 umgewandelt als „Diverse weitere Werbungskosten“ Das Finanzamt kann damit nur noch „Übrige Werbungskosten“ erkennen.
Machen Sie eine Elstervorschau auf, finden Sie darin dieselben Einordnungen. Die Auflistungen bleiben jedoch erhalten und werden mit den Wiederholungen der Zeilennummern ausgegeben.
Das ist mithin der Grund, dass das Finanzamt die Bescheid-Daten Ihnen so nicht zurückgeben kann, wie es die Bescheid-Prüfung in der SSE vorsieht. Sowohl manuell als auch automatisch. Sie müssten Ihren Bescheid daher zunächst ihrem Formular bzw. ElsterDruck gegenüberstellen.
Es kommt auf den Nutzungsgrad und auf die Aufstellungspraxis an. Viele Auflistungen sind später doch nicht mehr zu erkennen und irgendwo hin zusammengefasst. Wenn es schnell gehen soll listen einige die Aufwendungen gleich so auf, wie sie ausgegeben würden.
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Nutzen Sie besser zuerst den „Bescheidvergleich“ (auf derselben Seite, aber nicht sehr prominent erkennbar) statt der eigenen Eingabe. Meist erkennen Sie Abweichungen in diesem Vergleich besser. Manchmal weichen die Positionen namentlich ab; der betreffende Betrag ist vorhanden, aber an anderer Stelle.
Ausschlaggebend ist letztlich, ob das Ergebnis übereinstimmt.
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