Ich (70 Jahre) erhalte aus meinem früheren Angestelltenverhältnis Zahlungen aus einer Abfindung, die in eine DC umgewandelt wurde (DC = Deferred Compensation - Entgeltumwandlung in betriebliche Altersversorgung). Die Daten der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung erfasse ich in der Anlage N mit folgenden Angaben zur Art der Einnahmen / zur Tätigkeit: Art der Einnahmen: Abfindung (ausschließlich) und Tätigkeit: Angestellter. In der Steuerberechnung wird ein Altersentlastungsbetrag von 1064 angesetzt. Das Finanzamt erkennt dies nicht an; keine Begründung. Leider stelle ich erst jetzt fest, dass dies bereits in den letzten Jahren so war. Mache ich oder die SSE-Software den Fehler oder "mein" Finanzamt???
FA erkennt Altersentlastungsbetrag nicht an
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Meiner Meinung nach erhältst du laufende Versorgungsbezüge.
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Versorgungsbezüge bescheinigt mein früherer Arbeitgeber in Zeile 8 der Lohnsteuerbescheinigung. Die Zahlungen, die meiner Meinung (SSE sieht es genau so) nach für den Altersentlastungsbetrag relevant sind, sind in Zeile 3 als Bruttoarbeitslohn angegeben.
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Meinen Sie Versorgungsfrei- oder Altersentlastungsbetrag?
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Ich meine den Altersentlastungsbetrag.
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Und wie hoch ist der Unterschied zwischen den Werten in den Nummern 3 und 8 deiner Lohnsteuerbescheinigung ?
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Etwas über 50.000 €. Der Altersentlastungsbetrag liegt laut SSE knapp über 1.000 €.
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Wenn der unter Nummer 3 bescheinigte Betrag tatsächlich um 50.000 € höher ist als die laufenden Versorgungsbezüge unter Nummer 8,
dann steht dir der Höchstbetrag des Altersentlastungsbetrags zu, es sei denn, der Betrag wird unter Nummer 32 ebenfalls bescheinigt.
Ich selbst habe wegen anderer Einkünfte ebenfalls Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag, mein Finanzamt rechnet da allerdings richtig.
Eigentlich erfolgen diese Berechnungen in der Steuersoftware der Finanzämter automatisiert, deshalb wundert mich das schon.
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Vielen Dank für Antwort. Zeile 32 ist leer. Ich werde mal Einspruch einlegen und die Begründung des Finanzamtes abwarten.
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Wie haben Sie denn übermittelt, Elster oder Papier-Formulare?
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Per Elster.
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Rufen Sie bei Ihrem Finanzamt an!
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Die Idee ist gut, da hätte ich selbst drauf kommen können, denn in der Vergangenheit habe ich gute Erfahrungen mit der Nachfrage beim Finanzamt. Vielen Dank.
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Keine Begründung, kein Eingabefehler. Fehler beim Finanzamt! Daher die Empfehlung gleich dort anzurufen. Mit Gejammere, zu wenig erstattet zu bekommen, brauchen Sie nicht anzurufen. Dann sollten Sie Ihren Steuerfall erst prüfen, bevor Sie anrufen.
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